MAXIMALE TREPPENBREITEN

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Michael Stieger

MAXIMALE TREPPENBREITEN

Beitragvon Michael Stieger » Mi 05.12.2007 20:19

In Bezug auf maximal nutzbare Treppenbreiten weisen verschiedene Sonderbauvorschriften 2.40 m bzw. 2.50 m aus.
Größere Breiten sind dann in diese maximalen Breiten durch Handläufe zu unterteilen.

Was steckt hinter dieser Forderung?
Ich bitte das Forum um einige konstruktive Begründungen und etwas Hintergrundwissen.


Danke

homueller

Freitreppen

Beitragvon homueller » Mi 19.12.2007 13:14

Hallo, Treppen sind auch vertikale Rettungswege. Deren Begehbarkeit ist von der Steigung, dem Auftritt und der Breite der Treppe abhängig.
Während zu geringe Breiten den Personenstrom einengen, verbreiten Breiten ab 2,50 m eine Unsicherheit bein Begehen.
Grund ist unserer Gleichgewichtssinn. der benötigt nämlich Anhaltspunkte quasi zur Ortung unseres Standpunktes (leider haben wir nichts von GPS).
Bei zu großen Treppenbreiten wird dieses Ortungsverfahren physiologisch so schwierig, dass wir mit unserer Gewichtsverlagerung uns nicht mehr korrekt "austarrieren" können. Erst entsteht Unsicherheit, dann kommt man "aus dem Tritt" (danach vielleicht ins KH).
Treppen sind überhaupt nichts für Zweibeiner. Deshalb werden sie in der Evakuierungsbetrachtung besonders behandelt.
reichts?
Ein frohes Weihnachtsfest auch allen Anderen...

hm

Michael Stieger

AUSGEZEICHNETER HINWEIS

Beitragvon Michael Stieger » Do 20.12.2007 17:46

Hervorragende Info

Danke und Frohe Weihnachten