Hallo Kollegen,
ich habe eine Frage und ich hoffe mir kann jemand helfen.
Für die sogenannten Fluchttunnel soll eine maschinelle Belüftung notwendig sein. Wo steht das und welche Anforderungen werden
daran gestellt ??
Gunter Hübschmann
Fluchttunnel
Hallo Herr Hübschmann,
eine Zwangsbelüftung, die gegenüber den "zu entfluchtenden" Bereichen einen geregelten Überdruck aufbaut, um das Eindringen von Rauch in den Fluchttunnel zu verhindern, kann Sinn machen. Eine allgemeingültige Grundlage für eine solche Forderung, gibt es aber ausser in Sachsen, da es sich ja um einen innenliegenden Flur handelt, nicht. Hier muss der Einzelfall durch einen sachverständigen Planer beurteilt werden. Wenn die Forderung von Seiten der Behörden kommt, muss Ihnen diese im übrigen zumindest auf Nachfrage die Rechtsgrundlage nennen, ansonsten ist eine solche Auflage aus meiner Sicht rechtswidrig.
Mit besten Grüßen für das neue Jahr,
F. Fleischhauer
eine Zwangsbelüftung, die gegenüber den "zu entfluchtenden" Bereichen einen geregelten Überdruck aufbaut, um das Eindringen von Rauch in den Fluchttunnel zu verhindern, kann Sinn machen. Eine allgemeingültige Grundlage für eine solche Forderung, gibt es aber ausser in Sachsen, da es sich ja um einen innenliegenden Flur handelt, nicht. Hier muss der Einzelfall durch einen sachverständigen Planer beurteilt werden. Wenn die Forderung von Seiten der Behörden kommt, muss Ihnen diese im übrigen zumindest auf Nachfrage die Rechtsgrundlage nennen, ansonsten ist eine solche Auflage aus meiner Sicht rechtswidrig.
Mit besten Grüßen für das neue Jahr,
F. Fleischhauer