Hallo
wir hatten eine wiederkehrende Prüfung ( Brandschau alle 5 Jahre ) an einer Behinderten Schule.
In dem Mängelbericht wurde uns unter anderem dringend empfohlen[b]alle Türen die von den Unterrichtsräumen ins Freie führen, sowie von Fluren ins Freie, mit Panikschlössern auszustatten.
Ich habe mir die damalige Baugenehmigung aus dem Jahre 1998 angeschaut, habe aber keinen Hinweis ( Forderung )auf die o.g Türen in der Brandschutztechnischen Stellungnahme gefunden.
ich weiß das eine Behinderten Schule ein sehr ein sensibles Thema ist !!!!!
Ist der zweite bauliche Rettungsweg nicht schon dadurch sichergestellt
, wenn zu Beginn des Unterrichtes die Außentüren in den Klassenräumen aufgeschlossen und nach Beendigung wieder verschlossen werden. !!!!!!!?????? ( ferner sind auch noch Fenster vorhanden, die geöffnet werden können )
[b]Bei Flurtüren kann ich es ja verstehen, das dort Panikschlösser eingebaut werden müssen.!!!!!!!
Ich würde gerne euere / Ihre Meinung dazu hören
Danke im Voraus
j.a
Panikschlösser in Türen von Unterrichtsräumen
Hallo,
ich sehe das genau so. Panikschlösser sind auf Fluchtwegen, in denen Türen mit Schlössern sind, zwingend notwendig.
Bei Türen mit einem Blindzylinder würde ich darauf vezichten da hier sichergestellt ist das keiner auf die Idee kommt die Tür zu verschließen.
In der Theorie ist das schon machbar das morgens einer die Tür aufmacht und abends wieder zu macht.
Aber in der Praxis wird das 4 Wochen funktionieren. Dann hat man Urlaub, dann ist man krank. Dann vergißt man es eventuell mal.
Sollte hier was passieren, kommt der berühmte Staatsanwalt und der hat ja bekantlich Zeit.
Einen Rolli fahrer aus dem Fenster sehe ich schon kritisch. Alleine schon wegen der Verletzungsgefahr. Ich sag immer einfach mal selber probieren. Einige würden hier sicher eine Selbstrettung durch ein Fenster hinkriegen. Aber eben auch einige nicht und für die die es nicht schaffen müssen die Fluchtwege offen sein.
ich sehe das genau so. Panikschlösser sind auf Fluchtwegen, in denen Türen mit Schlössern sind, zwingend notwendig.
Bei Türen mit einem Blindzylinder würde ich darauf vezichten da hier sichergestellt ist das keiner auf die Idee kommt die Tür zu verschließen.
In der Theorie ist das schon machbar das morgens einer die Tür aufmacht und abends wieder zu macht.
Aber in der Praxis wird das 4 Wochen funktionieren. Dann hat man Urlaub, dann ist man krank. Dann vergißt man es eventuell mal.
Sollte hier was passieren, kommt der berühmte Staatsanwalt und der hat ja bekantlich Zeit.
Einen Rolli fahrer aus dem Fenster sehe ich schon kritisch. Alleine schon wegen der Verletzungsgefahr. Ich sag immer einfach mal selber probieren. Einige würden hier sicher eine Selbstrettung durch ein Fenster hinkriegen. Aber eben auch einige nicht und für die die es nicht schaffen müssen die Fluchtwege offen sein.
Flure ins Freie: hier liest man immer wieder den Satz, dass diese Türen ohne Hilfsmittel von innen zu öffnen sein müssen
Tür vom Unterrichtsraum ins Freie: Solch eine Konstellation habe ich noch in keiner Schule gesehen.
ABER: Es müsste doch einen "Nachweis des vorbeugenden baulichen Brandschutzes" geben. Hier ist alles wichtige niedergeschrieben.

Tür vom Unterrichtsraum ins Freie: Solch eine Konstellation habe ich noch in keiner Schule gesehen.
ABER: Es müsste doch einen "Nachweis des vorbeugenden baulichen Brandschutzes" geben. Hier ist alles wichtige niedergeschrieben.