Was haltet ihr davon das es bis jetzt nur 4 von 16 Bundesländer geschafft haben eine Heimrauchmelderpflicht in ihrer Landesbauordnung fest zuschrieben.
Und für Bestandsgebäude nur Schleswig-Holstein bis 2009 und in Hessen bis 2014.
Meiner Meinung nach sollte es in allen Bundäsländern auch für Bestandsbauten diese Pflicht geben dar diese Dinger nun wirklich kein vermögen kosten und leben Retten. Ich für meinen teil habe diese Dinger überall hängen weil im schlaf merkt man nicht das es Brent.
Heimrauchmelderpflicht in nur vier Bundesländern pflicht
Wolf R. hat geschrieben:In solchen Fragen macht der Förderalismus im Übrigen keinerlei Sinn. Alles was die Sicherheit, insbesondere im Brandschutz betrifft, sollte bundeseinheitlich geregelt sein.
Wäre zu wünschen aber, dann gäbe es Wahrscheinlich noch mehr überforderte in Berlin (ich meine die unter der Glaskuppel). Leider wird dies immer Ländersache Bleiben.
0- Ahnung hat geschrieben:...aber, dann gäbe es Wahrscheinlich noch mehr überforderte in Berlin (ich meine die unter der Glaskuppel)....
Zum Glück machen die unter der Glaskuppel ja nicht wirklich die Vorschriften, sondern Fachleute und die unter der Glaskuppel tun nur so als ob sie das Sagen haben.

Gruß Wolfgang
Moin, moin
Ich bin auch völlig der Meinung, dass es in der gesamten Bundesrepublik ein Gesetz geben muss, in dem die Ausrüstung von Wohnungen mit Rauchmeldern gesetzlich vorgeschrieben wird. Aber besser ist es doch, wenn die Leute aus Einsicht handeln. Aber in Deutschland sind die Menschen (noch) nicht so weit. Hier schiebt man die Gefahr weg und sagt sich es passiert schon nichts. Und wenn etwas passiert, dann nicht bei mir.
In den USA und in Skandinavien ist es da anders. Die sind einsichtiger.
Zu Deinem Inhalt möchte ich anmerken, dass es in Deutschlad 6 Bundesländer sind, die eine Rauchmelderpflicht in ihren LBO's festegeschrieben haben. 4 davon mit einer Nachrüstpflicht für Bestandsbauten.
klickt mal hier:
http://www.brandschutz-tiedemann.de/Rau ... flicht.pdf
Ich beschäftige mich sehr mit diesem Thema. Also wenn jemand Fragen dazu hat scheut Euch nicht.
Gruß Stefan
Ich bin auch völlig der Meinung, dass es in der gesamten Bundesrepublik ein Gesetz geben muss, in dem die Ausrüstung von Wohnungen mit Rauchmeldern gesetzlich vorgeschrieben wird. Aber besser ist es doch, wenn die Leute aus Einsicht handeln. Aber in Deutschland sind die Menschen (noch) nicht so weit. Hier schiebt man die Gefahr weg und sagt sich es passiert schon nichts. Und wenn etwas passiert, dann nicht bei mir.
In den USA und in Skandinavien ist es da anders. Die sind einsichtiger.
Zu Deinem Inhalt möchte ich anmerken, dass es in Deutschlad 6 Bundesländer sind, die eine Rauchmelderpflicht in ihren LBO's festegeschrieben haben. 4 davon mit einer Nachrüstpflicht für Bestandsbauten.
klickt mal hier:
http://www.brandschutz-tiedemann.de/Rau ... flicht.pdf
Ich beschäftige mich sehr mit diesem Thema. Also wenn jemand Fragen dazu hat scheut Euch nicht.
Gruß Stefan
Bin bei diesem Thema etwas hin- und hergerissen.
Wenn man das Problem pauschal betrachtet, ohne sich tiefgründige Gedanken darüber zu machen, macht diese Pflicht natürlich einen Sinn.
Wenn man jedoch, auch beruflich, in dieser Materie steckt, hinterfragt man schon den Sinn solcher Pflicht und stellt fragen.
Wer soll den vorschriftsmäßigen Einbau und die nötigen Wiederholungsprüfungen dieser Melder überwachen?
Bei den Heimmeldern handelt es sich weder um eine Brandmeldeanlage (BMA) noch um eine Hausalarmanlage (HAA) im Sinne der VDE 0833-2 und der DIN 14675.
Wie sollen sie also errichtet werden?
