Definition Brandabschnitt in Bezug auf MLAR
Verfasst: Mo 26.02.2007 16:29
Hallo zusammen.
Im Zusammenhang mit der MLAR (Sicherheitsbeleuchtung etc.) kommt immer wieder die Frage auf: Was genau ist ein Brandabschnitt?
Ist hier lediglich die Definition aus der MBO gemeint, also 40 m lange Abschnitte (<=1.600 m²)? Oder sind nicht auch alle Treppenhäuser, Rettungswege, ELT-Zentralen oder -Räume, Lüftungszentralen usw. eigene Brandabschnitte?
Wenn man ein Brandschutzkonzept hat, sind ja in der Regel die Brandabschnitte eingetragen, aber was macht man bei Bauten ohne Brandschutzkonzept oder Sanierungen???
Im Zusammenhang mit der MLAR (Sicherheitsbeleuchtung etc.) kommt immer wieder die Frage auf: Was genau ist ein Brandabschnitt?
Ist hier lediglich die Definition aus der MBO gemeint, also 40 m lange Abschnitte (<=1.600 m²)? Oder sind nicht auch alle Treppenhäuser, Rettungswege, ELT-Zentralen oder -Räume, Lüftungszentralen usw. eigene Brandabschnitte?
Wenn man ein Brandschutzkonzept hat, sind ja in der Regel die Brandabschnitte eingetragen, aber was macht man bei Bauten ohne Brandschutzkonzept oder Sanierungen???

Von den Strahlenabschottungen im radiologischen Bereich mal ganz zu schweigen!
Da kommt aber dann gleich jemand vom Amt angetanzt, verlegt die Abschnitte (das ist mittlerweile ziemlich wirr!!!) und schon hat die Stadt wieder ein paar tausend Euro eingespart. Wer immer das aber unterschreibt hält seinen Kopf dafür hin.
