Elektroleitungen in Lüftungskanälen

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Heinz Hackstein

Elektroleitungen in Lüftungskanälen

Beitragvon Heinz Hackstein » Do 02.09.2004 15:46

Bei einer Projektplanung wurde der Vorschlag gemacht, Elektro- und Heizungsleitungen für die Versorgung einer baulichen Anlage, auf dem Dach eines Gebäudes durch einen vorhandenen Lüftungskanal vom Keller bis zum Dach (4. Etage) zu verlegen. Der Lüftungskanal gehört als Abluftkanal zu einer raumluftechnischen Anlage, die sich im Keller befindet.
Die BauONW gibt an: Nicht zur Lüftungsanlage gehörende Einrichtungen sind in Lüftungsleitungen unzulässig. Gibt es noch andere Vorschriften, z.B. aus der Elektrotechnik?

Frank Fleischhauer

Beitragvon Frank Fleischhauer » Do 02.09.2004 16:28

Hallo Herr Hackstein,
da die BauONW dieses Vorgehen ausschließt, werden Sie keinen abnahmefähigen Bau hinbekommen. Ausserdem ist es absolut unsinnig. Denn bei Kabelbrand verteilen Sie den Rauch besonders gut und durch die vergbesserte Ventilation brennt es auch gleich noch besser. Ausserdem funktioniert natürlich auch keine Brandschutzklappe mehr, wenn die Kabel darin klemmen.
Wenn Sie den Kanal aber für Lüftungszwecke nicht mehr brauchen, dann ist er wie ein Leerrohr zu betrachten. Dann sind nur noch im bereich von Decken- und Wanddurchbrüchen die Bestimmungen der MLAR einzuhalten. Und dieses muss dann im Einzelnen geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen,