Fragen zur Betriebsbegehung: Bauliche Mängel?

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Firewolf

Fragen zur Betriebsbegehung: Bauliche Mängel?

Beitragvon Firewolf » So 21.10.2007 5:30

Hallo zusammen!
In unserem Unternehmen gehört es zu den Aufgaben der Leiter von selbstständigen Abteilungen regelmäßige Betriebsbegehungen durchzuführen. Diese Aufgabe kann an einen geeigneten Mitarbeiter der Abteilung delegiert werden.

Ich wurde beauftragt, die Betriebsbegehungen in unserer Abteilung anhand einer Checkliste des zentralen Brandschutzbeauftragten durchzuführen. Zu einzelnen Punkten bin ich noch auf der Suche nach entsprechenden Informationen. Für Quellenangaben wäre ich dankbar!

1. Wo steht dass Türen im Verlauf von Flucht und Rettungswegen (Türen vom Gang zum Treppenraum und vom Treppenraum ins Freie) in Fluchtrichtung aufschlagen müssen?

2. Muss ein Keller in dem sich Lagerräume und eine Dusche befinden einen 2. Rettungsweg haben? Quellen?

3. Ist ein Raum mit Waschmaschinen und Trocknern (Nutzung durch Gebäudereinigungsfirma) als "Raum mit erhöhter Brandgefahr" anzusehen? Was wäre hier zu beachten? (Raum ist im Keller, Tür führt direkt zum Treppenraum)

4. Muss ein akustischer Hausalarm (blaue Druckknopfmelder) in jedem Aufenthaltsraum (Büro, Pausenraum, Besprechungsraum u.ä.) zu hören sein? Wo gibt es entsprechende Quellen zum Nachlesen?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Viele Grüße!
Firewolf

Wolf R.

Re: Fragen zur Betriebsbegehung: Bauliche Mängel?

Beitragvon Wolf R. » So 21.10.2007 9:34

Firewolf hat geschrieben:...Diese Aufgabe kann an einen geeigneten Mitarbeiter der Abteilung delegiert werden....


Hallo Firewolf,

da muss ich mal ganz ketzerisch sagen, wer diese Fragen nicht selbst oder durch ihm vorliegende Informationsquellen beantworten kann, ist kein "geeigneter Mitarbeiter" für diese Aufgabe und sollte sich durch entsprechende Seminare auf den Stand eines "geeigneten Mitarbeiters" bringen.
Außerdem um diese Fragen qualifiziert zu beantworten, ist viel mehr Input notwendig.

Gruß Wolfgang

Firewolf

Beitragvon Firewolf » Mo 22.10.2007 1:08

Hallo Wolfgang,
ich glaube du hast hier etwas falsch verstanden. Hier geht es nicht um die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter eines Unternehmens. Vielmehr darum dass dieser aufgrund der vielfältigen Aufgabenbereiche und zum Teil recht großen Entfernungen nicht alle Tätigkeiten selbst wahrnehmen kann.

Deshalb wurden den Abteilungsleitern gewisse Aufgaben übertragen:
-Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter im allgemeinen und Brandschutz und betriebsspezifischen Vorschriften
-Organisation der praktischen Ausbildung im Umgang mit Kleinlöschgeräten
-Beseitigung von Mängeln aus der offiziellen Begehung mit dem BSB beauftragen und überwachen (Rückmeldung an BSB)
-regelmäßige Begehung der selbstgenutzen Räume nach einer Checkliste des zentralen BSB (für 2 Jahre zwischen den vorgeschriebenen Begehungen des BSB, hier geht es vor allem um Mängel wie Brandlasten in Fluchtwegen o.ä. die nicht nur alle 2 Jahre beseitigt werden sollen)
-Erkennen von vermuteten Mängeln vor Ort und Meldung an BSB (ggf. inkl Fotos etc.) zur Einschätzung und ggf. gemeinsamer Besichtigung vor Ort
-Prüffristen überwachen nach Checkliste (und RM an zentralen BSB)

Da die meisten Abteilungsleiter diese Aufgabe nicht selbst warnehmen können / wollen kann damit ein Mitarbeiter aus dem eigenen Bereich beauftragt werden. "Geeignet" für diese Tätigkeiten (quasi als "verlängerter Arm" des zentralen BSB der ca. 650km entfernt ist) setzt hier wohl kaum eingehende Kenntnisse z.B. des Baurechts vorraus.

