Hallo liebe Kollegen -
wie würdet Ihr oder seid Ihr schon an Gründerzeit-Schulbauten herangegangen, speziell an die offenen, repräsentativen, lichtdurchfluteten Treppenhäuser?
Ich werde evtl. ein Brandschutzkonzept für eine solche Schule (von 1912) machen. Es sind kleinere Sanierungen (Elt, Türen, Malerarbeiten) geplant, die den Bestandsschutz aufheben, bzw. z.T. aufheben, das ist noch zu klären.
Die Finanzen und Bereitschaft sind dafür bestimmt da, aber irgendwie widerstrebt es mir, einfach das Herstellen abgeschlossener Treppenräume laut aktueller Schulbaurichtlinie zu verlangen. Es sind übrigens zwei Treppenhäuser, jeweils am Flurende, vorhanden.
Ich tendiere dazu, irgendwo in den Fluren schon mal eine/zwei Rauchschutztür/en einzubauen, aber die großen Mauerbögen der Treppenhäuser (auch in den Treppenraumwänden) würde ich am liebsten ganz offenlassen. Ich finde auch diese großen Querschnitte, zusammen mit den vielen Treppenraumfenstern, gerade gut zur gesamten Entrauchung. Die Fenster würde ich mit Antrieben und Rauchmeldern zum automatischen Öffnen nachrüsten.
Unabhängig davon, daß ich natürlich "mein" Brandschutzkonzept auf den speziellen Grundriss entwickeln muß - hat hier jemand Erfahrungen mit dem Thema?
Hat gar jemand hier Rauchsimulationen gemacht?
Danke für Antworten.
Michael Koeppen
Fachplaner Brandschutz
Offenes Treppenhaus in alten Schulen
Hallo Herr Koeppen,
ich habe zwar ein solches Projekt noch nicht bearbeitet, würde aber auf keinen Fall die notwendigen Flure zu den Treppenräumen offen lassen. Man könnte sicher darüber nachdenken, die RS-Türen zurückzusetzen, wenn die ersten Klassenraumtüren erst weiter hinten im Flur liegen.
Den Gedanken, den Treppenraum zur Entrauchung der Flure heranzuziehen, kann ich aber überhaupt nicht nachvollziehen. Mir ist klar, dass in der SächsBO die Entrauchung der Flure gefordert ist. Aber Sachsen ist damit bundesweit meines Wissens einmalig und will dieses wohl auch wieder aus der BO herausnehmen. Und daher würde ich eher auf die Entrauchung eines einzelnen Flurabschnittes verzichten, als den Treppenraum gezielt zu verrauchen. Denn eine ordentliche Entrauchung des Treppenraumes, damit er oberhalb des Branddereignisses als Rettungsweg zur Verfügung steht, funktioniert bei ständiger Rauchzufuhr im Brandbereich nicht. Ausserdem, wer soll den die fenster aufmachen? Die Kinder oder Lehrer wohl kaum. Und wenn die FW da ist, sollen eigentlich alle aus der Schule raus sein.
Was den architektonisch sicher reizvollen großzügigen Durchgang angeht, so lässt sich hier sicherlich mit Stahl- bzw. Alu-Glas-Konstruktionen etwas nicht allzu auffälliges herstellen.
Mit freundlichen Grüßen
F. Fleischhauer
ich habe zwar ein solches Projekt noch nicht bearbeitet, würde aber auf keinen Fall die notwendigen Flure zu den Treppenräumen offen lassen. Man könnte sicher darüber nachdenken, die RS-Türen zurückzusetzen, wenn die ersten Klassenraumtüren erst weiter hinten im Flur liegen.
