DIN 18232-5
DIN 18232-5
Gibt es eine Mindestgrundfläche für die maschinelle Entrauchung? Meines Erachtens gibt die DIN 18232-5 keine Auskunft darüber.
Hallo H. Mehlhorn,
eine Mindestgrundfläche in der DIN 18232-5 gibt es nicht, weil sie auch als "Generalaussage" wenig Sinn machen würde. Aufgrund eines "Bemessungsbrandes" sind hier die abzuführenden Volumenströme in Abhängigkeit von Raumhöhe un raucharmer Schicht definiert, und da macht es keinen Unterschied, ob die Fläche 500 oder 1500 m² beträgt, da der Brand sich bis zum Bemessungszeitpunkt in beiden Fläche auf das gleiche Maß ausgedehnt hat. Genauer wird dieses bei lesen des Anhangs B zur DIN deutlich. Hier wird dann auch etwas zum Verhältnis der Grundfläche des Raumes zur Fläche des Bemessungsbrandes ausgesagt. Ansonsten würden die physikalischen Rahmenbedingungen halt nicht passen.
Und die Erforderniss einer RWA-Anlage wird nicht in der DIN sondern bauordnungsrechtlich oder versicherrungsrechtlich festgelegt. Die DIN stellt dann nur eine mögliche Bemessungsregel dar, da sie keine eingeführte technische Baubestimmung ist.
Mit ferundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer
eine Mindestgrundfläche in der DIN 18232-5 gibt es nicht, weil sie auch als "Generalaussage" wenig Sinn machen würde. Aufgrund eines "Bemessungsbrandes" sind hier die abzuführenden Volumenströme in Abhängigkeit von Raumhöhe un raucharmer Schicht definiert, und da macht es keinen Unterschied, ob die Fläche 500 oder 1500 m² beträgt, da der Brand sich bis zum Bemessungszeitpunkt in beiden Fläche auf das gleiche Maß ausgedehnt hat. Genauer wird dieses bei lesen des Anhangs B zur DIN deutlich. Hier wird dann auch etwas zum Verhältnis der Grundfläche des Raumes zur Fläche des Bemessungsbrandes ausgesagt. Ansonsten würden die physikalischen Rahmenbedingungen halt nicht passen.
Und die Erforderniss einer RWA-Anlage wird nicht in der DIN sondern bauordnungsrechtlich oder versicherrungsrechtlich festgelegt. Die DIN stellt dann nur eine mögliche Bemessungsregel dar, da sie keine eingeführte technische Baubestimmung ist.
Mit ferundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer
Vielen Dank für das schnelle antworten,
das Problem ist, dass man immer wieder andere Darstellungen darüber liest. Es ist richtig, dass im Anhang B.1 in der Tabelle B.1 Mindestraumabmessungen angegeben sind. Doch diese beziehen sich auf das Modell nach Thomas-Hinkley. Die DIN 18232-5 hat nur die Bemessungsgruppen übernommen und legt diese nach der anzusetzender Branddauer und der Brandausbreitungsgeschwindigkeitaus. Das heißt, für die DIN ist die Raumgröße nicht entscheidend. Trotzdem lese ich z.B. in Trox-Unterlagen von Mindestgröße 320 m². Das muss man schlecht als falsch angenommen werden, oder?
das Problem ist, dass man immer wieder andere Darstellungen darüber liest. Es ist richtig, dass im Anhang B.1 in der Tabelle B.1 Mindestraumabmessungen angegeben sind. Doch diese beziehen sich auf das Modell nach Thomas-Hinkley. Die DIN 18232-5 hat nur die Bemessungsgruppen übernommen und legt diese nach der anzusetzender Branddauer und der Brandausbreitungsgeschwindigkeitaus. Das heißt, für die DIN ist die Raumgröße nicht entscheidend. Trotzdem lese ich z.B. in Trox-Unterlagen von Mindestgröße 320 m². Das muss man schlecht als falsch angenommen werden, oder?
Hallo Herr Mehlhorn,
die Bemesungsgruppen richten sich nach der bis zum Beginn wirksamer Brandbekämpfungsmaßnahmen erwarteten Brandumfang und dem hiervon abhängigen Rauchgasvolumen auf Basis des Modells von Thomas u. Hinkley. Daher kann, wie bereits beschrieben, keine allgemein gültige Mindestraumfläche angegeben werden. Wenn einzelne Hersteller von z. B. Brandgasventilatoren dieses tun, ohne Rahmenbedingungen zu nennen, dann vereinfachen sie (unzulässigerweise?!), was zu falschen Ergebnissen führen kann. Im von Ihnen genannten Beispiel kann dieses sogar zu gefährlich falschen Ergebnissen führen, denn der genannte Wert bezieht sich auf die Bemessungsgruppe 3, die zwar in der DIN 18232-5 als "Regelfall" genannt wird, aber eben unter ungünstigeren Rahmenbedingung auch deutlich (Faktor 4!) überschritten werden kann. Aber man kann das ganze einschl. Volumenstrom ja auch selbst nach dem Modell von Thomas u. Hinkley rechnen, was dann auf jeden fall zu genaueren Ergebnissen als die DIN führt, die natürlich in den Tabellen auch vereinfacht, wenn auch unter Einhaltung der genannten Wärmefreisetzungswerte auf der sicheren Seite liegend.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer
die Bemesungsgruppen richten sich nach der bis zum Beginn wirksamer Brandbekämpfungsmaßnahmen erwarteten Brandumfang und dem hiervon abhängigen Rauchgasvolumen auf Basis des Modells von Thomas u. Hinkley. Daher kann, wie bereits beschrieben, keine allgemein gültige Mindestraumfläche angegeben werden. Wenn einzelne Hersteller von z. B. Brandgasventilatoren dieses tun, ohne Rahmenbedingungen zu nennen, dann vereinfachen sie (unzulässigerweise?!), was zu falschen Ergebnissen führen kann. Im von Ihnen genannten Beispiel kann dieses sogar zu gefährlich falschen Ergebnissen führen, denn der genannte Wert bezieht sich auf die Bemessungsgruppe 3, die zwar in der DIN 18232-5 als "Regelfall" genannt wird, aber eben unter ungünstigeren Rahmenbedingung auch deutlich (Faktor 4!) überschritten werden kann. Aber man kann das ganze einschl. Volumenstrom ja auch selbst nach dem Modell von Thomas u. Hinkley rechnen, was dann auf jeden fall zu genaueren Ergebnissen als die DIN führt, die natürlich in den Tabellen auch vereinfacht, wenn auch unter Einhaltung der genannten Wärmefreisetzungswerte auf der sicheren Seite liegend.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer
DIN 18232 - eine a.a.R.d.T ???
hallo zusammen,
ohne den Normungsvätern der DIN 18232 zu nahe zu kommen, möchte ich doch darauf verweisen, dass die DIN 18232 sehr strittig ist und in manchen Bundesländern nicht als a.a.R.d.T. gilt.
Ich verweise lieber auf die VDI 6019, wohl wissend, dass sie eigentlich nur den zweiten Teil der DIN 18232 ersetzen kann.
Bonjour de la France
SP
ohne den Normungsvätern der DIN 18232 zu nahe zu kommen, möchte ich doch darauf verweisen, dass die DIN 18232 sehr strittig ist und in manchen Bundesländern nicht als a.a.R.d.T. gilt.
Ich verweise lieber auf die VDI 6019, wohl wissend, dass sie eigentlich nur den zweiten Teil der DIN 18232 ersetzen kann.
Bonjour de la France
SP