Sehr geehrte Kollegen,
ich habe ein aktuelles Anliegen und hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
Von der Behörde wird im Rahmen einer Brandschau die Feuerwiderstandsklassifizierung für bestehende Massivwände gefordert.
Diese Wände sind z.T. 25 Jahre alt und ein Errichternachweis kann nicht mehr beigebracht werden.
Hier die Wände:
1. Vollziegel-Mauerwerk, Wanddicke 48 cm, unverputzt
2. Vollziegel-Mauerwerk, Wanddicke 36 cm, unverputzt
3. KSV-Mauerwerk, Wanddicke 24 cm, beidseitig 1,5 cm Gipsputz
Wie wird nachgewiesen ?
Wer darf nachweisen?
Natürlich bin ich mir im klaren darüber, dass ein Sachverständiger diesen Nachweis erbringen kann (darf), hoffe
aber gleichzeitig, dass so etwas auf dem "kleinen Dienstweg" den Behörden gegenüber möglich ist.
Zum Beispiel durch eine Stellungnahme in Anlehnung an .... DIN .. oder ähnlichem.
Ich würde mich freuen, wenn jemand auf diesem Gebiet bereits Erfahrungen gesammelt hat und bereit ist, diese
mit mir zu teilen.
Nachweis Feuerwiderstandsklassifizierung
Re: Nachweis Feuerwiderstandsklassifizierung
Guten Abend,
kann Ihnen DIN 4102-4 keine Hilfestellung bieten?
Wenn nein, bitte warum? Und welche Feuerwiderstände sind denn nachzuweisen?
Ein freundlicher Gruß
svjm
kann Ihnen DIN 4102-4 keine Hilfestellung bieten?
Wenn nein, bitte warum? Und welche Feuerwiderstände sind denn nachzuweisen?
Ein freundlicher Gruß
svjm
Re: Nachweis Feuerwiderstandsklassifizierung
Das ist ja eine lustige Forderung. Und meines Erachtens nicht rechtswirksam.
Laut FSHG stellt die Feuerwehr im Rahmen der Brandschau fest, ob Mängel vorliegen. Von einer Mitwirkungspflicht eines Dritten ist da nicht die Rede. Oder um die Vollzugshinweise (Anlage 3 zum FSHG) zu zitieren: "Zweck der Brandschau ist es, brandschutztechnische Mängel und Gefahrenquellen (...) sachkundig festzustellen."
Wenn die Feuerwehr nicht feststellen kann, dass die von Ihnen beschriebenen Wände feuerbeständig sind (das sind sie nämlich ganz offensichtlich), so ist doch sehr an der Qualifikation des Feuerwehrmannes zu zweifeln, der die Brandschau durchführte. Es ist aber nicht Aufgabe des Betreibers, Ausbildungsdefizite bei den Feuerwehren oder deren fehlende Sachkunde auszugleichen.
Ich würde da also gar nichts machen. Oder allenfalls die Feuerwehr auf die Rechtsgrundlagen verweisen. Die Feuerwehr ist auch nicht die Ordnungsbehörde. Die Feuerwehr kann von sich aus die Ordnungsbehörde, also die Bauaufsicht einschalten, die aber auch nur dann tätig wird, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt.
Natürlich kann man sich immer überlegen, ob man mit Behörden streiten will, wenn der Aufwand, unberechtigte Forderungen zu erfüllen, gering ist oder man den Umstand selber verfolgt wissen möchte.
Gruß
Alexander Vonhof
Laut FSHG stellt die Feuerwehr im Rahmen der Brandschau fest, ob Mängel vorliegen. Von einer Mitwirkungspflicht eines Dritten ist da nicht die Rede. Oder um die Vollzugshinweise (Anlage 3 zum FSHG) zu zitieren: "Zweck der Brandschau ist es, brandschutztechnische Mängel und Gefahrenquellen (...) sachkundig festzustellen."
Wenn die Feuerwehr nicht feststellen kann, dass die von Ihnen beschriebenen Wände feuerbeständig sind (das sind sie nämlich ganz offensichtlich), so ist doch sehr an der Qualifikation des Feuerwehrmannes zu zweifeln, der die Brandschau durchführte. Es ist aber nicht Aufgabe des Betreibers, Ausbildungsdefizite bei den Feuerwehren oder deren fehlende Sachkunde auszugleichen.
Ich würde da also gar nichts machen. Oder allenfalls die Feuerwehr auf die Rechtsgrundlagen verweisen. Die Feuerwehr ist auch nicht die Ordnungsbehörde. Die Feuerwehr kann von sich aus die Ordnungsbehörde, also die Bauaufsicht einschalten, die aber auch nur dann tätig wird, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt.
Natürlich kann man sich immer überlegen, ob man mit Behörden streiten will, wenn der Aufwand, unberechtigte Forderungen zu erfüllen, gering ist oder man den Umstand selber verfolgt wissen möchte.
Gruß
Alexander Vonhof