Hallo,
seit 1. April 04(kein Aprilscherz) bin ich der neue BSB in unserer Firma.
Momentan gibt es heiße Diskussionen, ob es einen Abstand zwischen Kabeln in einem Brandschott geben muß und wenn ja wie groß muß er sein und wo steht es.
Desweiteren stellt sich mir die Frage, ob die Belegungsdichte für Kabelabschottungen grundsätzlich max. 60 % der Rohbauöffnung sein darf, oder gibt es da Unterschiede?
Mit Gruß und Dank
Dirk Riethmüller
Belegung von Kabelschott
Brandschotts
Hallo Herr Riethmüller,
die Kabelabstände müssen so sein, dass die Zwischanräume sicher verfüllt werden können. Lediglich bei Kabelbündeln unter einem bestimmten Einzelkabel- und Bündeldurchmesser braucht dieses nicht zu erfolgen. Die max. Belegung beträgt bei den mir bekannten Schotts immer 60%. Aber vielleicht gibt es auch andere Zulassungen.
Und das ist das Stichwort: Die "Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung" sollten Sie sich vor Einbau aushändigen lassen. Wenn sie nicht vorliegt, wird eben nicht eingebaut. Denn nur so können Sie einen ordnungsgemäßen Einbau mit den richtigen Materialien auch kontrollieren.
Im Nachgang ist dieses zerstörungsfrei kaum möglich.
MfG F. Fleischhauer
die Kabelabstände müssen so sein, dass die Zwischanräume sicher verfüllt werden können. Lediglich bei Kabelbündeln unter einem bestimmten Einzelkabel- und Bündeldurchmesser braucht dieses nicht zu erfolgen. Die max. Belegung beträgt bei den mir bekannten Schotts immer 60%. Aber vielleicht gibt es auch andere Zulassungen.
Und das ist das Stichwort: Die "Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung" sollten Sie sich vor Einbau aushändigen lassen. Wenn sie nicht vorliegt, wird eben nicht eingebaut. Denn nur so können Sie einen ordnungsgemäßen Einbau mit den richtigen Materialien auch kontrollieren.
Im Nachgang ist dieses zerstörungsfrei kaum möglich.
MfG F. Fleischhauer
Kabelschott
Sehr geehrter Herr Riethmüller,
zwischen den einzelnen Kabellagen ist immer ein sogenannter Arbeitsraum einzuhalten. Dieser dient dazu, wie bereits vor Hr. Fleischhauer gesagt, dass ein Verfüllen mit Brandschutzmasse möglich ist. Die genauen Abmessungen sind dem entsprechenden Zulassungsbescheid zu entnehmen. Dieser ist Ihnen auch vom Errichter zu übergeben und äußerst wichtig.
Zu den 60% kann ich keine weitergehenden Auskünfte geben, das ist das "max. Standardmaß". Beim Einsatz von z. B. Kabelboxen können sie diese zu "100%" mit Kabeln belegen, da die Box die 40% sicherstellt.
MfG
Jörg Schmidt
zwischen den einzelnen Kabellagen ist immer ein sogenannter Arbeitsraum einzuhalten. Dieser dient dazu, wie bereits vor Hr. Fleischhauer gesagt, dass ein Verfüllen mit Brandschutzmasse möglich ist. Die genauen Abmessungen sind dem entsprechenden Zulassungsbescheid zu entnehmen. Dieser ist Ihnen auch vom Errichter zu übergeben und äußerst wichtig.
Zu den 60% kann ich keine weitergehenden Auskünfte geben, das ist das "max. Standardmaß". Beim Einsatz von z. B. Kabelboxen können sie diese zu "100%" mit Kabeln belegen, da die Box die 40% sicherstellt.
MfG
Jörg Schmidt