Was sind die Schutzziele solcher Anlagen?
Mal angenommen:
Beim Nachbarn im EG brennt es, seine Melder haben ausgelöst und alarmieren.
Nachdem er jedoch gerade in seiner Nachtschicht sitzt, er arbeitet nämlich bei der Berufsfeuerwehr, kriegt er den Alarm gar nicht erst mit.
Nun haben die Melder bei der Oma im 1. OG angeschlagen, sie ist schon 87 und hört sehr schlecht. Somit hat sie das Gepiepse auch nicht gehört.
Jetzt lebt sie nicht mehr und kann den Stefan, den Feuerwehrmann vom EG, auch nicht aus dem Bett rausklingeln. Ah ja, der hat ja Schicht...
Der Rauch beißt sich bereits in die 3. Etage durch. Hier wohnt Igor, ein riesen Vieh an Hund, den Namen seines Herrchen kenne ich noch nicht, sie sind erst eingezogen und ich höre den ganzen tag lang nur IGOR SITZ und solche Sachen.
Na wie auch immer, Igor hat mit seiner feinen Nase den Rauch bereits wahrgenommen und bellt, mitten in der Nacht, wie ein Wahnsinniger!
DIESER VERDAMMTE KÖTER!!! Schreie ich und wache rasend vor Wut auf, und merke, dass hier etwas nicht stimmt...
So oder ähnlich könnte sich das Ableben dieser Menschen in einem Mehrfamilienhaus abspielen.
Wem soll diese Anlage, sofern man von einer sprechen kann, überhaupt denn helfen?
Diese Regelung würde in meinen Augen nur dann Sinn machen wenn die Anlagen wenigstens im Sinne der HAA gebaut würden. Damit kollektiv alle im Haus alarmiert werden könnten. Eine Weiterleitung der Alarme wäre auch denkbar, dann sind wir aber wieder bei der alleresten Frage die ich mir oben gestellt habe.
Also um es auf den Punkt zu bringen:
Um meine Familie und mich zu schützen, brauche ich keine Pflicht, dafür sorge ich schon selbst und installiere diese Melder freiwillig, und beantworte mir selbst, wenigstens die letzte Frage.
Wenn man das Problem pauschal betrachtet, ohne sich tiefgründige Gedanken darüber zu machen, macht diese Pflicht natürlich einen Sinn.
Wenn man jedoch, auch beruflich, in dieser Materie steckt, hinterfragt man schon den Sinn solcher Pflicht und stellt fragen.
Wer soll den vorschriftsmäßigen Einbau und die nötigen Wiederholungsprüfungen dieser Melder überwachen?
Bei den Heimmeldern handelt es sich weder um eine Brandmeldeanlage (BMA) noch um eine Hausalarmanlage (HAA) im Sinne der VDE 0833-2 und der DIN 14675.
Wie sollen sie also errichtet werden?
Was sind die Schutzziele solcher Anlagen?
Mal angenommen:
Beim Nachbarn im EG brennt es, seine Melder haben ausgelöst und alarmieren.
Nachdem er jedoch gerade in seiner Nachtschicht sitzt, er arbeitet nämlich bei der Berufsfeuerwehr, kriegt er den Alarm gar nicht erst mit.
Nun haben die Melder bei der Oma im 1. OG angeschlagen, sie ist schon 87 und hört sehr schlecht. Somit hat sie das Gepiepse auch nicht gehört.
Jetzt lebt sie nicht mehr und kann den Stefan, den Feuerwehrmann vom EG, auch nicht aus dem Bett rausklingeln. Ah ja, der hat ja Schicht...
Der Rauch beißt sich bereits in die 3. Etage durch. Hier wohnt Igor, ein riesen Vieh an Hund, den Namen seines Herrchen kenne ich noch nicht, sie sind erst eingezogen und ich höre den ganzen tag lang nur IGOR SITZ und solche Sachen.
Na wie auch immer, Igor hat mit seiner feinen Nase den Rauch bereits wahrgenommen und bellt, mitten in der Nacht, wie ein Wahnsinniger!
DIESER VERDAMMTE KÖTER!!! Schreie ich und wache rasend vor Wut auf, und merke, dass hier etwas nicht stimmt...
So oder ähnlich könnte sich das Ableben dieser Menschen in einem Mehrfamilienhaus abspielen.
Wem soll diese Anlage, sofern man von einer sprechen kann, überhaupt denn helfen?
