Hallo!
kann mir jemand Auskunft über die Notwendigkeit zum Verschließen von Bohrlöchern mit Brandschutzmasse in normalen Wänden ohne Brandschutzanforderungen geben?
In diesem Fall geht es um Bohrlöcher, die von einem Flur aus in Bewohnerzimmer eines Altenheimes führen.
Danke für Eure Antworten schon im Voraus!
Frank
Verschließen von Bohlöchern
Also, wenn tatsächlich keine Anforderungen an die Wände gestellt werden, dann dürfte auch das Verschließen mit Spezialmasse nicht erforderlich sein.
Angesichts der Beschreibung schätze ich aber, dass es sich bei dem Flur um einen notwendigen Flucht- und Rettungsweg mit bestimmten Anforderungen (F30 vielleicht?) handelt. Dann müssen natürlich auch Bohrlöcher entsprechend verschlossen werden, die ansonsten diese Brandschutztrennung(=Wand) in ihrer Wirkungsfähigkeit beeinträchtigen.
Angesichts der Beschreibung schätze ich aber, dass es sich bei dem Flur um einen notwendigen Flucht- und Rettungsweg mit bestimmten Anforderungen (F30 vielleicht?) handelt. Dann müssen natürlich auch Bohrlöcher entsprechend verschlossen werden, die ansonsten diese Brandschutztrennung(=Wand) in ihrer Wirkungsfähigkeit beeinträchtigen.
Re: Verschließen von Bohlöchern
Frank Wessels hat geschrieben:Hallo!
kann mir jemand Auskunft über die Notwendigkeit zum Verschließen von Bohrlöchern mit Brandschutzmasse in normalen Wänden ohne Brandschutzanforderungen geben?
Die meisten aktuellen Landesbauordnungen (und die entspr. Sonderbauverordnungen) fordern auch Schutz gegen Rauch.
Verschließen also auf jeden Fall, ob mit Brandschutzmörtel oder durch Mineralwolle sei jetzt mal dahingestellt.
Grüße aus Baden
Marcus Michel