mal eine neue Erkenntnis zum Thema Bestandschutz:
In einem Hochhaus mit 16 OG (Baujahr ca. 1950) sind
- die Flure in den Geschossen nicht vom Treppenraum abgeteilt,
- brennbare abgeh. Decken in den Fluren eingebaut,
- die Wohnungseingangstüren sind Holztüren mit Glasauschnitt,
- die Leitungsverlegung entspricht natürlich auch nicht dem heute üblichen Standard,
- Steigeschächte durch das gesamte Gebäude in den Geschossebenen nicht geschottet,
- und ein zweiter baulicher Rettungsweg nicht vorhanden.
Das zuständige Bauamt sieht hier auf schriftliche Anfrage keine Handlungsmöglichkeit, da eine konkrete Gefährdung nicht vorliege und daher Bestandsschutz bestehe!
"Und nun kommst du."
MfG F. Fleischhauer
