Holzbeschichtungen

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Siggi

Holzbeschichtungen

Beitragvon Siggi » Fr 20.02.2004 10:04

Moin zusammen, Bild

wir müssen einen Holzeinbau, Spanplatten (B2), lt. Bauaufsichtsamt so ertüchtigen, dass dieser Einbau schwer entflammbar (B1) wird.

Ich habe einige Infos von Firmen erhalten, welche so eine Beschichtung anbieten. Es ist aber immer so, dass erst eine Dämmschicht, welche farbig oder weiß ist, aufgetragen werden muß und danach ein Klarlack darüber kommt.

Kennt jemand ein Verfahren bei dem der Untergrung weiterhin zu erkennen ist... also nur Klarlack oder etwas anderes transparentes?

Über kurzfristige Infos wäre ich sehr dankbar.

Weiterhin schöne Karnevalstage.

Viele Grüße aus Düsseldorf Bild
Siggi

Falk_HL
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Registriert: Mo 16.06.2003 14:55

Beitragvon Falk_HL » Fr 20.02.2004 11:40

Hallo Sigi,

ja es gibt einen Brandschutzanstrich - Transparent - ich hatte mal eine Auflistung gemacht über das Wie und Was, die ich dir hier beifüge.


Brandschutzanstriche
Verarbeitungsfertiges, dämmschichtbildendes Feuerschutz-Beschichtungsmittel für Holz, DIN 4102 Teil 1 auf Dispersionsbasis zur möglichen Ausrüstung von Holz und Holzwerkstoffen in die Baustoffklasse B1.)


Es gibt grundsätzlich zwei Varianten.

Variante 1:
Color-Anstrich weiß oder alle RAL-Farbtöne = einfachere Verarbeitung
Grundsätzlich sollten Brandschutzanstriche mit einem Schutzlack versehen werden, um gegen mechanische Einwirkungen robuster zu sein.

Variante 2: Transparent-Anstrich

Schutzlack ist in gemäß DIN 4102 erforderlich, etwas schwieriger in der Verarbeitung, d. h. es ist ein 2-maliger Anstrich plus Schutzlackanstrich mit entsprechender Trocknungszeit erforderlich!

Grundsätzliches:

Auftragen der Lacke nach DIN 4102 nur auf rohem Holz erlaubt, mindestens ist wie folgt vorzugehen:
  • Verwendete Holzlasuren müssen aufgrund ihrer wasserimprägnierenden Eigenschaft abgeschliffen werden.
  • Ist das Holz vorbehandelt, z. B. lackiert, so ist es gut anzurauen und anschließend Haftgrund zu verwenden.
  • Die spätere Lagerung der behandelten Stellwände muss trocken, d. h. ohne Feuchtigkeitseinfluss erfolgen.
Brandschutzanstriche dürfen nur von geschultem, also fachkundigem Personal durchgeführt werden. Herr Richter von der Fa. FAKOLITH würde im gegebenen Fall eine Schulung durchführen. Dauer der Schulung etwa ½ - 1 Stunde (könnte demnach auch von eigenem Personal durchgeführt werden).

Textilbrandschutzsysteme: (für Ausstellungsexponate)

= im Wasser gelöste Phosphate für alle saugende Untergründe oder Materialien.

Einsatzbereiche: (ermöglicht die Einstufung in die Baustoffklasse B1)
  • Baum- und Schurwolle
  • Zellulosefaser
  • Jute
  • Stroh
  • Papier/Pappe

Nicht für den Außenbereich und nicht für Synthetikfasern geeignet!
(Bestellzeit mind. 1 Woche.)

Mindest-Verwendungsmenge: ca. 30% des Eigengewichtes des zu behandelnden Materials.
Das Auftragen ist per Tauchbad oder Sprühflasche möglich!

Achtung: Das s. g. Wasserglas besitzt keine Zulassung im Sinne der Baustoffklasse B1 und ist somit nicht zu verwenden.

Derzeit mir bekannte und zugelassene Produkte:
Fakolith Flammex Holz-Color
Prüfbescheid: P 2003-1005 HES 026
Weiß oder bunt


Hensotherm
Hensohaftgrund
Hensotherm 1KS (transparent)
(Zul.: Z-PA-III 3.51)
Hensotop 84 – f (transparent) Schutzlack


Hensotherm W 2000 (Textilbrandschutzsystem)
(Zul.: Z-PA-III 1.64)


pyrotect – Holz-transparent
(Z-PA III 3.52)
Grüße FH

ibkoeppen

Beitragvon ibkoeppen » Fr 20.02.2004 11:41

Hallo -
hab hier glaub ich was Farbloses - schauen Sie doch mal
unter www.rudolf-hensel.de --> HENSOTHERM 1KS farblos

mfG
M. Koeppen

Siggi

Beitragvon Siggi » Fr 20.02.2004 14:12

Hallo, Bild

vielen Dank für die schnellen Antworten, welche mich schon ein gutes Stück weitergebracht haben.

Über weitere Antworten und evtl. Bezugsquellen würde ich mich freuen.


Nochmals viele Grüße aus Düsseldorf Bild
Siggi