Beitragvon Linse » Mo 15.05.2006 2:22
Verstehe ich das richtig, es geht schlicht darum, dass die Türe bei betätigtem Türstopper nur schwierig verschiebbar wäre?
Die einfachste Lösung - mit der wahrscheinlich beide Seiten leben könnten - sind meiner Meinung nach Türstopper mit einem festen Haltepunkt außen. Also so in der Art von Haken, die nur bei völlig geöffneter Tür eingehängt werden können. Handelt es sich um Türen direkt ins freie, dann müssen diese - zumindest meiner Logik nach - im Brandfall ja nicht selbstschließend sein. Und wenn der Halter im Freien so angebracht ist, dass die Tür um mehr als 90° zu öffnen ist, dann würde ich persönlich auch bei der Entfluchtung keine Probleme sehen...
Sollte er auf diesen speziellen Türstopper bestehen, dann würde ich ihn mal darauf hinweisen, dass Fluchttüren "leicht und ohne große Kraftanstrengung zu öffnen" sein müssen. Zu Demonstrationszwecken würde sich auch der Selbstversuch mit dem Geschäftsführer und dem geschlossenen Türstopper anbieten...
Wo genau dieser Passus steht, weiß ich gerade leider nicht, allerdings dürfte man in der entsprechenden Landesbauordnung (die MBO hat ja meines Wissens an und für sich keinen verpflichtenden sondern nur empfehlenden Charakter) schnell im § über Fluchtwege fündig werden...