Hallo,
wie sind die Gepflogenheiten bei der E-Einspeisung von 2 unabhängigen Hausanschlüssen, die zu zwei unterschiedlichen Niederspannungsverteilungen des Versorgers führen?
Die DIN VDE 0100-718, die dummerweise die DIN VDE 0108 diesbezüglich abgelöst hat, sagt noch nichts dazu aus.
Wird in unserem Land ein solch "duales" System akzeptiert?
Danke
hm
Si-Stromversorgung-Sprinkler
Hallo,
so wie ich Sie verstanden habe, reden Sie von Anforderungen an die Stromversorgung von Sprinkleranlagen.
Klar ist, dass nicht zwangsläufig alle Sprinkleranlagen über eine Ersatzstromversorgung verfügen müssen.
Dies ergibt sich entweder aus den jeweiligen Versicherungsbestimmungen in Abhängigkeit der Anlagengröße/Struktur bzw. aus den konkreten baurechtlichen Anforderungen im Brandschutzkonzept oder durch die Genehmigungsbehörde.
Bezüglich der Versicherungsrechtlichen Anforderungen gibt es ganz unterschiedliche Auswüchse. So fordern einige Versicherer redundante Dieselpumpen und akzeptieren nichts anderes...
Hier kann man sicher mit dem Versicherer alle notwendigen Details abstimmen, da dieser dann der "Bestimmer" ist.
Im Fall einer Behandlung im Brandschutzkonzept können Sie ja zaubern...
Bleibt nur noch die letzte Möglichkeit:
Lassen Sie sich doch ggf. genau die Quelle der Forderung geben (Ich weiss, jetzt kommt die Sonderbaugeschichte...). Aber wenn es keine konkrete Quelle gibt, gibt es auch Verhandlungsspielraum, bspw. über die Heranziehung eines (angeblich) gesondert gesicherten Netzes.
Lassen Sie sich hierüber doch eine Verbindliche Erklärung Ihres EVU ausstellen, dass die Stromversorgung auch bei Ausfall eines Stromnetzes gewährleistet ist und stimmen Sie dies vorher mit dem Technischen Sachverständigen ab, der die Sprinkleranlage abnehmen soll.
Aus dem Rhein-Main-Gebiet habe ich jedoch vernommen, dass auch zur Zeit der VDE 0108 keine solche Erkllärungen mehr durch das EVU ausgestellt würden, da man es eben nicht garantieren könne.
Hierbei handelt es sich so oder so aber sich nicht um zwei unterschiedliche Niederspannungsverteilungen des EVU.
Die VdS CEA schreibt z. B.:
Wird die Sprinkleranlage aus zwei elektrischen Netzen versorgt, so dürfen diese Netze erst ab einer Spannung von 110 kV zusammengeführt werden.
so wie ich Sie verstanden habe, reden Sie von Anforderungen an die Stromversorgung von Sprinkleranlagen.
Klar ist, dass nicht zwangsläufig alle Sprinkleranlagen über eine Ersatzstromversorgung verfügen müssen.
Dies ergibt sich entweder aus den jeweiligen Versicherungsbestimmungen in Abhängigkeit der Anlagengröße/Struktur bzw. aus den konkreten baurechtlichen Anforderungen im Brandschutzkonzept oder durch die Genehmigungsbehörde.
Bezüglich der Versicherungsrechtlichen Anforderungen gibt es ganz unterschiedliche Auswüchse. So fordern einige Versicherer redundante Dieselpumpen und akzeptieren nichts anderes...
Hier kann man sicher mit dem Versicherer alle notwendigen Details abstimmen, da dieser dann der "Bestimmer" ist.
Im Fall einer Behandlung im Brandschutzkonzept können Sie ja zaubern...
Bleibt nur noch die letzte Möglichkeit:
Lassen Sie sich doch ggf. genau die Quelle der Forderung geben (Ich weiss, jetzt kommt die Sonderbaugeschichte...). Aber wenn es keine konkrete Quelle gibt, gibt es auch Verhandlungsspielraum, bspw. über die Heranziehung eines (angeblich) gesondert gesicherten Netzes.
Lassen Sie sich hierüber doch eine Verbindliche Erklärung Ihres EVU ausstellen, dass die Stromversorgung auch bei Ausfall eines Stromnetzes gewährleistet ist und stimmen Sie dies vorher mit dem Technischen Sachverständigen ab, der die Sprinkleranlage abnehmen soll.
Aus dem Rhein-Main-Gebiet habe ich jedoch vernommen, dass auch zur Zeit der VDE 0108 keine solche Erkllärungen mehr durch das EVU ausgestellt würden, da man es eben nicht garantieren könne.
Hierbei handelt es sich so oder so aber sich nicht um zwei unterschiedliche Niederspannungsverteilungen des EVU.
Die VdS CEA schreibt z. B.:
Wird die Sprinkleranlage aus zwei elektrischen Netzen versorgt, so dürfen diese Netze erst ab einer Spannung von 110 kV zusammengeführt werden.
Si-stromvers nach DIN VDE 0100-718
Hallo,
es geht nicht um eine VdS-gerechte Anlage.
Daher sollen die zwei Niederspannungszuleitungen von zwei unterschiedlichen Verteilungen kommen, die von zwei Trafos versorgt werden. Die trafos befinden sich in 2 voneinander entfernten Stationen.
der EVU sichert die Redundanz der 2 Systeme zu.
Entspricht das nicht der DIN?
hm
es geht nicht um eine VdS-gerechte Anlage.
Daher sollen die zwei Niederspannungszuleitungen von zwei unterschiedlichen Verteilungen kommen, die von zwei Trafos versorgt werden. Die trafos befinden sich in 2 voneinander entfernten Stationen.
der EVU sichert die Redundanz der 2 Systeme zu.
Entspricht das nicht der DIN?
hm
Hallo,
auch wenn es sich nicht um eine VdS-Anlage handelt, muss ja der abnehmende Prüfsachverständige irgendein allgemein anerkanntes Regelwerk für die technische Ausgestaltung der Sprinkleranlage heranziehen.
Die uralte DIN 14489 liefert hierzu keine ausreichenden Details.
Die neue DIN EN - Reihe ist noch nicht abgeschlossen und stellt - bei harter Betrachtung - ggf. noch nicht den erprobten und allgemein anerkannten Stand der Technik dar.
Dieselbe Problematik gilt sicher auch für ganz frisch auf den Markt gekommene VDE-Regelwerke, zudem wenn diese vorher explizit ausgeführte Inhalte ohne weiteres "unter den Tisch kehren".
Falls Sie selbst das als technisch vertretbar erachten (Sie erstellen ja eine individuelle Betrachtung der Brandschutztechnischen Situation), können Sie ja diese Lösung in Ihr Konzept aufnehmen.
Insofern Ihr Konzept von der Bauaufsichtsbehörde ratifiziert wird, ist die von Ihnen beschriebene Stromversorgung "Gesetz" für den abnehmenden Prüfsachverständigen.
Also, warum denken Sie überhaupt über eine Ersatzstromversorgung nach? Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie eine brauchen, wissen Sie doch auch, welche Ihnen ausreicht.
Oder entnehmen Sie die Erfordernis der Ersatzstromversorgung doch einem VdS-Regelwerk? Dann sollten Sie nicht "Rosinen-Picken" betreiben und die Geschlossenheit des Regelwerks bewahren.
Bitte die provokant gestellten Fragen als Denkanstoss und nicht als persönlichen Angriff werten...
auch wenn es sich nicht um eine VdS-Anlage handelt, muss ja der abnehmende Prüfsachverständige irgendein allgemein anerkanntes Regelwerk für die technische Ausgestaltung der Sprinkleranlage heranziehen.
Die uralte DIN 14489 liefert hierzu keine ausreichenden Details.
Die neue DIN EN - Reihe ist noch nicht abgeschlossen und stellt - bei harter Betrachtung - ggf. noch nicht den erprobten und allgemein anerkannten Stand der Technik dar.
Dieselbe Problematik gilt sicher auch für ganz frisch auf den Markt gekommene VDE-Regelwerke, zudem wenn diese vorher explizit ausgeführte Inhalte ohne weiteres "unter den Tisch kehren".
Falls Sie selbst das als technisch vertretbar erachten (Sie erstellen ja eine individuelle Betrachtung der Brandschutztechnischen Situation), können Sie ja diese Lösung in Ihr Konzept aufnehmen.
Insofern Ihr Konzept von der Bauaufsichtsbehörde ratifiziert wird, ist die von Ihnen beschriebene Stromversorgung "Gesetz" für den abnehmenden Prüfsachverständigen.
Also, warum denken Sie überhaupt über eine Ersatzstromversorgung nach? Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie eine brauchen, wissen Sie doch auch, welche Ihnen ausreicht.
Oder entnehmen Sie die Erfordernis der Ersatzstromversorgung doch einem VdS-Regelwerk? Dann sollten Sie nicht "Rosinen-Picken" betreiben und die Geschlossenheit des Regelwerks bewahren.
Bitte die provokant gestellten Fragen als Denkanstoss und nicht als persönlichen Angriff werten...
Denkanstoß
Hallo und ein schönes Neues Jahr!
es tut mir leid, ich hatte das Forum als Ebene des Erfahrungsaustausches gesehen. welche Kompetenz ein Fachplaner hat und wann sein Konzept rechtsverbindlich ist war mir von vornherein klar. Ich habe auf meine Frage, ob es Erfahrungen mit der Problematik gibt, 2 Mails bekommen, die mir bestätigten, dass es "zwischen Himmel und Erde" noch was gibt.
Aber warscheinlich habe ich mit meiner Frage den Anschein erweckt, als wollte ich den VdS "aufweichen".
Also, noch mal vielen Dank.
es tut mir leid, ich hatte das Forum als Ebene des Erfahrungsaustausches gesehen. welche Kompetenz ein Fachplaner hat und wann sein Konzept rechtsverbindlich ist war mir von vornherein klar. Ich habe auf meine Frage, ob es Erfahrungen mit der Problematik gibt, 2 Mails bekommen, die mir bestätigten, dass es "zwischen Himmel und Erde" noch was gibt.
Aber warscheinlich habe ich mit meiner Frage den Anschein erweckt, als wollte ich den VdS "aufweichen".
Also, noch mal vielen Dank.