Diese Regelung würde in meinen Augen nur dann Sinn machen wenn die Anlagen wenigstens im Sinne der HAA gebaut würden. Damit kollektiv alle im Haus alarmiert werden könnten. Eine Weiterleitung der Alarme wäre auch denkbar, dann sind wir aber wieder bei der alleresten Frage die ich mir oben gestellt habe.
Also um es auf den Punkt zu bringen:
Um meine Familie und mich zu schützen, brauche ich keine Pflicht, dafür sorge ich schon selbst und installiere diese Melder freiwillig, und beantworte mir selbst, wenigstens die letzte Frage.
Hallo cgraf,
das Schutzziel von Heimrauchmeldern ist fast "nur" die Warnung der in oder neben diesem Raum mit dem Rauchmelder schlafenden Menschen und damit könnten schon sehr viele Menschenleben gerettet werden.
Ähnlich wie beim Sicherheitsgurt macht hier eine Pflicht sicher sehr viel Sinn.
Gruß Wolfgang
das Schutzziel von Heimrauchmeldern ist fast "nur" die Warnung der in oder neben diesem Raum mit dem Rauchmelder schlafenden Menschen und damit könnten schon sehr viele Menschenleben gerettet werden.
Ähnlich wie beim Sicherheitsgurt macht hier eine Pflicht sicher sehr viel Sinn.
Gruß Wolfgang
Schau her, gleich noch ein Verbesserungsvorschlag für die bestehenden LBO´s in Mehrfamilienhäusern vernetzen was im bestand kein Problem über funk darstellen sollte.
Und dazu noch eine Prüfpflicht alle Jahr durch zertifiziertes fachpersonal, die dann auch gleich die fachgerechte Montage prüfen können (in Mehrfamilienhäusern).

Und dazu noch eine Prüfpflicht alle Jahr durch zertifiziertes fachpersonal, die dann auch gleich die fachgerechte Montage prüfen können (in Mehrfamilienhäusern).

Wolf R. hat geschrieben:das Schutzziel von Heimrauchmeldern ist fast "nur" die Warnung der in oder neben diesem Raum mit dem Rauchmelder schlafenden Menschen...
...Ähnlich wie beim Sicherheitsgurt macht hier eine Pflicht sicher sehr viel Sinn...
Wie ich schon sagte, das erledige ich freiwillig.
Aber da wir gerade bei unserem Lieblingsthema sind.
Airbag und ESP sind nicht pflichtig und dennoch werden sie von den meisten nicht abgeschaltet.
Beim Vorhandensein eines ESP in allen Fahrzeugen hätten wir vermutlich auch weniger Verkehrstote und das, obwohl ESP nicht nur die Insassen selbst sondern, auch die anderen Straßenverkehrsteilnehmer schützen kann.
Also wie du richtig erkannt hast, handelt es sich um reinen Selbstschutz.
Und … hierzu bedarf es wirklich nicht immer einer Pflicht.
Ich befürworte diese Melder mindestens genauso wie die anderen unter uns, installiere sie funktionsmäßig, genauso wie die anderen, in allen Räumen, und teste ihre Funktion, genauso wie die anderen, regelmäßig mit Prüfgas, um die Optik zu checken, selbstverständlich.
Und weil ich meine Kinder mit diesem Thema sensibilisieren möchte, prüfe ich die Melder mit ihnen zusammen.
So, damit wir jetzt die gleiche Sprache sprechen.
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
So oder ähnlich die LBauO Forderungen.
Ich komme aus Bayern, bin also, was diese Forderung angeht, noch dumm.
Also:
Wer baut die Melder ein?
Wer prüft den Einbau sowie die Funktion der Melder?
Wie sieht der Betrieb der Melder aus, Wartung, Inspektion, Haltbarkeit.
Wer prüft den Tausch der Melder nach spätestens, je nach Einsatzbedingung, 8 Jahren aus?
Wer trägt die Kosten für den Einbau und den Betrieb der Melder?
Wer tauscht regelmäßig die Batterien aus?
Die meisten dieser Fragen kann ich mir selbst beantworten bzw. selbst bei der Umsetzung helfen.
Nicht alle Menschen in Deutschland sind jedoch Facherrichter, die 87-Jährige Oma auch nicht?
Der Hausmeister des Vermieters etwa?
Wer haftet für Folgeschäden die auf eine falsche Montage der Melder zurückzuführen sind?
Wenn ein Politiker glaubt, dass nach dem Festschrauben der Melder an die Decke und dem Einsetzen der Batterie die Menschen sicherer sind, verkauft eine trügerische Sicherheit.
