Liebe Community,
Müssen Hauptgänge in industriellen Betrieben, die als Rettungswege fungieren, speziellen bautechnischen Anforderungen entsprechen z.B. in der Bodenbeschaffenheit oder an Wänden liegen, die brandgeschützt gebaut worden sind etc.?
Die einzigste Forderung, die ich bislang gefunden habe steht in der ArbStättV, dass Rettungswege mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten sind und ich meine in der MBO wird von Vermeidung von Brandlasten gesprochen.
Ein schönes Wochenende wünscht
AoLiFu
Bauliche Anforderungen an den Flucht- bzw. Rettungsweg
Rettungswege
Hallo,
die Quellen, die Du angeführt hast sind schon i.O.
Für Sonderbauten findest Du jedoch noch mehr spezielle Anforderungen.
Z.B. in der MVStättV stehen noch Bedingungen zu Breiten, Lage und Ausstattung. Allgemein kann mann sagen, dass vor allem die Breiten und Längen verschieden festgelegt werden.
Sie müssen natürlich frei von Brandlasten sein (ich sage immer "brandlastminimiert" weil das realistischer ist) und sollen nicht eingeengt werden.
Sehr allgemein? Du hattest so gefragt!
hm
die Quellen, die Du angeführt hast sind schon i.O.
Für Sonderbauten findest Du jedoch noch mehr spezielle Anforderungen.
Z.B. in der MVStättV stehen noch Bedingungen zu Breiten, Lage und Ausstattung. Allgemein kann mann sagen, dass vor allem die Breiten und Längen verschieden festgelegt werden.
Sie müssen natürlich frei von Brandlasten sein (ich sage immer "brandlastminimiert" weil das realistischer ist) und sollen nicht eingeengt werden.
Sehr allgemein? Du hattest so gefragt!
hm
Hallo,
denken Sie bspw. auch an die Vorgabe, dass wenn Stufen notwendig sind, dass dann mindestens drei Stufen hintereinander erforderlich werden.
Ansonsten auch an die Absturzregeln der BG, der LBO denken.
Bitte auch daran denken, das Industrieller Betrieb nicht zwingend mit Industriebaurichtlinie gleichzusetzen ist. Es muss sich schon um einen Sonderbau handeln und die Anwendung der IndBauRL muss baurechtlich verankert sein.
Diese Antwort ist nicht erschöpfend
denken Sie bspw. auch an die Vorgabe, dass wenn Stufen notwendig sind, dass dann mindestens drei Stufen hintereinander erforderlich werden.
Ansonsten auch an die Absturzregeln der BG, der LBO denken.
Bitte auch daran denken, das Industrieller Betrieb nicht zwingend mit Industriebaurichtlinie gleichzusetzen ist. Es muss sich schon um einen Sonderbau handeln und die Anwendung der IndBauRL muss baurechtlich verankert sein.
Diese Antwort ist nicht erschöpfend