Hallo,
ich habe da mal eine Frage, in meiner Firma bin ich der BSB. Wir haben vor einiger Zeit ein neues Gebäude bezogen, sind auch fein alle nötigen Brandschutztüren eingebaut worden, nur sind keine Schließzylinder eingebaut worden, d.h. es sind in allen Türen jetzt Löcher. In selbige sollen jetzt Schließzylinder eingebaut werden. Nun zu meiner Frage, ich habe gelernt das alle Arbeiten an Brandschutztüren nur von dafür Qualifizierten Kräften durchgeführt werden dürfen ich finde das aber nirgens in Schriftlicher Form. Liege ich nun falsch wenn nein wo kann ich das finden. Dazu noch eine frage müssen die Zylinder auch besonderen Brandtechnischen Anforderungen genügen?
MfG
Lars
Arbeiten an Brandschutztüren
Um einen Schließzylinder einzubauen braucht man keine Qualifikation.
Du musst noch nicht einmal einen einbauen. Es reicht völlig aus wenn du einen sogenannten Blindzylinder einsetzt.
Meines Wissens gibt es auch keine speziellen Zylinder für Brandschutztüren.
Dieses "Loch" wird bei der Konzeption einer BST mit einberechnet.
Der Zylinder soll lediglich verhindern das die Tür gleichzeitig von zwei Seiten direkt mit Flammen beaufschlagt werden.
Anders sieht es beim Schloß aus. Dieses muss geprüft und mit einem großen Ü gekennzeichnet sein.
Du musst noch nicht einmal einen einbauen. Es reicht völlig aus wenn du einen sogenannten Blindzylinder einsetzt.
Meines Wissens gibt es auch keine speziellen Zylinder für Brandschutztüren.
Dieses "Loch" wird bei der Konzeption einer BST mit einberechnet.
Der Zylinder soll lediglich verhindern das die Tür gleichzeitig von zwei Seiten direkt mit Flammen beaufschlagt werden.
Anders sieht es beim Schloß aus. Dieses muss geprüft und mit einem großen Ü gekennzeichnet sein.
Schließzylinder in Brandschutztüren
Ganz so einfach wie "Feuerwehrmann" schreibt ist das nicht!
Schaut mal in die Bauregelliste A Teil 1 Punkt 6.8
"Einsteckschlösser für Feuerschutz- und Rauchschutztüren".
Bezug auf DIN 18250 ist ein ÜZ und ein ABP erforderlich.
Viele Grüße von Rainer Thieme aus Berlin
Schaut mal in die Bauregelliste A Teil 1 Punkt 6.8
"Einsteckschlösser für Feuerschutz- und Rauchschutztüren".
Bezug auf DIN 18250 ist ein ÜZ und ein ABP erforderlich.
Viele Grüße von Rainer Thieme aus Berlin