Beitragvon F.Benz » Mi 25.06.2008 11:53
@Spyki
Federband nur zulässig in Massivmauerwerk oder Beton:
In Abhängigkeit vom Türblattgewicht (< 80kg)
dürfen Feuerklappen mit Federbändern betrieben werden.
Zum einstellen der Vorspannung, so dass das Türplatt aus einem Öffnungswinkel von 30° Selbständig schließt, ist die Feder vom Türblatt wegdrehend zu spannen.
Türschließer :
bei RAUCHSCHUTZTÜREN, Feuerschutztüren mit und ohne Verglasung,
(mit einem Türblattgewicht >80kg), bei Montage- und Porenbetonwänden ist ein Türschließer zwingend vorgeschrieben.
Die Schließzeit aus 90° Öffnungswinkel soll 6 bis 7 Sekunden betragen.
"Die Schließkraft ist so hoch einzustellen, dass jeder Türflügel in jeder Öffnungsstellung sicher geschlossen wird."
Bei Doppelflügeltüren muss eine Schließfolgeregelung angebracht sein.