Zuletzt geändert von cgraf am So 06.05.2007 0:13, insgesamt 1-mal geändert.
cgraf hat geschrieben:Airbag und ESP sind nicht pflichtig und dennoch werden sie von den meisten nicht abgeschaltet.
Beim Vorhandensein eines ESP in allen Fahrzeugen hätten wir vermutlich auch weniger Verkehrstote und das, obwohl ESP nicht nur die Insassen
Da hätten wir das nächste Thema was zur Pflicht werden sollte.

Bei ESP merkt man dehn unterschied im Winther, bei Rauchmeldern erst wen es zu spät ist.

Dar in der BRD immer noch die Meinung Existiert das merk ich schon wenn´s Brent, es nun aber leider doch nicht so ist muss man Heimrauchmelder leider zur Pflicht machen, wie es beim Sicherheitsgurt halt auch war.

Die Montage, Instandhaltung, Inspektion und Wartung sollte man vielleicht zusätzlich in den LBO´s festschreiben.
Über die kosten Braucht man sich dann glaube ich nicht aufregen den bei Gasheizungen ist man ja auch bereit eine jährliche Wartung durchführen zu lassen.

Darum geht es doch in meiner Fragestellung gar nicht.
Die meisten Fahrzeuge können bewegt werden auch wenn die Gurte nicht angelegt sind!
Jegliche Pflicht macht nur dann Sinn wenn die Umsetzung ebenso sinnvoll geregelt wurde.
Warum willst du deinen Nachbar dazu verdonnern die Melder zu installieren?
Du bist doch bereit welche zu haben – und das ist gut so. Das verstehe ich nicht?!
Die meisten Fahrzeuge können bewegt werden auch wenn die Gurte nicht angelegt sind!
Jegliche Pflicht macht nur dann Sinn wenn die Umsetzung ebenso sinnvoll geregelt wurde.
Warum willst du deinen Nachbar dazu verdonnern die Melder zu installieren?
Du bist doch bereit welche zu haben – und das ist gut so. Das verstehe ich nicht?!
Mahl angenommen es Brent im EG und ich wohne im 2 OG, im EG ist der Nachbar verbrannt weil er Keine Rauchmelder besitzt und das Feuer breitet sich nun im THS, in dem sich auch kein Melder befindet, aus jetzt steigt der rauch nach oben in meine Wohnung und löst die Rauchmelder aus. Jetzt muss ich leider zwangsweise darauf warten das mich Die Freiwillige Feuerwehr (die ich alarmiert habe) Rettet dar ich durch ´s THS nicht mehr durchkomme und dar das ziemlich lange dauert bis die da sind habe ich bereits eine Rauchvergiftung erlitten.
Wen jetzt mein Nachbar im EG einen Melder gehabt hätte der mit meinem Vernetzt gewesen wäre würde ich und mein Nachbar aus dem ganzen missgehschick wahrscheinlich unverletzt heraus kommen.
Somit sehe ich das als Eigenschutz für mich und meine Familie.

Wen jetzt mein Nachbar im EG einen Melder gehabt hätte der mit meinem Vernetzt gewesen wäre würde ich und mein Nachbar aus dem ganzen missgehschick wahrscheinlich unverletzt heraus kommen.
Somit sehe ich das als Eigenschutz für mich und meine Familie.
0- Ahnung hat geschrieben:Wen jetzt mein Nachbar im EG einen Melder gehabt hätte der mit meinem Vernetzt gewesen wäre würde ich und mein Nachbar aus dem ganzen missgehschick wahrscheinlich unverletzt heraus kommen.
Jetzt hast du es raus.

Ansonsten drehen wir uns ständig im Kreis und polemisieren über unfertig gedachte und umgesetzte Regelungen, die zwar gut gemeint sind und im Grundsatz auch sinnvoll aber in erster Linie die Umsätze der Rauchmelderhersteller steigern.
Wir reden hier von einer Zweiklassengesellschaft.
Die DIN 0833-2, VdS 2095 und die DIN 14675 mit all ihren Pflichten seitens Betreiber, Planer und Errichter und dann die Heimrauchmelderpflicht ohne klare Regelung für den Rest der Welt?
Ich tendiere eher in Richtung Aufklärung vor allem in den Schulen, Werbung usw. Hier tut sich recht wenig.
Vielleicht liegt das daran, dass die Anzahl der Rauchtoten noch relativ gering ist.
