Sehr geehrtes Forum,
wer kann mir Tips zu folgender Fragestellung geben?
Bei der Umnutzung eines Gebäudes (>7m) zu Wohnzwecken fordert die FW für Geschossdecken zwischen Nutzungseinheiten (zu Recht) F60. Die vorhandene Holzbalkendecke mit Einschub und unterseitiger Putzschicht erfüllt streng genommen nur F30. Die Brandschutzertüchtigung von oben erfolgt problemlos mit neuem FB-Aufbau.
Frage - Kann man die Anforderung von unten durch Ersatzmassnahmen wie z.B. Rauchmelder mit Funkkopplung für beide Nutzungseinheiten o.ä. kompensieren? Wer hat Erfahrung und/oder Argumente die mir beim 'verhandeln' mit der FW helfen?
Ich danke euch schon mal im voraus!
Oliver Leifheit
F 60 HOLZBALKENDECKE ?
Hallo Herr Leifheit,
ich würde sagen, in einem Bürohaus könnte man den fehlenden Feuerwiderstand durch eine BMA kompensieren, in der Wohnnutzung hätte ich schon mehr Bauchschmerzen, weil:
hier gibt es wirklich keine Kommunikation zwischen den Nutzungseinheiten; unten läßt die Oma das Bügeleisen rotglühen, oben schlafen Kinder... nur zur Illustration (deshalb passiert wohl auch das Meiste in Wohnungen).
Deshalb eher: F60
(meine Meinung)
mfG
M. Koeppen
Brandschutzfachplaner
ich würde sagen, in einem Bürohaus könnte man den fehlenden Feuerwiderstand durch eine BMA kompensieren, in der Wohnnutzung hätte ich schon mehr Bauchschmerzen, weil:
hier gibt es wirklich keine Kommunikation zwischen den Nutzungseinheiten; unten läßt die Oma das Bügeleisen rotglühen, oben schlafen Kinder... nur zur Illustration (deshalb passiert wohl auch das Meiste in Wohnungen).
Deshalb eher: F60
(meine Meinung)
mfG
M. Koeppen
Brandschutzfachplaner