Entrauchung in VK < 2000 qm

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Wolfgang Cordier

Entrauchung in VK < 2000 qm

Beitragvon Wolfgang Cordier » So 23.05.2004 23:41

Hallo,

für die, welche im Forum Brandschutzfachplaner noch nicht mit diskutieren würde ich den Fall gerne auch mal hier zur Dieskussion stellen.

Zur Zeit beschäftigt sich die Bezirksregierung Köln mit mehreren Anträgen für die Erweiterung von Supermärkten.

Durch die Brandschutzdienststelle wurde bemängelt, das eine Entrauchung nicht vorgesehen ist und die Decken unter dem Dach oft ohne Feuerwiederstandsdauer ausgeführt sind oder werden sollen.

Dem Gutachter wurde gesagt, er müsse Bescheinigen, das die Schutzziele nach § 17 BauO NRW eingehalten werden (dazu gehört auch, das die Rettung von Personen möglich sein muss). Dies konnte er nicht.

Jetzt soll beim MSWKS nachgefragt werden da es für diese Bauten keine Sonderbauvorschriften gibt, die Probleme aber auf der Hand liegen.
Meine Aussage war, das eine person die in einem Brandfalle verletzt oder erkrankt (z.B. die ältere Frau die vor Schreck einen Infarkt bekommt) durch die Feuerwehr noch zu retten sein müssten. Das dies möglich ist halte ich beider derzeitigen Bauweise eher für unwahrscheinlich.

Betrachtet man dazu noch die Brände solcher Märkte in den letzten Monaten
- Eindringen des Feuers von außen in das Dach
- rasche Durchzündung im Dachbereich (innerhalb von ca. 10 Minuten)
- Einsturz der kompletten Dachkonstruktion mit Versagen der Deckenkonstruktion
dann wird dies aus meiner Sicht noch bestätigt.

Wie stehen Sie dazu? Wurde andern Orts diese Thematik schon einmal behandelt?
Ich bekomme zu hören das in anderen Bundesländern von Ministeriumsebene solch einfache Konstruktionen abgesegnet sein sollen.
Immerhin handelt es sich um oft nicht kleine Verkaufstätten (ca. 800-1200 qm Verkaufsfläche).

Wolfgang Cordier

Firehead

Entrauchung von VK > 2000qm

Beitragvon Firehead » Mo 24.05.2004 16:19

Hallo Herr Cordier,

die Behörden wie die Fachplaner sollten mal die VerkaufsstättenVO NRW V(VkVO NRW) vom 08.09.2000 ansehen. Dort ist nämlich so ziemlich alles geregelt.
U.a. auch, dass untergehängte Decken keiner Feuerwiderstandsfähigkeit bedürfen, also nur nichtbrennbar sein müssen (DIN 4102 A). Ist eine Sprinkleranlage vorhanden, dürfen dieses sogar aus brennbaren Stoffem sein (§ 6 VkVO).
Weiter wird in § 14 VkVO ausgeführt, dass auf eine RWA verzichtet werden kann, wenn die notwendigen Fenster nach § 48 LBO-NRW eine Fläche von 1/8 der Grundfläche besitzen. Dies wäre hier durch die Fachplaner erst einmal zu prüfen.

Höherwertiger BS macht Sinn, ist aber leider in den meisten Fällen nicht durchsetzbar (...wo steht es, dass wir......).

Grüsse aus München

Thomas Scheid

Firehead

Entrauchung von VK > 2000qm

Beitragvon Firehead » Mo 24.05.2004 16:19

Hallo Herr Cordier,

die Behörden wie die Fachplaner sollten mal die VerkaufsstättenVO NRW V(VkVO NRW) vom 08.09.2000 ansehen. Dort ist nämlich so ziemlich alles geregelt.
U.a. auch, dass untergehängte Decken keiner Feuerwiderstandsfähigkeit bedürfen, also nur nichtbrennbar sein müssen (DIN 4102 A). Ist eine Sprinkleranlage vorhanden, dürfen dieses sogar aus brennbaren Stoffem sein (§ 6 VkVO).
Weiter wird in § 14 VkVO ausgeführt, dass auf eine RWA verzichtet werden kann, wenn die notwendigen Fenster nach § 48 LBO-NRW eine Fläche von 1/8 der Grundfläche besitzen. Dies wäre hier durch die Fachplaner erst einmal zu prüfen.

Höherwertiger BS macht Sinn, ist aber leider in den meisten Fällen nicht durchsetzbar (...wo steht es, dass wir......).

Grüsse aus München

Thomas Scheid

Firehead

Entrauchung von VK > 2000qm

Beitragvon Firehead » Mo 24.05.2004 16:19

Hallo Herr Cordier,

die Behörden wie die Fachplaner sollten mal die VerkaufsstättenVO NRW V(VkVO NRW) vom 08.09.2000 ansehen. Dort ist nämlich so ziemlich alles geregelt.
U.a. auch, dass untergehängte Decken keiner Feuerwiderstandsfähigkeit bedürfen, also nur nichtbrennbar sein müssen (DIN 4102 A). Ist eine Sprinkleranlage vorhanden, dürfen dieses sogar aus brennbaren Stoffem sein (§ 6 VkVO).
Weiter wird in § 14 VkVO ausgeführt, dass auf eine RWA verzichtet werden kann, wenn die notwendigen Fenster nach § 48 LBO-NRW eine Fläche von 1/8 der Grundfläche besitzen. Dies wäre hier durch die Fachplaner erst einmal zu prüfen.

Höherwertiger BS macht Sinn, ist aber leider in den meisten Fällen nicht durchsetzbar (...wo steht es, dass wir......).