Für Einschaltquoten und ein allgemeines Medieninteresse brauchen wir vermutlich viel mehr…:sad:
Der Mensch muss aus Überzeugung handeln, sensibilisiert werden. Dann wird er sich mit dieser Materie beschäftigen und dafür sorgen, dass die Melder auch funktionieren werden.
[Sarkasmus an] bevor wir in unsere Fahrzeuge steigen, prüfen wir auch täglich den Luftdruck der Reifen, die Bremsen, die Beleuchtungsanlage usw…[Sarkasmus aus]
Verstehst du, worauf ich hinaus will?
Möglicherweise liege ich auch falsch, ich kann nicht alles wissen.
Sicher wird bald Stefan Tiedemann alle weiter oben gestellten Fragen beantworten können, da er sich mit diesem Thema sehr beschäftigt.
Warten wir doch mal einfach ab.
Moin, moin
Mensch da ist ja eine rege Diskussion entstanden. Nur leider beschäftigen sind die Menschen "draußen" nicht so sehr damit.
Es ist schon so, wie es hier durchklingt. Eine gesetzliche Regelung allein genügt nicht, um hier eine höhere Sicherheit zu erreichen. Es muss aus Überzeugung gehandelt werden. Und so lang die einhellige Meinung herrscht, dass ein Feuer nur bei anderen ausbricht und nicht bei mir, wird sich in Deutschlnad auch trotz Rauchmelderpflicht wenig ändern.
So, nun zu den Fragen die hier aufgetreten sind:
Wer baut die Melder ein?
Wer prüft den Einbau sowie die Funktion der Melder?
Wie sieht der Betrieb der Melder aus, Wartung, Inspektion, Haltbarkeit.
Grundsätzlich ist es in den meisten Bundesländern so, dass der Eigentümer, bei Mietwohnungen der Vermieter, dafür zu sorgen hat, dass Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Ferner hat er auch für die Funktionsfähigkeit und -übersprüfung zu sorgen. Dafür muss nicht unbedingt eine Fachfirma beauftragt werden. Denn die meisten Rauchwarnmelder kann man ja selbst anbringen und prüfen. Naja, vielleicht nicht die hier angesprochene 87jährige Oma. Aber die müßte dann jemanden damit beauftragen.z.B. Sohn, Enkel, Nachbarn.
Wer prüft den Tausch der Melder nach spätestens, je nach Einsatzbedingung, 8 Jahren aus?
Wer das prüft, kann ich nicht sagen.Genauso den Einbau. Ich habe mal mit den Innenministerium in S-H gesprochen. Die sind dafür bei uns zuständig. Die gleichen Fragen habe ich auch gestellt. Und nun die dolle Sache. Eine Überprüfung von Amtswegen ist dort garnicht vorgesehen. Man appeliert an die Selbstverantwortung der Bürger.
Wer trägt die Kosten für den Einbau und den Betrieb der Melder?
Wer tauscht regelmäßig die Batterien aus?
Die Kosten trägt derjenige, der die Rauchwarnmelder instalieren muss. Bei Mitwohnungen können diese Kosten ja umgelegt werden auf die allgemeinen Mietkosten.
Auch ein Austauch von leeren Batterien hat derjenige vorzunehmen.
Wer haftet für Folgeschäden die auf eine falsche Montage der Melder zurückzuführen sind?
Grundsätzlich haftet derjenige, der die Melder montiert hat. Ist ja auch in einer Werkstatt so. Wenn dort der Reifen nach einer Inspektion nicht richtig wieder montiert wurde und es passiert was, ist die Werkstatt dran.
Und wie Wolf R. schon geschrieben hat. Das Ziel von Rauchwarnmeldern ist die Warnung der Bewohner vor Rauch. Ein Feuer wird durch die Installation nicht vermieden. Da müssen andere Maßnahmen durchgeführt werden.
Die Vernetzung von Rauchmeldern macht meiner Meinung nach auch schon in Einfamilienhäusern Sinn. Was ist, wenn die Eltern unten vor dem Fernseher sitzen und oben im Arbeitszimmer fängt es an zu brennen. Man hört recht wenig. Erst Recht wenn die Türen auch noch zu sind und der Fernseher etwas lauter ist.
In Mehrfamilienhäusern sollte man die Vernetzung auf jeden Fall machen, damit alle Hausbewohner gewarnt werden in einem Brandfall.
Fazit: Die Montage von Rauchwarnmeldern muss eigentlich aus Überzeugung kommen. Die gesetzliche Regelung kann in der Anfangszeit als "Druckmittel" gesehen werden. Obwohl ich schon viele Stimmen gehört habe, dass sie es darauf ankommen lassen wollen.
