Hallo Forum,
um eventuell aufkommenden Mißverständnissen bei folgendem Text entgegenzuwirken muß ich mich mal meinen Senf dazu geben,
auch wenns mit der eigentlichen Frage nichts zu tun hat.
Ein Raum, komplett einsehbar: keine Kennzeichnung nach BGV A8 notwendig, da der rote Feuerlöscher als solcher erkennbar ist und der Standort auch. Haben sie eine andersfarbiges Modell, ist eine Kennzeichnung notwendig.
in Deutschland müßen Feuerlöscher grundsätzlich in RAL 3000 oder RAL 3024 lackiert sein um eine Zulassung zu erhalten.
alle anderstfarbigen Feuerlöscher, zum Beispiel verchrimte wie Sie im Automobilsport oft zum Einsatz kommen mögen zwar gut und schön
sein. Dürfen aber bei der Ausrüßtung von Arbeitsstätten nicht mit einbezogen werden.
die BGV A8 bzw. die BGR133 sind überall im Netz zu finden,
ich kann sie dir aber auch gerne zu mailen.
MfG
Stefan Huter