Alte Kennzeichungen feuerhemmende Stahltür H70

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SchuetzWo
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Alte Kennzeichungen feuerhemmende Stahltür H70

Beitragvon SchuetzWo » Do 24.02.2011 19:00

Frage bzgl. alter Kennzeichnungen von feuerhemmenden Stahltüren H70

Bei einer Begehung bin ich auf die Kennzeichnung" feuerhemmende Stahltür H70".
Leider habe ich in meinen Unterlagen nichts mehr über solch alte Bezeichnungen herausfinden können.
Durch recherchieren im Internet habe ich den Hinweis gelesen, dass eine feuerhemmende Stahltür H70 etwa einer Brandschutztür T30 entspricht.
Wer kann mir sagen, ob meine Recherche richtig war oder wo ich eine Info über das Thema alte Kennzeichnung finden kann?
Gruß
Wolfgang

blank

Re: Alte Kennzeichungen feuerhemmende Stahltür H70

Beitragvon blank » Fr 25.02.2011 21:18

Von den H70 haben wir auch "Altbestände" im Unternehmen, habe jetzt meine Prüflisten und -bücher natürlich nicht zuhause im Wohnzimmer liegen. Kann aber bis Montagmittag nachsehen, dann kann ich näheres zur H70 sagen... Der Begriff "feuerhemmend" bezeichnet eine Feuerwiderstandsdauer von 30 min. und entspricht damit der Anforderung "F30" bzw. in dem Fall "T30".

Es kann sein, dass es sich noch um eine Normtür nach DIN 18 082 handelt, d.h. um ein geregeltes Bauprodukt, aber wenn ich mich richtig erinnere, ist es glaube ich bereits eine Tür mit Verwendbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung), d.h. ein nicht geregeltes Bauprodukt. Solche abZ werden in Deutschland durch das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt, früher IfBt) vergeben und beginnen beispielsweise mit "Z-6.12-xxxx".

Bei allen Türen muss allerdings eine eindeutige Kennzeichnung mit Übereinstimmungszeichen (großes Ü) Hersteller, Typ, Baujahr und Norm oder Nummer der abZ angebracht sein (bei alten FS-Türen meistens auf dem Türblatt im Bereich der Bänder). Diese Kennzeichnung ist Bestandteil der Zulassung, d.h. ist eine Kennzeichnung nicht mehr vorhanden oder zerstört, entspricht die Tür nicht mehr der Zulassung und ist keine Feuerschutztür mehr, die Zulassung ist erloschen.
Für Montage bzw. Einbau von Feuerschutztüren aus Stahl gilt auch über die abZ hinaus noch die DIN 18 093 "Feuerschutzabschlüsse; Einbau von Feuerschutztüren in massive Wände aus Mauerwerk oder Beton; Ankerlagen, Ankerformen, Einbau"
Das Hauptproblem sehe ich aber eher darin, das meiner Erfahrung aus min. 60 - 70 Prozent aller FS-Türen bereits unzulässig entgegen der Vorgaben der DIN 18 082, DIN 18 093 bzw. der Zulassung eingebaut sind. Und ohne Vorliegen der Zulassung oder DIN kann eine Tür auch nicht geprüft werden.


Gruß, Tim

blank

Re: Alte Kennzeichungen feuerhemmende Stahltür H70

Beitragvon blank » Sa 26.02.2011 7:35

Achso, und H70 sagt nix über den Feuerwiderstand aus, das ist eine Typbezeichnung des Herstellers:

feuerhemmende Stahltür "H70"

als Vergleich dazu

T 30-1-Tür/Wandklappe "H8-5"

Rot:
Einstufung gem. DIN 4102 als feuerhemmend

Blau:
Typbezeichnung des Herstellers


Gruß, Tim

blank

Re: Alte Kennzeichungen feuerhemmende Stahltür H70

Beitragvon blank » Mi 30.03.2011 10:24

So, besser spät als nie... :roll:

...es existiert ein T30-1-Feuerschutzabschluss (feuerhemmend) mit der Typbezeichnung "H70", der Hersteller war der Industrieverband Tore-Türen-Zargen in Hagen/Westf., Der Zulassungsbescheid hierzu kommt aus Hessen, ist datiert mit dem 01.07.1970 (wahrscheinlich nannten sie sie deshalb H70...? :grins: ) und trägt die Nummer VA2-64B08/21-15/70.

Gruß, Tim