Grüsse aus München

Thomas Scheid

Firehead

Entrauchung von VK > 2000qm

Beitragvon Firehead » Mo 24.05.2004 16:20

Hallo Herr Cordier,

die Behörden wie die Fachplaner sollten mal die VerkaufsstättenVO NRW V(VkVO NRW) vom 08.09.2000 ansehen. Dort ist nämlich so ziemlich alles geregelt.
U.a. auch, dass untergehängte Decken keiner Feuerwiderstandsfähigkeit bedürfen, also nur nichtbrennbar sein müssen (DIN 4102 A). Ist eine Sprinkleranlage vorhanden, dürfen dieses sogar aus brennbaren Stoffem sein (§ 6 VkVO).
Weiter wird in § 14 VkVO ausgeführt, dass auf eine RWA verzichtet werden kann, wenn die notwendigen Fenster nach § 48 LBO-NRW eine Fläche von 1/8 der Grundfläche besitzen. Dies wäre hier durch die Fachplaner erst einmal zu prüfen.

Höherwertiger BS macht Sinn, ist aber leider in den meisten Fällen nicht durchsetzbar (...wo steht es, dass wir......).

Grüsse aus München

Thomas Scheid

Firehead

Entrauchung von VK > 2000qm

Beitragvon Firehead » Mo 24.05.2004 16:20

Hallo Herr Cordier,

die Behörden wie die Fachplaner sollten mal die VerkaufsstättenVO NRW V(VkVO NRW) vom 08.09.2000 ansehen. Dort ist nämlich so ziemlich alles geregelt.
U.a. auch, dass untergehängte Decken keiner Feuerwiderstandsfähigkeit bedürfen, also nur nichtbrennbar sein müssen (DIN 4102 A). Ist eine Sprinkleranlage vorhanden, dürfen dieses sogar aus brennbaren Stoffem sein (§ 6 VkVO).
Weiter wird in § 14 VkVO ausgeführt, dass auf eine RWA verzichtet werden kann, wenn die notwendigen Fenster nach § 48 LBO-NRW eine Fläche von 1/8 der Grundfläche besitzen. Dies wäre hier durch die Fachplaner erst einmal zu prüfen.

Höherwertiger BS macht Sinn, ist aber leider in den meisten Fällen nicht durchsetzbar (...wo steht es, dass wir......).

Grüsse aus München

Thomas Scheid

Firehead

Entrauchung von VK > 2000qm

Beitragvon Firehead » Mo 24.05.2004 16:26

Sorry,

beim senden ist die Taste hängen geblieben. Antwort wurde insgesamt
5x versandt.

Thomas Scheid

Wolfgang Cordier

Beitragvon Wolfgang Cordier » Mo 24.05.2004 19:18

Hallo und Sorry,

aber trozt 5 mal versand leider mein Thema verfehlt;-)))))))

Das kleine Zeichen < war vorgegeben und meine Anfrage richtete sich eben auf solche Verkaufstätten im Bereich zwischen (übertrieben gesagt) Kioskgröße und Verkaufstätten nach VkVO. Also Märkte mit oft Flächen von 800-1200 qm Verkaufsfläche und NULL Anforderungen.
Bei Vk nach VkVO NRW ist ja mindestens eine automatische Brandmeldeanlage vorhanden.

gruß
Wolfgang Cordier

ibkoeppen

Beitragvon ibkoeppen » Mi 26.05.2004 14:18

Hallo Herr Cordier -

ich hatte jetzt mal ein Brandschutzkonzept für einen Supermarkt mit ca. 800 qm Verkaufsfläche gemacht.

Da dieser fensterlos ist (Festverglasungen) habe ich eine maschinelle Entrauchung vorgesehen (Brandgasventilatoren auf Dach); dies wurde von allen akzeptiert (der Bauherr hat schon nachgefragt...) und so gebaut.

Dies ist aber nicht eindeutig geregelt. In Sachsen müssen allerdings alle Aufenthaltsräume "wirksam entraucht" werden können, das steht hier explizit so in der Bauordnung; im Normalfall reichen halt Fenster, aber die gab es hier ja nicht.

Ein Supermarkt mit 800qm mit öffenbaren Fenster wird aber ohne Rauchgasventilator auskommen (müssen). So ist halt die Rechtslage und so ist das allgemein akzeptierte Risiko.

Michael Koeppen

ibkoeppen

Beitragvon ibkoeppen » Mi 26.05.2004 14:18

Hallo Herr Cordier -

ich hatte jetzt mal ein Brandschutzkonzept für einen Supermarkt mit ca. 800 qm Verkaufsfläche gemacht.

Da dieser fensterlos ist (Festverglasungen) habe ich eine maschinelle Entrauchung vorgesehen (Brandgasventilatoren auf Dach); dies wurde von allen akzeptiert (der Bauherr hat schon nachgefragt...) und so gebaut.

Dies ist aber nicht eindeutig geregelt. In Sachsen müssen allerdings alle Aufenthaltsräume "wirksam entraucht" werden können, das steht hier explizit so in der Bauordnung; im Normalfall reichen halt Fenster, aber die gab es hier ja nicht.

Ein Supermarkt mit 800qm mit öffenbaren Fenster wird aber ohne Rauchgasventilator auskommen (müssen). So ist halt die Rechtslage und so ist das allgemein akzeptierte Risiko.

Michael Koeppen

stroem

Beitragvon stroem » Mo 21.06.2004 12:38

Hallo Herr Cordier,
unter der nachfolgenden Adresse ist ein vom hessichen Ministerium f. Wirtschaft, -Verkehr und Landesentwicklung "abgesegnetes" Musterbrandschutzkonzept für Verkaufsstätten < 2000 m² ins internet gestellt worden (ohne Entrauchung, aber mit Kompensationsmaßnahmen).

http://www.ziller-ass.de/pdf/Muster%20BSK%20Aldi.PDF

mfg