Antipanikschlösser
Verfasst: Do 26.04.2007 11:11
Hallo,
ich habe da mal eine Frage zu den Fluchttüren. Es heißt Fluchttüren im Verlauf von Fluchtwegen müssen sich jederzeit von innen ohne Hilfsmittel öffnen lassen, solange sich Personen im Gebäude befinden. Müssen diese Türen Antipanikschlösser bzw. andere Sicherungen haben? bzw. genügt es auch wenn diese Türen nicht zugesperrt sind, solange Personen anwesend sind?
Gibt es da eine verbindliche Vorschrift?
Bitte um Antworten
mfg
Hermann
ich habe da mal eine Frage zu den Fluchttüren. Es heißt Fluchttüren im Verlauf von Fluchtwegen müssen sich jederzeit von innen ohne Hilfsmittel öffnen lassen, solange sich Personen im Gebäude befinden. Müssen diese Türen Antipanikschlösser bzw. andere Sicherungen haben? bzw. genügt es auch wenn diese Türen nicht zugesperrt sind, solange Personen anwesend sind?
Gibt es da eine verbindliche Vorschrift?
Bitte um Antworten
mfg
Hermann