Brandschutz in einem alten Stadtturm

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
tille

Brandschutz in einem alten Stadtturm

Beitragvon tille » Mo 19.01.2004 13:29

Hallo,

folgendes Problem:

Ich bin Leiter einer Jugendgruppe der evang. Krichengemeinde, die bisher einen alten Stadtturm (Besitzer ist die Stadt) als Aufenthaltsraum zur Verfügung gestellt bekommen hat. Eine Untersuchung der Brandschutzbedingungen für das Gebäude hat ergeben, daß nicht mehr genutzt werden darf.
Der Turm hat einen Tordurchgang, darüber vier Stockwerke und eine Höhe von etwa 12m. Der Turm verfügt über keinen geschlossenen Treppenraum.
Die mittleren zwei Stockwerke verfügen nur über sehr kleine Fenster ("Schießscharten"), die nicht als 2.Fluchtweg (Anleiterbarkeit durch die Feuerwehr, Fenstergröße gefordert 90x90cm) dienen können. Beim unteren sowie obersten Stockwerk wäre dies machbar.

Aufgrund des Denkmalschutzes sind aber leider die Genehmigung einer Vergrößerung der Fenster auf das geforderte Maß sowie das Anbringen einer Feuertreppe an der Außenseite des Gebäudes sehr unwahrscheinlich.

Jetzt zu meinen Fragen:
1. angenommen, die Räume, die nicht über einen zweiten Fluchtweg verfügen (2. und 3. Geschoss) würden verschlossen und nicht genutzt, wäre dann die Einrichtung des zweiten Fluchtweges trotzdem notwendig?
2. muß der außenliegende Rettungsweg eine Feuertreppe sein oder könnte dieser auch als Feuerleiter mit Rückenschutz ausgeführt werden?
3. wie wäre die Idee zu bewerten, als zweiten Rettungsweg eine Feuerleiter im inneren des Gebäudes anzubringen, die entsprechend baulich getrennt und feuer- und rauchbeständig ummauert ist und von jedem Stockwerk aus durch eine Feuerschutztür zugänglich ist (anstatt eines geschlossenen Treppenhauses einen geschlossenen Leiterabgang)?
Nach unten könnte man dann in den Tordurchgang ins Freie flüchten.

Vielen Dank erstmal,

T. Weiler

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Falk_HL
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Re: Brandschutz in einem alten Stadtturm

Beitragvon Falk_HL » Do 22.01.2004 16:07

Hallo Herr Weiler,
tille hat geschrieben:Jetzt zu meinen Fragen:
1. angenommen, die Räume, die nicht über einen zweiten Fluchtweg verfügen (2. und 3. Geschoss) würden verschlossen und nicht genutzt, wäre dann die Einrichtung des zweiten Fluchtweges trotzdem notwendig?

Hmm gibts darüber noch das besagte 4. Obergeschoss? Würde ich so interpretieren. Dort wäre also der 2. Fluchtweg über das Fenster gegeben. Ich glaube dort wo ich den Aufenthalt von Personen ausschließen kann (durch das Absperren) bedarf es keiner weiteren Anforderung, also des 2. Fluchtweges.

2. muß der außenliegende Rettungsweg eine Feuertreppe sein oder könnte dieser auch als Feuerleiter mit Rückenschutz ausgeführt werden?

Dies muss dir die Feuerwehr beantworten! Ist das Anleitern dort problemlos möglich, sollte dies auch erlaubt sein. Wichtig dabei scheint mir, die brandschutztechnische Abtrennung zu den unteren Stockwerken. Denn bis zum Eintreffen der Feuerwehr befindet man sich praktisch noch im Gefahrenbereich, es sei denn F 90 ist gegeben.


3. wie wäre die Idee zu bewerten, als zweiten Rettungsweg eine Feuerleiter im inneren des Gebäudes anzubringen, die entsprechend baulich getrennt und feuer- und rauchbeständig ummauert ist und von jedem Stockwerk aus durch eine Feuerschutztür zugänglich ist (anstatt eines geschlossenen Treppenhauses einen geschlossenen Leiterabgang)?
Nach unten könnte man dann in den Tordurchgang ins Freie flüchten.


Auch hier sehr ich JA's und Abers's. Bauliche Abtrennungen sind grundsätzlich positiv, die Frage stellt sich nach der einfachen Begehbarkeit einer solchen Treppe, insbesondere bei den Jugendlichen (wie groß, wie alt)

Sie sehen, dass ich mich mit einer Beantwortung schwer tue. Ich würde auf jeden Fall auch automatische Rauchmelder mit Alarmierung (am besten auch zur FW) ins das Konzept aufnehmen. Brandfrüherkennung kompensiert so manchen baulichen Schwachpunkt.
Aus allen drei Vorschlägen (mit Rauchmelder 4) das praktikabelste in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und Aufsichtsbehörde ausarbeiten. Ich denke, dass eine Lösung möglich sein kann.

Sorry mehr kann ich nicht dazu beitragen - Stichwort: Lösung im Einzelfall -
Grüße FH

ibkoeppen

Beitragvon ibkoeppen » Fr 23.01.2004 17:50

Hallo -

ich denke mal, die baurechtliche Forderung nach einem "ordentlichen" ersten baulichen Rettungsweg ist so essentiel, daß hierbei niemand, der irgendetwas unterschreiben muß, Kompromisse machen wird.
D.h. innen muß es ein Treppenhaus mit Treppe sein.

Eine offene Verbindung nur mit Treppe, ohne Treppenraum, ist nur über zwei Geschosse in bestimmten Bundesländern zulässig.

Eine Leiter in einem "Treppenraum" als ersten Rettungsweg wird niemand akzeptieren, da der Rettungsweg ja auch dem Feuerwehreinsatz (Retten und Brandbekämpfung) dient, und sich hier Fliehende und Rettende behindern würden.

Könnte man außen einen "ordentlichen" zweiten baulichen Rettungsweg, wie NotTREPPE anbringen, dann hätte man im Inneren wahrscheinlich wieder mehr Spielraum - alles in Abstimmung mit Feuerwehr u. Bauaufsicht.

Tja, da muß ich mich leider auf die Seite der "Verhinderer" für diesen sicher sehr reizvollen Treff im Turm stellen.

Oder weiß noch jemand anders Rat?

mfG
Michael Koeppen