Für die Unterweisungen dürfte meine Qualifikation voll und ganz ausreichen:
-Tätigkeit in einer FF als Gruppenführer, Jugendwart, Ausbilder TM/TF (inkl. der erforderlichen Lehrgänge)
-Seminar Brandschutzerziehung / Brandschutzaufklärung an LFS
-Seminar Methodik & Didaktik der Ausbildung (betriebl. Fortbildung)

Auch die praktische Ausbildung mit Feuerlöschern würde ich mir zutrauen (mache ich in der FF ja auch). Allerdings wird diese in Zusammenarbeit mit einem externen Ausbilder durchgeführt der formell die Zertifikate (Versicherungsbonus!) dafür ausstellen darf.

Organisatorische Mängel (Brandlasten in Fluchtwegen u.ä.) erkennen und Prüffristen von Feuerlöschern u.ä. überwachen ist auch kein Problem.

Da das Erstellen von Stellungnahmen nicht zu meinen Aufgaben gehört denke ich nicht dass ich mich eingehend mit dem Baurecht u.ä. auseinandersetzen muss.
Vielmehr geht es um Mängel die ich zur Beurteilung an den BSB melden möchte, der dann ggf. die erforderlichen Maßnahmen fordern kann.
Allerdings kommt hierbei vom Abteilungsleiter sicherlich die Frage auf "wo steht denn dass das ein Mangel ist" (schließlich entstehen dadurch Kosten).

Die Fragen sind z.T. bewusst etwas naiv gestellt. Natürlich muss z.B. ein Hausalarm überall zu hören sein, aber wo steht das?
Mit einer kurzen Angabe der entsprechenden Quellen (LBO, GUV XY o.ä.) wäre mir schon geholfen! Vielleicht hat ja doch jemand einen Tip für mich.
Vielen Dank!

cgraf

Beitragvon cgraf » Mo 22.10.2007 23:29

Firewolf hat geschrieben:... Natürlich muss z.B. ein Hausalarm überall zu hören sein, aber wo steht das?
Mit einer kurzen Angabe der entsprechenden Quellen (LBO, GUV XY o.ä.) wäre mir schon geholfen!

ZB.: Hier
VDE 0833-2 6.3.3 Internalarm

Anders sieht die Sache aus wenn es sich z. B. um einen Sonderbau handelt bei dem vielleicht eine Sprachalarmierungsanlage gemäß DIN EN 60849 (VDE 0828-1) gefordert wurde.
Darüber hinaus wurde m. W. die DIN VDE 0833-4 bereits eingeführt, somit spielt sie bei der Umsetzung der EN 60849 auch eine Rolle.

Firewolf hat geschrieben:1. Wo steht dass Türen im Verlauf von Flucht und Rettungswegen (Türen vom Gang zum Treppenraum und vom Treppenraum ins Freie) in Fluchtrichtung aufschlagen müssen?

Wenn bei dieser Frage den Entscheidungsträgern der gesunde Menschenverstand versagt, könnte vielleicht die EN 179 und 1125 weiterhelfen.

Bei der EN 1125 ist u. A. nachzulesen, dass:

Der Verschluss so ausgelegt sein muss, dass die Tür selbst unter einer durch die nachdrängenden Menschen ausgeübten Vorlast von 1000 N freigegeben wird, wobei die Freigabekraft maximal 220 N erreichen darf. Darüber hinaus muss die Freigabe der Fluchttür automatisch durch Druckausübung auf eine horizontale Griff- oder Druckstange erfolgen, was auch im Gedränge einer panischen Menschenansammlung funktioniert.
Eine nach innen öffnende Tür dürfte sich wortwörtlich ziemlich im Wege stehen.

Zu meiner Verteidigung muss ich jedoch gestehen, dass Baurecht nicht ganz zu meinen Stärken gehört, in diesem Fall würde ich diese sehr spezifischen Fragen an den zuständigen Architekten weiterleiten.

homueller

Brandschutzmängel

Beitragvon homueller » Di 23.10.2007 8:25

Hallo, hier auch "mein Senf" dazu:

1. Wo steht dass Türen im Verlauf von Flucht und Rettungswegen (Türen vom Gang zum Treppenraum und vom Treppenraum ins Freie) in Fluchtrichtung aufschlagen müssen?

-> Die DIN 1125 wurde zurückgezogen. Aber:
Verordnung über Arbeitsstätten BGBl 2004 Teil I Nr. 44 ausgegeben am 24.08.2004- Anhang "Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 (1):"... 2.3 Fluchtwege und Notausgänge (2) Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen a) sich von innen ohne Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden...." Wenn Wartungskräfte eines Fremdbetrieb in der ArbStätte sind gilt das folglich nicht!



2. Muss ein Keller in dem sich Lagerräume und eine Dusche befinden einen 2. Rettungsweg haben? Quellen?

Das oben gilt nur für Aufenthaltsräume und bei Gültigkeit der MIndBauRL auch für Lager. Außerdem können im Allgem. auch Verkaufsräume < 100 m² nur einen RW haben (MVerkStättVO). Wenn die Nutzung der Räume lediglich einen Aufenthalt von <2 h täglich garantieren- ich meine das ist so- dann genügt ein RW.

3. Ist ein Raum mit Waschmaschinen und Trocknern (Nutzung durch Gebäudereinigungsfirma) als "Raum mit erhöhter Brandgefahr" anzusehen? Was wäre hier zu beachten? (Raum ist im Keller, Tür führt direkt zum Treppenraum)

Nein- sog. Nassräume sind das nicht! Nur Werkstätten, ausgesprochene Lager (nicht Boris`s Besenkammer) und besondere elektrische Betriebsräume sind das.


4. Muss ein akustischer Hausalarm (blaue Druckknopfmelder) in jedem Aufenthaltsraum (Büro, Pausenraum, Besprechungsraum u.ä.) zu hören sein? Wo gibt es entsprechende Quellen zum Nachlesen?

Eine Gefahrenanlage zur Gewährleistung des internen Alarmes ist nach DIN 0833 Teil 1 zu installieren. Auslöser (Gehäusefarbe Blau, Aufschrift: Hausalarm) sollte sich für jedes Geschoss im Flur, vor dem Eingang zum Treppenraum und an den Flurenden... befinden.
Der Hausalarm muss in allen Räumen wahrgenommen werden können.
Auf die Anlage können automatische Melder (z.B. Rauchmelder) aufgeschaltet werden (ArbStättVO)
Die Gefahrenanlage ist durch eine Fachfirma zu projektieren, zu erreichten und instand zu halten.
Mit der Anlage wird die Unternehmerpflicht nach § 4 (4) ArbStättV und § 24 (1) GUV-A 1 erfüllt. Die wörtlich Erwähnung einer "Hausalarmanlage" gibt es nicht!
Viel Spaß :lach: bei den Begehungen oder besser bei der Abstellung von Mängeln.
hm

cgraf

Re: Brandschutzmängel

Beitragvon cgraf » Mi 24.10.2007 22:54

homueller hat geschrieben:Die DIN 1125 wurde zurückgezogen.

Hi, danke für die Info!
Was ist eigentlich daraus geworden, bzw. womit werden die Panikverschlüsse jetzt geregelt?
Ist die EN 179 noch gültig?

Hans Höcker

Beitragvon Hans Höcker » Fr 26.10.2007 18:18

Hier liegen wohl organisatorische Mängel des Betriebes vor!

Ein BSB, der 650 km entfernt ist, ist nur ein entfernter BSB!!! :down:

Es gibt auch die Möglichkeiten eines stellvertretenden BSB mit der vollen Ausbildung oder die eines externen BSB! :supi:

Aber eure Lösung ist wohl die schlechteste! :oooh: