Guten Tag!
Vielleicht kann mir jemand von den Fachleuten folgende Frage beantworten:
Im Kapitel 10.1 der LAR ist von Bauanträgen für Lüftungsanalgen die Rede.
Folgende Fragen ergeben sich in diesem Zusammenahng für mich:
1. Aus meiner Sicht ist beim Einbau von RLT-Einrichtungen nur bei Neubauten ein Bauabntrag zu stellen, oder?
2. Wie sieht es aus, wenn eine bestehende Anlage ersetzt wird (u. U.
zusätzliche Brandschutzklappen)?
3. Wie sieht es bei Umbau bzw. einer Erweiterung einer bestehenden Anlage aus?
Danke für die Info.
Miro
Lüftungsanlagen-Richtlinie
Bauantrag-Lüftungsanlage
Hallo Miro,
habe leider nur die Musterrichtlinie für Lüftungsanlagen
Dort steht in Punkt 8 nur, dass mit dem Bauantrag entsprechende Unterlagen einzureichen sind.
Einen sep. Bauantrag für Lüftungsanlagen gibt es meines Wissens in keiner LBO.
Allerdings kann die Änderung der Anlage zur baurechtlichen Relevanz führen-besser bei der Brandschutz(dienst)stelle nachfragen.
Mit luftigen
Grüßen
Horst Müller
habe leider nur die Musterrichtlinie für Lüftungsanlagen
Dort steht in Punkt 8 nur, dass mit dem Bauantrag entsprechende Unterlagen einzureichen sind.
Einen sep. Bauantrag für Lüftungsanlagen gibt es meines Wissens in keiner LBO.
Allerdings kann die Änderung der Anlage zur baurechtlichen Relevanz führen-besser bei der Brandschutz(dienst)stelle nachfragen.
Mit luftigen

Horst Müller