Entrauchung Sicherheitstreppenraum

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
andremehlhorn

Entrauchung Sicherheitstreppenraum

Beitragvon andremehlhorn » Mi 01.06.2005 0:11

1. Was unterscheidet exakt den Sicherheitstreppenraum von dem innenliegenden Treppenraum?
2. Gelten für den innenliegenden Treppenraum die gleichen sicherheitstechnischen Anforderungen wie an den Sicherheitstreppenraum bezüglich der Entrauchung?

SapeursPompiers

Sicherheitstreppenraum

Beitragvon SapeursPompiers » So 17.07.2005 21:17

Tach auch,

ein Sicherheitstreppenraum ist ein Treppenraum, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können.
Dies wird durch die Zugänglickeit zum Treppenraum sichergestellt und zwar:
1) über einen im freien Windstrom angeordneten offenen Gang
2) durch eine Sicherheitsschleuse bei Überdruck im Treppenraum (zB Süla)

In der BauO NRW heißt es in § 37 (4)

Notwendige Treppenräume müssen durchgehend sein und an einer Außenwand liegen. Notwendige Treppenräume, die nicht an einer Außenwand liegen (also innenliegende notwendige Treppenräume) sind zulässig, wenn ihre Benutzung durch Raucheintritt nicht gefährdet werden kann.....

also der indirekte Verweis auf die Konstruktion einer Schleuse oder ggf. eines Sicherheitstreppenraumes...

Bonjour de la France

SP