Hallo
ich studier Versorgungstechnik und soll mit anderen ein Gutachten ausarbeiten, darin geht es unter anderen, das in einer Schule in ein Chemie Raum sich ein Abzug befindet und die Zuluft sollte durch Brandschutz/ Lüftungsklappen vom Flur (Rettungsweg) in den Chemie Raum gelangen. Die Wand zwischen Chemie Raum und Flur ist eine Brandschutzwand.
Da Gase oder ähnliches durch die Klappen auf den Flur gelangen könnten und die Klappen ja nur bei Brand auslösen, wurden sie einfach geschlossen und außer Kraft gesetzt, nun sollen wir in dem Fall entscheiden, ob die geschlossen Klappen in der Wand bleiben dürfen, wenn sie drin bleiben dürfen, sie trotzdem gewartet/ überprüft werden müssen oder ob sie raus und die Löcher vermörtelt werden müssen?
Hinweise auf Normen oder DIN wären auch schon hilfreich.
danke
Brandschutzklappe dicht machen zulässig?
Hallo,
alles, wie immer, ohne Gewähr
Ich nehme an, das unter "Brandschutzwand" nicht "Brandwand" sondern "Trennwand" mit brandschutztechnischer Anforderung", vielleicht F90, gemeint ist.
Insofern durch die zu erwartende Chemiekalien keine negativen Einflüsse auf die BSK zu erwarten sind, kann man - eine ordnungsgemäß eingebaute - BSK stilllegen.
Hierzu wäre beidseitig die Lüftungsleitung abzutrennen.
Beidseitig ein dicht schließender Metalldeckel auf die Flansche zu setzen
Das Klappenblatt zu schließen.
Das Schmelzlot zu entfernen.
Ein entsprechender Hinweis auf der Brandschutzklappe anzubringen.
Aber wo kommt den nun die Zuluft für das Digestorium her?
Treibt man hier etwa den Teufel mit dem Belzebub aus?
Vielleicht kann man sich darauf einigen, dass die Zuluft vom Flur über eine dichtschließende Rückschlagklappe geführt wird und dass die BSK über die Brandmeldeanlage oder einen Rauchmelder automatisch geschlossen wird.
Das Konzept scheint mir hier noch nicht schlüssig...
alles, wie immer, ohne Gewähr
Ich nehme an, das unter "Brandschutzwand" nicht "Brandwand" sondern "Trennwand" mit brandschutztechnischer Anforderung", vielleicht F90, gemeint ist.
Insofern durch die zu erwartende Chemiekalien keine negativen Einflüsse auf die BSK zu erwarten sind, kann man - eine ordnungsgemäß eingebaute - BSK stilllegen.
Hierzu wäre beidseitig die Lüftungsleitung abzutrennen.
Beidseitig ein dicht schließender Metalldeckel auf die Flansche zu setzen
Das Klappenblatt zu schließen.
Das Schmelzlot zu entfernen.
Ein entsprechender Hinweis auf der Brandschutzklappe anzubringen.
Aber wo kommt den nun die Zuluft für das Digestorium her?
Treibt man hier etwa den Teufel mit dem Belzebub aus?
Vielleicht kann man sich darauf einigen, dass die Zuluft vom Flur über eine dichtschließende Rückschlagklappe geführt wird und dass die BSK über die Brandmeldeanlage oder einen Rauchmelder automatisch geschlossen wird.
Das Konzept scheint mir hier noch nicht schlüssig...
Hallo,
würden Sie persönlich auf ein solches Schild entsprechend reagieren?
Ich würde mich an Ihrer Stelle auf keine diesbezügliche Diskussion einlassen, denn den Kopf bekommt der "Fachplaner" abgeschlagen, wenn etwas passiert. Da rettet Sie auch kein evtl. Studenten-Status.
Ob man in Ihrem Bundesland tatsächlich eine Öffnung für eine Brandschutzklappe in eine BRANDWAND einbauen darf, würde ich an Ihrer Stelle ganz schnell prüfen. Vermutlich aber NICHT.
Sie sollten dann nach Alternativen suchen, wie bspw. eine Definierte Nachströmung über das Fenster (bspw. stromlos offen, bei Betrieb des Digestoriums).
Von Einer "Dunstabzugshaubenschaltung" (Nur Lüftung, wenn Fenster offen" würde ich jedoch Abstand nehmen, da hier vermutlich das Digestorium IMMER laufen KÖNNEN muss.
Lassen Sie sich von Schulbürokraten nicht den technischen Sachverstand nehmen.
würden Sie persönlich auf ein solches Schild entsprechend reagieren?
Ich würde mich an Ihrer Stelle auf keine diesbezügliche Diskussion einlassen, denn den Kopf bekommt der "Fachplaner" abgeschlagen, wenn etwas passiert. Da rettet Sie auch kein evtl. Studenten-Status.
Ob man in Ihrem Bundesland tatsächlich eine Öffnung für eine Brandschutzklappe in eine BRANDWAND einbauen darf, würde ich an Ihrer Stelle ganz schnell prüfen. Vermutlich aber NICHT.
Sie sollten dann nach Alternativen suchen, wie bspw. eine Definierte Nachströmung über das Fenster (bspw. stromlos offen, bei Betrieb des Digestoriums).
Von Einer "Dunstabzugshaubenschaltung" (Nur Lüftung, wenn Fenster offen" würde ich jedoch Abstand nehmen, da hier vermutlich das Digestorium IMMER laufen KÖNNEN muss.
Lassen Sie sich von Schulbürokraten nicht den technischen Sachverstand nehmen.
Hallo,
prinzipiell kann man - bspw. mit den vorher beschriebenen Maßnahmen - eine Nachströmung aus dem Flur über eine BSK realisieren.
Da es keine Brandwand ist, sieht alles schon viel besser aus.
Nun würde ich überprüfen, ob die vorhandene BSK überhaupt korrekt eingebaut, gewartet etc... ist und ob die ABZ eine Aufrüstung mit einem Motor hergibt.
Noch 'ne dumme Frage:
Von wo kommt denn eigentlich die Luft in den Flur nachgeströmt?
Logiker
prinzipiell kann man - bspw. mit den vorher beschriebenen Maßnahmen - eine Nachströmung aus dem Flur über eine BSK realisieren.
Da es keine Brandwand ist, sieht alles schon viel besser aus.
Nun würde ich überprüfen, ob die vorhandene BSK überhaupt korrekt eingebaut, gewartet etc... ist und ob die ABZ eine Aufrüstung mit einem Motor hergibt.
Noch 'ne dumme Frage:
Von wo kommt denn eigentlich die Luft in den Flur nachgeströmt?
Logiker