Hallo,
eine knifflige Frage.
In einer Schule führt der zweite Rettungsweg durch eine Versammlungsstätte.
Das ist sozusagen eine Bypasslösung.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob diese Bypasslösung in einer Versammlungsstätte zulässig ist.
Wie ist Eure Meinung???
Gruß
Enzo
Fluchtweg in einer Schule durch eine Versammlungssätte
Fluchtweg in einer Schule durch eine Versammlungssätte
Zuletzt geändert von Enzo am Di 16.09.2014 6:48, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Fluchtweg in einer Schule durch eine Versammlungssätte
Hallo Enzo,
grundsätzlich ist die Frage nicht knifflig; diese Art der Rettungswegführung ist so nicht regelkonform.
Inwieweit hier eine Abweichung möglich ist, hängt von den Kompensationsmaßnahmen ab.
Gruß
C. Lammer
grundsätzlich ist die Frage nicht knifflig; diese Art der Rettungswegführung ist so nicht regelkonform.
Inwieweit hier eine Abweichung möglich ist, hängt von den Kompensationsmaßnahmen ab.
Gruß
C. Lammer
Re: Fluchtweg in einer Schule durch eine Versammlungssätte
Hallo,
auch wenn es „nur“ der 2. Rettungsweg ist, ist er nicht regelkonform, weil er durch die Versammlungsstätte führt und durch die Versammlungsstätte der notwendige Flur unterbrochen wird.
So korrekt?
Gruß
Enzo
auch wenn es „nur“ der 2. Rettungsweg ist, ist er nicht regelkonform, weil er durch die Versammlungsstätte führt und durch die Versammlungsstätte der notwendige Flur unterbrochen wird.
So korrekt?
Gruß
Enzo
Re: Fluchtweg in einer Schule durch eine Versammlungssätte
Hallo Enzo,
Ja, so ist es. Ich habe mich bei meiner Antwort auf die Muster-Schulbaurichtlinie bezogen (Muster deshalb, weil Sie kein Bundesland angegeben haben).
Gruß
C. Lammer
Ja, so ist es. Ich habe mich bei meiner Antwort auf die Muster-Schulbaurichtlinie bezogen (Muster deshalb, weil Sie kein Bundesland angegeben haben).
Gruß
C. Lammer
Re: Fluchtweg in einer Schule durch eine Versammlungssätte
Hallo,
in Schulen sind zwei bauliche Rettungswege erforderlich.
Wie verhält es sich mit den Fluchtwegbreiten, wenn ein Fluchtweg ausfällt?
1.)
Muss ich bei der Bemessung der Fluchtwegbreiten berücksichtigen, dass ein baulicher Rettungsweg ausfallen kann und dann mehr Personen über den zweiten Rettungsweg flüchten müssen (d. h. ggf. größere Fluchtwegbreiten durch höhere Personenanzahl)?
2.)
Wenn es zwei bauliche Rettungswege gibt, sind dann trotzdem Rettungsfenster bzw. Anleiterstellen in den Feuerwehrplänen zu berücksichtigen?
Gruß
Enzo
in Schulen sind zwei bauliche Rettungswege erforderlich.
Wie verhält es sich mit den Fluchtwegbreiten, wenn ein Fluchtweg ausfällt?
1.)
Muss ich bei der Bemessung der Fluchtwegbreiten berücksichtigen, dass ein baulicher Rettungsweg ausfallen kann und dann mehr Personen über den zweiten Rettungsweg flüchten müssen (d. h. ggf. größere Fluchtwegbreiten durch höhere Personenanzahl)?
2.)
Wenn es zwei bauliche Rettungswege gibt, sind dann trotzdem Rettungsfenster bzw. Anleiterstellen in den Feuerwehrplänen zu berücksichtigen?
Gruß
Enzo
Re: Fluchtweg in einer Schule durch eine Versammlungssätte
Hallo Enzo,
zu 1.) Nein. Die Fluchtwegbreiten sind nicht festzulegen auf einen ggf. möglichen Ausfall eines Rettungswegs.
zu 2.) Bei Vorhandensein von 2 baulichen Rettungswegen sind keine Aufstellflächen für Rettungsgeräte der FW erforderlich. Auch sind nicht zusätzlich ggf. Rettungsfenster zu markieren.
Zu: By-Pass-Lösung über einen Versammlungsraum oder ggf. auch ein benachbarten Klassenraum.
Die Ausführung einer By-Pass Lösung wie beschrieben weicht von der Muster-Schulbaurichtlinie ab.
Was eine derartige Rettungswegführung grundsätzlich jedoch anbetrifft, so denke ich gäbe es da nix einzuwenden.
Als Kriterium würde ich hier die Personenzahlen etwa anführen, eine klare und eindeutige Wegführung, eine ausreichende Rettungswegbreite auf die angewiesenen Personen.
Rettungswegführung in einen gesicherten Brandschutzbereich (= Versammlungsraum).
Die By-Pass Lösung ist heute eigentlich Gang und Gebe sowohl bei Bestandsgebäuden, wie auch bei Neubauten.

zu 1.) Nein. Die Fluchtwegbreiten sind nicht festzulegen auf einen ggf. möglichen Ausfall eines Rettungswegs.
zu 2.) Bei Vorhandensein von 2 baulichen Rettungswegen sind keine Aufstellflächen für Rettungsgeräte der FW erforderlich. Auch sind nicht zusätzlich ggf. Rettungsfenster zu markieren.
Zu: By-Pass-Lösung über einen Versammlungsraum oder ggf. auch ein benachbarten Klassenraum.
Die Ausführung einer By-Pass Lösung wie beschrieben weicht von der Muster-Schulbaurichtlinie ab.
Was eine derartige Rettungswegführung grundsätzlich jedoch anbetrifft, so denke ich gäbe es da nix einzuwenden.
Als Kriterium würde ich hier die Personenzahlen etwa anführen, eine klare und eindeutige Wegführung, eine ausreichende Rettungswegbreite auf die angewiesenen Personen.
Rettungswegführung in einen gesicherten Brandschutzbereich (= Versammlungsraum).
Die By-Pass Lösung ist heute eigentlich Gang und Gebe sowohl bei Bestandsgebäuden, wie auch bei Neubauten.
