Beitragvon Holger Nolte » Sa 08.01.2005 0:39
Hallo Holger,
für das Aufstellen von Müllpressen gibt es vom VdS eine Richtlinie:
VdS 2207 "Aufstellen von Müllpresscontainern - Richtlinien für den "Brandschutz".
Diese Rili fordert einen Abstand von 5 m zu Gebäuden. In der Praxis ist das allerdings kaum umsetzbar, denn oftmals werden die Müllpressen von Rampen unmittelbar am Gebäude gefüllt. Dann fordert diese Rili (auszugsweise):
- die Ruhe-/Endstellung des Presskolbens muss immer im ausgefahrenen Zustand sein, damit die Einpressöffnung im Container vom Presskolben ausgefüllt wird
- die Entleerungsklappe an der Stirnseite des Containers muss so gesichert sein, dass diese nur mit einem Spezialwerkzeug geöffnet werden kann
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- eine von Hand auflösbare Löschanlage mit mindestens einer offenen Löschdüse ist in allseitig umschlossenen Einfüllschächten erforderlich, z.B. beim Beschicken aus dem Gebäudeinneren oder, wenn offene Einfüllschächte unter Rampen oder Vordächern angeordnet sind
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Freundliche Grüße,
Holger Nolte