
Ich habe Schwierigkeiten Vorschriften/ Verordnungen/ DIN/ oder andere Regelungen zu folgendem SV zu finden:
Was muss bei Bodenbelägen beachtet werden, die unter Brandschutztüren verlaufen?
Muss z.B. eine best. Zone vor und hinter der Tüt gekachelt sein?
Kann ein Bodenbelag (Teppich oder Parkett) durchgehend unter der Tür verlaufen oder muss dieser unter der Tür durch (Bsp.) Flachrundschwellen geteilt werden oder muss der Belag lediglich schwerentflammbar sein?
Verbleibe mit freundlichen Grüßen

BSN