Hauptgashahn öffentlich zugänglich und Notausgang
Verfasst: Do 03.05.2007 10:11
Hallo,
ich bin neu hier und habe gleich ein paar Fragen:
1. Wir wohnen als Privatmieter in einer hauptsächlich gewerblich (Geschäfte, Büros, Arbeitsamt etc) genutzten Anlage in Schleswig-Holstein. Unter der Anlage befindet sich eine Tiefgarage, die ständig für die Öffentlichkeit zugänglich ist (zwar ab 20h durch Rolltor geschlossen, aber durchgehend über Fussweg zugänglich). Die Tiefgarage wird von den Mietern und deren Kunden genutzt (110 Stellplätze). Nun befindet sich in der Tiefgarage der Gashaupthahn (direkt an der TG Wand), der völlig ungesichert für jeden zugänglich ist. Das macht mir als Bewohner Sorge, da dort jeder manipulieren kann und m.E. auch bei Feuer in der Tiefgarage davon Gefahr ausgeht. Ist das so brandschutzrechtlich in Ordnung?
2. Aus der Tiefgarage führt ein Fluchtweg in "unser Treppenhaus", d.h. jeder kommt von dort raus. Die Tür geht aber nur in der Richtung TG->Treppenhaus ohne Schlüssel auf , d.h. wir benötigen einen Schlüssel (da Türknauf), um im Notfall durch die Tiefgarage zu flüchten. Gleichzeitig hängt dort aber ein Schild "Notausgang". Nun haben wir natürlich eine Haustür, wo man ggf. raus kann, aber ich finde das etwas ungewöhnlich, was meint ihr?
3. Im Gegensatz zum Gashaupthahn sind die "Stromhauptzähler" eingeschlossen, d.h. es hat keiner im Haus Zutritt. Wir haben lediglich Sicherungskästen in den Wohnungen, d.h. in den Wohnungen könnten wir abstellen. Die Firma, die das Haus betreut, hat zwar einen Bereitschaftsdienst, der benötigt jedoch mindestens 1 Stunde, bis er im Notfall vor Ort wäre. Ist das so gängige Praxis?
Sorry, viele Fragen gleich zum Anfang. Bedanke mich vorab schon mal für Eure Hilfe.
Gruß
Regina
ich bin neu hier und habe gleich ein paar Fragen:
1. Wir wohnen als Privatmieter in einer hauptsächlich gewerblich (Geschäfte, Büros, Arbeitsamt etc) genutzten Anlage in Schleswig-Holstein. Unter der Anlage befindet sich eine Tiefgarage, die ständig für die Öffentlichkeit zugänglich ist (zwar ab 20h durch Rolltor geschlossen, aber durchgehend über Fussweg zugänglich). Die Tiefgarage wird von den Mietern und deren Kunden genutzt (110 Stellplätze). Nun befindet sich in der Tiefgarage der Gashaupthahn (direkt an der TG Wand), der völlig ungesichert für jeden zugänglich ist. Das macht mir als Bewohner Sorge, da dort jeder manipulieren kann und m.E. auch bei Feuer in der Tiefgarage davon Gefahr ausgeht. Ist das so brandschutzrechtlich in Ordnung?
2. Aus der Tiefgarage führt ein Fluchtweg in "unser Treppenhaus", d.h. jeder kommt von dort raus. Die Tür geht aber nur in der Richtung TG->Treppenhaus ohne Schlüssel auf , d.h. wir benötigen einen Schlüssel (da Türknauf), um im Notfall durch die Tiefgarage zu flüchten. Gleichzeitig hängt dort aber ein Schild "Notausgang". Nun haben wir natürlich eine Haustür, wo man ggf. raus kann, aber ich finde das etwas ungewöhnlich, was meint ihr?
3. Im Gegensatz zum Gashaupthahn sind die "Stromhauptzähler" eingeschlossen, d.h. es hat keiner im Haus Zutritt. Wir haben lediglich Sicherungskästen in den Wohnungen, d.h. in den Wohnungen könnten wir abstellen. Die Firma, die das Haus betreut, hat zwar einen Bereitschaftsdienst, der benötigt jedoch mindestens 1 Stunde, bis er im Notfall vor Ort wäre. Ist das so gängige Praxis?
Sorry, viele Fragen gleich zum Anfang. Bedanke mich vorab schon mal für Eure Hilfe.
Gruß
Regina