Den Gedanken, den Treppenraum zur Entrauchung der Flure heranzuziehen, kann ich aber überhaupt nicht nachvollziehen. Mir ist klar, dass in der SächsBO die Entrauchung der Flure gefordert ist. Aber Sachsen ist damit bundesweit meines Wissens einmalig und will dieses wohl auch wieder aus der BO herausnehmen. Und daher würde ich eher auf die Entrauchung eines einzelnen Flurabschnittes verzichten, als den Treppenraum gezielt zu verrauchen. Denn eine ordentliche Entrauchung des Treppenraumes, damit er oberhalb des Branddereignisses als Rettungsweg zur Verfügung steht, funktioniert bei ständiger Rauchzufuhr im Brandbereich nicht. Ausserdem, wer soll den die fenster aufmachen? Die Kinder oder Lehrer wohl kaum. Und wenn die FW da ist, sollen eigentlich alle aus der Schule raus sein.
Was den architektonisch sicher reizvollen großzügigen Durchgang angeht, so lässt sich hier sicherlich mit Stahl- bzw. Alu-Glas-Konstruktionen etwas nicht allzu auffälliges herstellen.
Mit freundlichen Grüßen
F. Fleischhauer
Hallo Herr Fleischhauer,
Danke für die Antwort.
Ich erwäge nun doch auch, Treppenraum und Flur zu trennen (RS-Tür) - aber an einer Stelle, daß 2 oder 3 Klassenräume noch im Treppenraum liegen, also ein etwas vergrößerter Treppenraum. Die betreffenden Klassenraumtüren werde ich wohl T30-RS definieren.
In den Treppenräumen will ich übrigens einige oberste Fensterflügel mittels Antrieben und Rauchmeldern automatisch öffnen lassen, aber auch einige "manuelle" Fenster erhalten (sind genügend da, evtl. im Wechsel).
mfG
M. Koeppen
Danke für die Antwort.
Ich erwäge nun doch auch, Treppenraum und Flur zu trennen (RS-Tür) - aber an einer Stelle, daß 2 oder 3 Klassenräume noch im Treppenraum liegen, also ein etwas vergrößerter Treppenraum. Die betreffenden Klassenraumtüren werde ich wohl T30-RS definieren.
In den Treppenräumen will ich übrigens einige oberste Fensterflügel mittels Antrieben und Rauchmeldern automatisch öffnen lassen, aber auch einige "manuelle" Fenster erhalten (sind genügend da, evtl. im Wechsel).
mfG
M. Koeppen
Hallo Herr Koeppen,
was die Türen angeht, sicherlich eine zulässige Lösung. Nur ist sie wahrscheinlich teurer. Wenn der Bauherr bereit ist, dieses Geld auszugeben, ist alles klar. Nur wenn er hinterher rausbekommt, das die andere Lösung kostengünstiger ist, kann er Sie für die entstandenen Mehrkosten haftbar machen.
Was die RWA angeht, sicherlich eine sinnvolle Lösung. Aber auch hier gilt: Vorsicht mit den Kosten. Denn eine automatische Öffnung wird meines Wissens auch in Sachsen nicht gefordert. Die baulichen Mehrkosten sind hier jedoch durch die automat. Melder geringer, da der Funktionserhalt entfallen kann. Dafür kommen die Revisionskosten der Melder wieder hinzu.
Grüße aus Schleswig-Holstein sendet
F. Fleischhauer
was die Türen angeht, sicherlich eine zulässige Lösung. Nur ist sie wahrscheinlich teurer. Wenn der Bauherr bereit ist, dieses Geld auszugeben, ist alles klar. Nur wenn er hinterher rausbekommt, das die andere Lösung kostengünstiger ist, kann er Sie für die entstandenen Mehrkosten haftbar machen.
Was die RWA angeht, sicherlich eine sinnvolle Lösung. Aber auch hier gilt: Vorsicht mit den Kosten. Denn eine automatische Öffnung wird meines Wissens auch in Sachsen nicht gefordert. Die baulichen Mehrkosten sind hier jedoch durch die automat. Melder geringer, da der Funktionserhalt entfallen kann. Dafür kommen die Revisionskosten der Melder wieder hinzu.
Grüße aus Schleswig-Holstein sendet
F. Fleischhauer