Liebes Forum,
wir beurteilen den Brandschutz in einem Kaufhaus (Textil). Das Bauwerk stammt aus den 80-igern. In der Zuluft befinden sich teilweise Brandschutzklappen (BSK). In den Abluftkanälen nie (auch direkt neben einer Zuluftleitung mit BSK). Bei den Sachverständigen für die Lüftungsanlage gehen die Meinungen auseinander. Einer fordert überall BSK (Wände und Decken), ein weiterer behauptet aber, alles Quatsch, wir haben ja sowieso große Öffnungen für die Fahrtreppen. Und schließlich soll die Lüftungsanlage ja zur Entrauchung beitragen und deshalb dürfen in der Abluft keine BSK sein, die bei 70°C schließen. Ob dass mit der Entrauchung funktioniert ist aber wohl heftig umstritten, oder nicht?
Die Verkaufsstätte ist flächendeckend gesprinklert und mit Rauchmeldern überwacht.
§6 (3) der Verkaufsstättenverordnung NRW (VkVO) sagt aus, dass in gesprinklerten Verkaufsstätten Öffnungen in Decken zwischen Verkaufsräumen zulässig sind. Gilt dass auch für Lüftungsleitungen?
Die Sammelschächte sind zwar in F90 über Dach geführt, die Einführungen der Kanäle in den Schacht aber nicht mit einer BSK versehen.
Wie ist Eure Meinung/Erfahrung?
Vielen Dank im Voraus.
Thomas
Brandschutzklappen in der Abluft einer Verkaufsstätte
Hallo -
die Beurteilung muß letztlich spezifisch für das Objekt ausfallen, deshalb hier nur einige Gedanken dazu (bin selbst Gutachter, allerdings baulicher Brandschutz - kein Lüftungs-Spezialist, doch im Brandschutz muß man ja Generalist sein ...):
- die Lüftungsanlagenrichtlinie fordert, daß im Brandfall Rauch aus der Abluft nicht wieder mit der Zuluft angesaugt werden darf. Dies kann man gemäß Richtlinie mit ausreichenden Abständen realisieren, oder wenn man das nicht nachweisen kann, müssen eben Brandschutzklappen rein. Nach Richtlinie müssen die BSK in die Zuluft.
- das Gesagte gilt für reine Außenluftanlagen, bei Umluft ist natürlich noch mehr zu bedenken, und hier müssen die BSK über Rauchmelder ausgelöst werden, nicht thermisch
- ich würde im Lüftungssystem schon konsequent sein: wenn Wände oder Decken mit F90-Anforderung durchdrungen werden, müssen auch K90-Klappen rein - oder Verlegung im F90-Schacht, und dann Klappen bei Ein-Austritt am Schacht
- Ja, über den Entrauchungsbeitrag diskutieren die Gelehrten. Nach meiner Meinung leistet die Lüftung auch mit thermischen BSK einen Entrauchungsbeitrag, umso mehr bei Sprinklerung, wo ja der Rauch gekühlt wird. BSK lösen, wie ich in einem Bericht zu entspr. Tests gelesen habe, nicht sofort bei 72°C aus (sind doch etwas träge), sondern vielleicht erst bei einer Rauchgastemperatur von 90 oder 100 °C.
Insofern wird kalter Rauch, und auch "warmer" Rauch schon durch die Lüftung mit entraucht.
Hoffe, zur Problemlösung beigetragen zu haben
Michael Koeppen
die Beurteilung muß letztlich spezifisch für das Objekt ausfallen, deshalb hier nur einige Gedanken dazu (bin selbst Gutachter, allerdings baulicher Brandschutz - kein Lüftungs-Spezialist, doch im Brandschutz muß man ja Generalist sein ...):
- die Lüftungsanlagenrichtlinie fordert, daß im Brandfall Rauch aus der Abluft nicht wieder mit der Zuluft angesaugt werden darf. Dies kann man gemäß Richtlinie mit ausreichenden Abständen realisieren, oder wenn man das nicht nachweisen kann, müssen eben Brandschutzklappen rein. Nach Richtlinie müssen die BSK in die Zuluft.
- das Gesagte gilt für reine Außenluftanlagen, bei Umluft ist natürlich noch mehr zu bedenken, und hier müssen die BSK über Rauchmelder ausgelöst werden, nicht thermisch
- ich würde im Lüftungssystem schon konsequent sein: wenn Wände oder Decken mit F90-Anforderung durchdrungen werden, müssen auch K90-Klappen rein - oder Verlegung im F90-Schacht, und dann Klappen bei Ein-Austritt am Schacht
- Ja, über den Entrauchungsbeitrag diskutieren die Gelehrten. Nach meiner Meinung leistet die Lüftung auch mit thermischen BSK einen Entrauchungsbeitrag, umso mehr bei Sprinklerung, wo ja der Rauch gekühlt wird. BSK lösen, wie ich in einem Bericht zu entspr. Tests gelesen habe, nicht sofort bei 72°C aus (sind doch etwas träge), sondern vielleicht erst bei einer Rauchgastemperatur von 90 oder 100 °C.
Insofern wird kalter Rauch, und auch "warmer" Rauch schon durch die Lüftung mit entraucht.
Hoffe, zur Problemlösung beigetragen zu haben
Michael Koeppen