Die Aufklärung steht als oberste Prioität an. Hier sollte viel mehr Zeit und Geld investiert werden.
Gruß Stefan
Mensch da ist ja eine rege Diskussion entstanden. Nur leider beschäftigen sind die Menschen "draußen" nicht so sehr damit.
Es ist schon so, wie es hier durchklingt. Eine gesetzliche Regelung allein genügt nicht, um hier eine höhere Sicherheit zu erreichen. Es muss aus Überzeugung gehandelt werden. Und so lang die einhellige Meinung herrscht, dass ein Feuer nur bei anderen ausbricht und nicht bei mir, wird sich in Deutschlnad auch trotz Rauchmelderpflicht wenig ändern.
So, nun zu den Fragen die hier aufgetreten sind:
Wer baut die Melder ein?
Wer prüft den Einbau sowie die Funktion der Melder?
Wie sieht der Betrieb der Melder aus, Wartung, Inspektion, Haltbarkeit.
Grundsätzlich ist es in den meisten Bundesländern so, dass der Eigentümer, bei Mietwohnungen der Vermieter, dafür zu sorgen hat, dass Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Ferner hat er auch für die Funktionsfähigkeit und -übersprüfung zu sorgen. Dafür muss nicht unbedingt eine Fachfirma beauftragt werden. Denn die meisten Rauchwarnmelder kann man ja selbst anbringen und prüfen. Naja, vielleicht nicht die hier angesprochene 87jährige Oma. Aber die müßte dann jemanden damit beauftragen.z.B. Sohn, Enkel, Nachbarn.
Wer prüft den Tausch der Melder nach spätestens, je nach Einsatzbedingung, 8 Jahren aus?
Wer das prüft, kann ich nicht sagen.Genauso den Einbau. Ich habe mal mit den Innenministerium in S-H gesprochen. Die sind dafür bei uns zuständig. Die gleichen Fragen habe ich auch gestellt. Und nun die dolle Sache. Eine Überprüfung von Amtswegen ist dort garnicht vorgesehen. Man appeliert an die Selbstverantwortung der Bürger.
Wer trägt die Kosten für den Einbau und den Betrieb der Melder?
Wer tauscht regelmäßig die Batterien aus?
Die Kosten trägt derjenige, der die Rauchwarnmelder instalieren muss. Bei Mitwohnungen können diese Kosten ja umgelegt werden auf die allgemeinen Mietkosten.
Auch ein Austauch von leeren Batterien hat derjenige vorzunehmen.
Wer haftet für Folgeschäden die auf eine falsche Montage der Melder zurückzuführen sind?
Grundsätzlich haftet derjenige, der die Melder montiert hat. Ist ja auch in einer Werkstatt so. Wenn dort der Reifen nach einer Inspektion nicht richtig wieder montiert wurde und es passiert was, ist die Werkstatt dran.
Und wie Wolf R. schon geschrieben hat. Das Ziel von Rauchwarnmeldern ist die Warnung der Bewohner vor Rauch. Ein Feuer wird durch die Installation nicht vermieden. Da müssen andere Maßnahmen durchgeführt werden.
Die Vernetzung von Rauchmeldern macht meiner Meinung nach auch schon in Einfamilienhäusern Sinn. Was ist, wenn die Eltern unten vor dem Fernseher sitzen und oben im Arbeitszimmer fängt es an zu brennen. Man hört recht wenig. Erst Recht wenn die Türen auch noch zu sind und der Fernseher etwas lauter ist.
In Mehrfamilienhäusern sollte man die Vernetzung auf jeden Fall machen, damit alle Hausbewohner gewarnt werden in einem Brandfall.
Fazit: Die Montage von Rauchwarnmeldern muss eigentlich aus Überzeugung kommen. Die gesetzliche Regelung kann in der Anfangszeit als "Druckmittel" gesehen werden. Obwohl ich schon viele Stimmen gehört habe, dass sie es darauf ankommen lassen wollen.
Die Aufklärung steht als oberste Prioität an. Hier sollte viel mehr Zeit und Geld investiert werden.
Gruß Stefan
Danke für die ausführliche Antwort. In der Zwischenzeit wagte ich auch einen Blick in die DIN 14676 die einiges klärt.
http://www.d-secour.de/news/Beraterbroschuere.pdf
http://www.d-secour.de/news/Beraterbroschuere.pdf