Wer kann mir weiterhelfen.
In einem Einfamlienhaus soll im Dachgeschoss ein Bürogebäude zwecks Heimarbeit eingerichtet werden.(Befindet sich in Zweibrücken / RLP) Zugang über eine Wendeltreppe aus Alu. Ansonsten ist ein Dachfenster vorhanden.
In diesem Büroraum soll nur ein Computer stehen, kein Drucker, keine Kopierer.
Nach Prüfung eines Mitarbeiters für Arbeitsschutz, sei dieser Raum nicht geeignet für ein Büro, wegen des 2. Rettungsweges.
Nun meine Fragen:
- Ist es möglich diesen Raum doch als Büroraum zu nutzen, da ja der 2. Rettungsweg das Dachfenster ist.
- Gibt es eine Besodnere Reglung für die Aktenordner (z.B. Stahlschrank) ?
Vielen Dank schon mal
Gruß Markus
Büroraum in einem Einfamilienhaus.
Re: Büroraum in einem Einfamilienhaus.
Markus K. hat geschrieben:Nun meine Fragen:
- Ist es möglich diesen Raum doch als Büroraum zu nutzen, da ja der 2. Rettungsweg das Dachfenster ist.
Natürlich.
Ausstiegsmöglichkeit schaffen (z.B. Treppe bis Dachfensterhöhe), Dachfensterfläche auf passende Größe bringen, Fluchtmöglichkeit bis zur Dachkante schaffen (Trittflächen).
Zusätzlich Decke zum Dachgeschoß auf F90 ertüchtigen, da jetzt Aufenthaltsraum.
Bezüglich Aktenordnern gibt es keine gesonderten Vorschriften.
Gruß Marcus