folgendes Problem:
Ich bin Leiter einer Jugendgruppe der evang. Krichengemeinde, die bisher einen alten Stadtturm (Besitzer ist die Stadt) als Aufenthaltsraum zur Verfügung gestellt bekommen hat. Eine Untersuchung der Brandschutzbedingungen für das Gebäude hat ergeben, daß nicht mehr genutzt werden darf.
Der Turm hat einen Tordurchgang, darüber vier Stockwerke und eine Höhe von etwa 12m. Der Turm verfügt über keinen geschlossenen Treppenraum.
Die mittleren zwei Stockwerke verfügen nur über sehr kleine Fenster ("Schießscharten"), die nicht als 2.Fluchtweg (Anleiterbarkeit durch die Feuerwehr, Fenstergröße gefordert 90x90cm) dienen können. Beim unteren sowie obersten Stockwerk wäre dies machbar.
Aufgrund des Denkmalschutzes sind aber leider die Genehmigung einer Vergrößerung der Fenster auf das geforderte Maß sowie das Anbringen einer Feuertreppe an der Außenseite des Gebäudes sehr unwahrscheinlich.
Jetzt zu meinen Fragen:
1. angenommen, die Räume, die nicht über einen zweiten Fluchtweg verfügen (2. und 3. Geschoss) würden verschlossen und nicht genutzt, wäre dann die Einrichtung des zweiten Fluchtweges trotzdem notwendig?
2. muß der außenliegende Rettungsweg eine Feuertreppe sein oder könnte dieser auch als Feuerleiter mit Rückenschutz ausgeführt werden?
3. wie wäre die Idee zu bewerten, als zweiten Rettungsweg eine Feuerleiter im inneren des Gebäudes anzubringen, die entsprechend baulich getrennt und feuer- und rauchbeständig ummauert ist und von jedem Stockwerk aus durch eine Feuerschutztür zugänglich ist (anstatt eines geschlossenen Treppenhauses einen geschlossenen Leiterabgang)?
Nach unten könnte man dann in den Tordurchgang ins Freie flüchten.
Vielen Dank erstmal,
T. Weiler
