Einen schönen guten Morgen zusammen,
wir wollen in unsere Schreinerei (wir sind eine Einrichtung für Behinderte) eine Meisterkabine einbauen, meine Empfehlung ist hier Baustoffe B1 zu verwenden, nun will der Technische Leiter ein Gesetz oder eine Verordnung wo es steht dass nur solche Baustoffe verwendet werden dürfen.
Ich berufe mich auf §38 LBO Baden Württemberg , aber das reicht Ihm nicht.
Wer kann mir sagen wo ich Infos erhalte.
Grüßle aus dem wilden Süden
Hans Mühlmann
Verwendung von Baustoffen
Hallo Herr Muehlmann,
zunächst mal ne Gegenfrage, warum muss (soll) es denn unbedingt B1 sein???
Mir fällt aus dem Baurecht dazu spontan auch nichts ein . Möglicher weise gibt es Verordnungen für Holzwerkstätten...? Aber dann müsste ja grundsätzlich alles B1 sein und dass kann ich mir nicht vorstellen.
zunächst mal ne Gegenfrage, warum muss (soll) es denn unbedingt B1 sein???
Mir fällt aus dem Baurecht dazu spontan auch nichts ein . Möglicher weise gibt es Verordnungen für Holzwerkstätten...? Aber dann müsste ja grundsätzlich alles B1 sein und dass kann ich mir nicht vorstellen.
Grüße FH
Hallo -
dazu mal ne ganz fiese Idee: Styropor gibt's auch B1-geprüft.
Doch wenn die Schreinerei brennt, wird die Meisterkabine aus Styropor
sicher irgendwann mehr qualmen als ne Holzkabine!
Nein, mal sachlich. Anforderungen bestehen im genannten Fall doch nur für die Rettungswege. Außer, im speziellen Fall gibt es Besonderheiten, oder auch besonders hilfsbedürftige Nutzer - aber dann wäre es auch keine Schreinerei.
mfG
Michael Koeppen
dazu mal ne ganz fiese Idee: Styropor gibt's auch B1-geprüft.
Doch wenn die Schreinerei brennt, wird die Meisterkabine aus Styropor
sicher irgendwann mehr qualmen als ne Holzkabine!
Nein, mal sachlich. Anforderungen bestehen im genannten Fall doch nur für die Rettungswege. Außer, im speziellen Fall gibt es Besonderheiten, oder auch besonders hilfsbedürftige Nutzer - aber dann wäre es auch keine Schreinerei.
mfG
Michael Koeppen