Hauptgashahn öffentlich zugänglich und Notausgang

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
ReginaM

Hauptgashahn öffentlich zugänglich und Notausgang

Beitragvon ReginaM » Do 03.05.2007 10:11

Hallo,

ich bin neu hier und habe gleich ein paar Fragen:

1. Wir wohnen als Privatmieter in einer hauptsächlich gewerblich (Geschäfte, Büros, Arbeitsamt etc) genutzten Anlage in Schleswig-Holstein. Unter der Anlage befindet sich eine Tiefgarage, die ständig für die Öffentlichkeit zugänglich ist (zwar ab 20h durch Rolltor geschlossen, aber durchgehend über Fussweg zugänglich). Die Tiefgarage wird von den Mietern und deren Kunden genutzt (110 Stellplätze). Nun befindet sich in der Tiefgarage der Gashaupthahn (direkt an der TG Wand), der völlig ungesichert für jeden zugänglich ist. Das macht mir als Bewohner Sorge, da dort jeder manipulieren kann und m.E. auch bei Feuer in der Tiefgarage davon Gefahr ausgeht. Ist das so brandschutzrechtlich in Ordnung?


2. Aus der Tiefgarage führt ein Fluchtweg in "unser Treppenhaus", d.h. jeder kommt von dort raus. Die Tür geht aber nur in der Richtung TG->Treppenhaus ohne Schlüssel auf , d.h. wir benötigen einen Schlüssel (da Türknauf), um im Notfall durch die Tiefgarage zu flüchten. Gleichzeitig hängt dort aber ein Schild "Notausgang". Nun haben wir natürlich eine Haustür, wo man ggf. raus kann, aber ich finde das etwas ungewöhnlich, was meint ihr?

3. Im Gegensatz zum Gashaupthahn sind die "Stromhauptzähler" eingeschlossen, d.h. es hat keiner im Haus Zutritt. Wir haben lediglich Sicherungskästen in den Wohnungen, d.h. in den Wohnungen könnten wir abstellen. Die Firma, die das Haus betreut, hat zwar einen Bereitschaftsdienst, der benötigt jedoch mindestens 1 Stunde, bis er im Notfall vor Ort wäre. Ist das so gängige Praxis?

Sorry, viele Fragen gleich zum Anfang. Bedanke mich vorab schon mal für Eure Hilfe.

Gruß
Regina

Linse

Re: Hauptgashahn öffentlich zugänglich und Notausgang

Beitragvon Linse » So 06.05.2007 16:14

ReginaM hat geschrieben:1. Wir wohnen als Privatmieter in einer hauptsächlich gewerblich (Geschäfte, Büros, Arbeitsamt etc) genutzten Anlage in Schleswig-Holstein. Unter der Anlage befindet sich eine Tiefgarage, die ständig für die Öffentlichkeit zugänglich ist (zwar ab 20h durch Rolltor geschlossen, aber durchgehend über Fussweg zugänglich). Die Tiefgarage wird von den Mietern und deren Kunden genutzt (110 Stellplätze). Nun befindet sich in der Tiefgarage der Gashaupthahn (direkt an der TG Wand), der völlig ungesichert für jeden zugänglich ist. Das macht mir als Bewohner Sorge, da dort jeder manipulieren kann und m.E. auch bei Feuer in der Tiefgarage davon Gefahr ausgeht. Ist das so brandschutzrechtlich in Ordnung?


Bezüglich des Brandschutzrechts kann ich so aus dem Stegreif dazu mal nix sagen. Aber ich schätze, dass so ein Haupthahn auch mit einem automatischen Verschluss versehen ist, und auch bei einem Feuer direkt daneben noch soweit dicht bleibt, dass mit dem Gas nix passiert...
Vielleicht haben wir ja einen Installateur im Forum, der da genaueres dazu zu sagen weiß? ;-)

ReginaM hat geschrieben:2. Aus der Tiefgarage führt ein Fluchtweg in "unser Treppenhaus", d.h. jeder kommt von dort raus. Die Tür geht aber nur in der Richtung TG->Treppenhaus ohne Schlüssel auf , d.h. wir benötigen einen Schlüssel (da Türknauf), um im Notfall durch die Tiefgarage zu flüchten. Gleichzeitig hängt dort aber ein Schild "Notausgang". Nun haben wir natürlich eine Haustür, wo man ggf. raus kann, aber ich finde das etwas ungewöhnlich, was meint ihr?


Das ist nicht nur ungewöhnlich sondern auch sträflich irreführend.
Ich weiß zwar jetzt gerade nicht, ob der Fluchtweg in die Tiefgarage verpflichtend wäre - dass ein Schild mit "Notausgang" drüberhängt und die Tür trotzdem nur mit Schlüssel zu öffnen ist, ist allerdings ein grobes Vergehen gegen geltendes Brandschutzrecht.
Wie hier schon mehrfach diskutiert wurde: "Türen in Fluchtwegen müssen ohne Hilfsmittel und große Kraftanstrengung zu öffnen sein."
Da würd ich dann doch einfach mal die Hausverwaltung freundlich drauf hinweisen, dass womöglich die Tür oder die Schließanlage im Fluchtweg falschrum eingebaut wurde...

ReginaM hat geschrieben:3. Im Gegensatz zum Gashaupthahn sind die "Stromhauptzähler" eingeschlossen, d.h. es hat keiner im Haus Zutritt. Wir haben lediglich Sicherungskästen in den Wohnungen, d.h. in den Wohnungen könnten wir abstellen. Die Firma, die das Haus betreut, hat zwar einen Bereitschaftsdienst, der benötigt jedoch mindestens 1 Stunde, bis er im Notfall vor Ort wäre. Ist das so gängige Praxis?


Ich glaube, das mit den Stromzählern ist so gängige Praxis, eben damit da kein Quatsch gemacht wird. So Plomben an Zählern sind ja schließlich beliebte Angriffspunkte für verhaltenen Vandalismus. (Was ich im Übrigen schon selbst erlebt habe: An einer Praktikumsstelle waren am Eingang zum Betriebsrestaurant immer wieder die Plomben an den Feuerlöschern abgerissen.) Und auch, dass so ein Bereitschaftsdienst eine gewisse Weile braucht, dürfte üblich sein.
Allerdings schätze ich, dass die entsprechenden Schlüssel für den elektrischen Betriebsraum entweder direkt bei der Feuerwehr vorhanden oder in einem Schlüsselkasten zur Verfügung stehen...

cgraf

Re: Hauptgashahn öffentlich zugänglich und Notausgang

Beitragvon cgraf » So 06.05.2007 22:58

ReginaM hat geschrieben:2. Aus der Tiefgarage führt ein Fluchtweg in "unser Treppenhaus", d.h. jeder kommt von dort raus. Die Tür geht aber nur in der Richtung TG->Treppenhaus ohne Schlüssel auf , d.h. wir benötigen einen Schlüssel (da Türknauf), um im Notfall durch die Tiefgarage zu flüchten. Gleichzeitig hängt dort aber ein Schild "Notausgang". Nun haben wir natürlich eine Haustür, wo man ggf. raus kann, aber ich finde das etwas ungewöhnlich, was meint ihr?

Ich denke, dass in diesem Fall lediglich die Notausgangsbeschilderung falsch angebracht worden ist.
An einem Fluchtweg im EG vorbeizulaufen um weiter in die TG zu flüchten macht wenig Sinn.
Aus meiner Sicht ist das kein zweiter Fluchweg für die Anwohner der Obergeschosse sondern eine Verlängerung des ersten und somit sinnfrei.

Ein Blick in das Brandschutzgutachten und in die Bauauflage der Behörde dürfte einiges klären.

ReginaM hat geschrieben:Nun befindet sich in der Tiefgarage der Gashaupthahn (direkt an der TG Wand), der völlig ungesichert für jeden zugänglich ist. Das macht mir als Bewohner Sorge, da dort jeder manipulieren kann und m.E. auch bei Feuer in der Tiefgarage davon Gefahr ausgeht. Ist das so brandschutzrechtlich in Ordnung?

Das ist interessant, vermutlich befindet sich in der TG nicht nur der Haupthahn selbst sondern auch die zugehörige Gasleitung. Dann wäre zu prüfen ob das erlaubt ist.
Dem Feuer dürfte es ziemlich egal sein, ob der Hahn oder die Leitung.
Hätten wir dagegen einen Brand im Haus, wäre ich für eine zentrale und vor allem schnelle Abstellung der Gaszuleitung dankbar.
Ich denke nicht, dass der Gasinstallateur hier gepfuscht hat.

ReginaM

Beitragvon ReginaM » Mo 07.05.2007 8:39

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten, ich frage dann mal bei der Hausverwaltung nach, vielleicht können die Näheres dazu sagen.

Besten Dank nochmal!

Gruß
Regina

Sugus

Re: Hauptgashahn öffentlich zugänglich und Notausgang

Beitragvon Sugus » Di 08.05.2007 21:38

Linse hat geschrieben:Bezüglich des Brandschutzrechts kann ich so aus dem Stegreif dazu mal nix sagen. Aber ich schätze, dass so ein Haupthahn auch mit einem automatischen Verschluss versehen ist, und auch bei einem Feuer direkt daneben noch soweit dicht bleibt, dass mit dem Gas nix passiert...
Vielleicht haben wir ja einen Installateur im Forum, der da genaueres dazu zu sagen weiß? ;-)


Nein, aber der Feuerwehrmann sagt Dir, dass zumindest die Gaszähler (die sich oft direkt beim Hauptabsperrschieber befinden) bei Feuer regelmäßig auslöten - das Gas kommt Dir dann in Form einer exothermen Reaktion entgegen.

ReginaM hat geschrieben:3. Im Gegensatz zum Gashaupthahn sind die "Stromhauptzähler" eingeschlossen, d.h. es hat keiner im Haus Zutritt. Wir haben lediglich Sicherungskästen in den Wohnungen, d.h. in den Wohnungen könnten wir abstellen. Die Firma, die das Haus betreut, hat zwar einen Bereitschaftsdienst, der benötigt jedoch mindestens 1 Stunde, bis er im Notfall vor Ort wäre. Ist das so gängige Praxis?


Na ja, Strom tut keinem was. Oft hängen nach Bränden blanke Leitungen direkt von der Decke herab. Manchmal lösen die Sicherungen aus, manchmal nicht. Es sind aber kaum Unfälle in diesem Zusammenhang bekannt.
Allerdings schätze ich, dass die entsprechenden Schlüssel für den elektrischen Betriebsraum entweder direkt bei der Feuerwehr vorhanden oder in einem Schlüsselkasten zur Verfügung stehen...


Wenn ein Schlüssel irgendwo bei der Feuerwehr vorhanden ist hat der meistens einen Stiel aus Holz und wird Axt (oder in modern: Halligan Tool) genannt.

Gruß Marcus

Linse

Re: Hauptgashahn öffentlich zugänglich und Notausgang

Beitragvon Linse » Mi 09.05.2007 11:31

cgraf hat geschrieben:
ReginaM hat geschrieben:2. Aus der Tiefgarage führt ein Fluchtweg in "unser Treppenhaus", d.h. jeder kommt von dort raus. Die Tür geht aber nur in der Richtung TG->Treppenhaus ohne Schlüssel auf , d.h. wir benötigen einen Schlüssel (da Türknauf), um im Notfall durch die Tiefgarage zu flüchten. Gleichzeitig hängt dort aber ein Schild "Notausgang". Nun haben wir natürlich eine Haustür, wo man ggf. raus kann, aber ich finde das etwas ungewöhnlich, was meint ihr?

Ich denke, dass in diesem Fall lediglich die Notausgangsbeschilderung falsch angebracht worden ist.
An einem Fluchtweg im EG vorbeizulaufen um weiter in die TG zu flüchten macht wenig Sinn.
Aus meiner Sicht ist das kein zweiter Fluchweg für die Anwohner der Obergeschosse sondern eine Verlängerung des ersten und somit sinnfrei.


Könnte mir allerdings vorstellen, dass die Tiefgarage als eigener, neuer Brandabschnitt gedacht ist/war und die Haustür in einen Innenhof führt, der im Brandfall vielleicht unangenehme Eigenschaften haben könnte... :sad:
Aber hast schon Recht, wahrscheinlicher ist tatsächlich die falsche Beschilderung!

Linse

Re: Hauptgashahn öffentlich zugänglich und Notausgang

Beitragvon Linse » Mi 09.05.2007 11:36

Sugus hat geschrieben:Nein, aber der Feuerwehrmann sagt Dir, dass zumindest die Gaszähler (die sich oft direkt beim Hauptabsperrschieber befinden) bei Feuer regelmäßig auslöten - das Gas kommt Dir dann in Form einer exothermen Reaktion entgegen.


:supi:
Wunderbar, so verstehs auch ich als praktisch unerfahrener Student! :lach:
Auf alle Fälle danke für den Hinweis!

Sugus hat geschrieben:Wenn ein Schlüssel irgendwo bei der Feuerwehr vorhanden ist hat der meistens einen Stiel aus Holz und wird Axt (oder in modern: Halligan Tool) genannt.


:grins:
Dann sind wohl diese alten, sonst so schön üblichen Schlüssel außer Mode gekommen... :roll: