In der Vergangenheit wurden die Türen zu Teeküchen und Kopierräumen mit mech. Türschließern ausgestattet, unabhängig davon ob sie an notwendige Flure grenzten oder nicht. In der letzten Zeit werden diese Türschließer immer öfter demontiert. Natürlich kommt da die Frage, ob die Türschließer an o. g. Räumen montiert sein müssen.
Im Handbuch für BSB (Herausgeber: Deutsche Post) steht unter Punkt 4.9.2-3, dass Türen vom notwendigen Flur zu o.g. Räumen dicht- und selbstschließend sein müssen!!
In der BayBO kann ich diesbezüglich nichts finden. Kann mir jemand helfen und eine eindeutige Antwort oder Hinweis geben??