Vonhof hat geschrieben:Hallo,
es ist nicht Sache des Bauherren, sich Gedanken darüber zu machen, wie Leistungsfähig die Feuerwehr in seiner Stadt oder Gemeinde ist. Dieses ist Aufgabe derselben, und diese hat eine ausreichend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen.
An den Bauherren richten sich die zugehörigen Bauvorschriften. Hält er diese ein, sind die Anforderungen an den Brandschutz abgegolten. Er hat nicht Mängel bzw. das Organisationsverschulden einer Gemeinde zu kompensieren.
Gruß
Alexander Vonhof
Das habe ich schon verschiedentlich anders gehört.
Es stimmt zwar, dass die Feuerwehr und ihre Ausstattung Sache der Gemeinde/Stadt sind. Allerdings muss meines Wissens bei der Frage nach dem zweiten baulichen Rettungsweg immer mit der entsprechenden Feuerwehrleitung gesprochen werden (mal abgesehen von der Lösung über den Sicherheitstreppenraum). Sprich: Die Feuerwehr muss unterschreiben, dass das Bauvorhaben auch ohne zweiten baulichen Rettungsweg durch die Feuerwehr bedenkenlos getragen werden kann.
Gibt jetzt der örtliche Feuerwehrhäuptling das OK, dann ist die Sache ja geritzt, aber ich schätze mal, wenn man gegen eine Ablehnung desselbigen streiten muss, dann kann man auch gleich die Kosten für einen Prozess sparen und einen zusätzlichen baulichen Rettungsweg anlegen.
Auf alle Fälle kann man eine Feuerwehr nicht darauf verklagen, eine zusätzliche Drehleiter oder zusätzliches Rettungsgerät zu beschaffen, wenn diese nicht für die bereits bestehende Lage im Gebiet nötiges Rettungsgerät darstellen.
Und wenn mir ein Feuerwehrleiter bestätigt, er könne mit seinen Kräften innerhalb von einer halben Stunde bis zu 60 Leute aus dem zweiten und dritten Stockwerk retten (ich schätze mal das Erdgeschoss sind Empfang und Gastronomie-Bereich, während die Betten in den oberen beiden Etagen untergebracht werden sollen), dann unterstell ich dem Mann/der Frau auf alle Fälle großen Mut und eine sehr hohe Einschätzung des eigenen Personals.
Wenn man das nämlich mal aufschlüsselt: Das wären 2 Personen pro Minute, möglicherweise auch gehbehinderte oder gehunfähige Menschen. Die über einfache Leitern und eventuell ein bis zwei Drehleitern (die sind ja auch nicht soooo dicht gesäht bei uns in Bayern), wenn die Leute eventuell unter Schock stehen und auch nicht oft auf einer Leiter stehen...
Also meine Einschätzung generell: Am einfachsten und besten fährt man, wenn man sich schon vorher mal mit den Verantwortlichen der Feuerwehr unterhält.
Zur Frage, wie ein Fluchtweg gestaltet sein muss:
Da gibts viele Vorschriften, die ich jetzt nicht kenne. Allerdings sind Außenwendeltreppen meines Wissens durchaus eine gängige Methode, einen Altbestand brandschutztechnisch aufzuwerten und einen zweiten baulichen Rettungsweg zur Verfügung zu stellen. Üblicherweise würde man diese wahrscheinlich an dem Ende des Hauses anbringen, das dem Ende mit dem ersten baulichen Rettungsweg am entferntesten liegt.
Soweit ich weiß, wird auch noch oft gefordert, dass sie nicht durch Feuer in tieferen Stockwerken unpassierbar gemacht werden dürfen. Sprich: Sie dürfen dann halt nicht zu nahe an Fenstern oder Wänden ohne Feuerwiderstand vorbeiführen.
Generell zur Diskussion dieses Themas: Sicher muss man die ökonomischen Interessen in Betracht ziehen, gerade bei größeren Bauvorhaben. Allerdings sollte
immer der Schutz von Personen das vorrangige Gut sein und nicht wegen paar tausend Euro (meines Wissens liegen solche Treppen im Rahmen um die 30 tsd bis 50 tsd Euro) hintan gestellt werden. Ein gutes Sicherheitskonzept kann ja durchaus auch als Werbung genutzt werden... ;-)