Brandwand + F-120 Nachweis nach DIN 4102

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März

Brandwand + F-120 Nachweis nach DIN 4102

Beitragvon März » Do 22.07.2004 14:37

HAllo Forum,
in einem Brandschutzkonzept wird für die Einhausung
eines Treppenraum F-120 und in der Bauart von Brandwänden gefordert.

Nach DIN 4102 T.4 kann der Nachweis der Mindestwanddicke, Achsabstände nach Tab.35 erfolgen. Dies erfolgt dann auch unter Berücksichtigung der Tab. 45 (Kap. 4.8 Brandwände ).
Soweit vielleicht O.K. ??!!

In DIN 4102 T.3 werden die Bauteile Brandwand + F-90 geprüft.

Wie werden den nun Brandwände + F-120 geprüft ?

Bei den Komplextrennwände der Schadensversicherer wird von
F-180 gesprochen.

Hab ich vielleicht etwas übersehen und die Prüfung erfolgt nach ETK
mit 120 Minuten. ( Raumabschluss, Stossbeanspruchung,Standsicherheit,
etc ).

Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Dirk März

Frank Fleischhauer

Beitragvon Frank Fleischhauer » Mo 02.08.2004 12:47

Hallo Herr März,
die Prüfung einer W-120 als Brandwand ist in DIN 4102-3 geregelt. Aber eine Tabelle für die Bemessung gibt es in der DIN 4102-4 nicht, da eine solche Wand in den Bauordnungen nirgends gefordert wird. Insofern muss ein Brandschutzkonzeptersteller schon sehr gute Gründe haben, über die Forderungen des Baurechts hinauszugehen und damit das Geld des Bauherren auszugeben. Er sollte daher doch bitte fundierte Tabellen für die Bemessung solcher Wände aufgeben, denn sonst kann eine Aussage über das Erreichen der geforderten Qualität möglicherweise erst nach zeit- und kostenaufwendigen Brandversuchen gemacht werden. Und wer hat heutzutage schon beides? Der Konzeptersteller vielleicht? Ich würde die Forderung kritisch hinterfragen, auch wenn sich der Konzeptersteller möglicherweise auf die Füsse getreten fühlt..
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer