Seite 1 von 1

T30 Tür ???

Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
von Roessler
Hallo Kollegen,in einem alten Büro- bzw. Fertigungsgebäude (Baujahr ca.1925)ist u. a. eine Blechtür eingebaut. Der dazugehörende Raumsoll als Ex-Zone 2 ausgelegt werden. Ein Zulassungsbescheid istist nicht vorhanden.Die Tür trägt folgende Kennzeichnung: BPH V 117/50 Typ V - 33 A 510 Zulassung Senat von BerlinHandelt es sich hierbei um eine T30-Tür?Ich habe große Bedenken diese alte Tür als T30 freizugeben,zumal keine Zulassung vorliegt. Wenn jemand diese alte Bezeichnung deuten kann, würde ich ich mich über eineschnelle Info freuen.M.f.G.Günther Rößler

Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
von Roessler
Sorry ich bin mit meiner Anfrage in der falschen
Kategorie gelandet.
Das Thema gehört eigentlich in den "Baulichen Brandschutz"
G. Rößler

Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
von Mauser
Nein das ist offenbar keine T30-Tür, sondern eine alte Stahltüre, die vor der ersten Veröffentlichung der DIN 4102 et al. hergestellt wurde.

Was tun? Das hängt vom Zustand der Tür ab. (Ist das noch eine alte Brandschutztüre mit Asbestkern?)