Kein Brandabschluss mehr - ist das zulässig?

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Joe

Kein Brandabschluss mehr - ist das zulässig?

Beitragvon Joe » Di 04.11.2003 18:53

Hallo,
ich bin externe SiFa bei einer Einzelhandelskette mit einigen Filialen (ähnlich Lidl, Schlecker usw.).
Bisher war es so, dass die Filialen zwischen Lager und Verkaufsraum eine Brandabschlusstür (zwei Flügel) über Rauchmelder hatten.
Jetzt wurde eine neue Filiale eröffnet, bei der diese Brandabschlusstür fehlt. Das Ganze soll amtlichen Segen haben, es wurde nur die Auflage gemacht, dass im Verkaufsraum zum vorhandenen Notausgang noch ein zusätzlicher Notausgang eingerichtet wird.
Man hat praktisch nur noch einen großen Brandabschnitt anstatt der zwei, wie bei den alten Filialen.
Da im Lager auch Gefahrstoffe und Feuerwerkskörper gelagert werden, ist die Frage, ob dies wirklich zulässig ist.
Wie sehen Sie das?

Gruß, Joe

Vonhof

Beitragvon Vonhof » Mi 05.11.2003 12:09

Hallo Joe,

die Frage ist bei den kleinen Verkaufsstätten immer, was denn im Lager grundsätzlich anders ist als im Verkaufsraum. Wenn im Lager Gefahrstoffe sind, sind im Verkaufsraum erst recht welche. Wer muss also in einem solchem Fall vor was geschützt werden?

Der Trend geht daher dahin, dass das Lager und der Verkaufsraum nicht mehr getrennt werden (was i.d.R. auch baurechtskonform ist). Dafür werden die Rettungswege optimiert und eine vernüftige Rauchableitung (in welcher Form auch immer) ermöglicht.

Gruß
Alexander Vonhof

Joe

Beitragvon Joe » Mi 05.11.2003 18:38

Vielen Dank für die Antwort, aber den Hintergrund verstehe ich trotzdem nicht. Die Brandabschlusstüren sind ja bestimmt kein Nachteil für solch eine Filiale. Ganz im Gegenteil.
Die Einrichtung eines weiteren Notausgangs, Installation eines Schnelllauftores zwischen Lager und Laden und die durch den zusätzlichen Notausgang wegfallende Verkaufsfläche ist doch bestimmt teurer als die Brandschutztür, wobei man ja bei der alten Lösung brandschutztechnisch auch noch besser ausgestattet ist.
Gruß, Joe

Vonhof

Beitragvon Vonhof » Do 06.11.2003 11:23

Das Problem ist ja auch nicht die Tür, sondern das ganze Drum Herum.

Die Türen sind für gewöhnlich in eine feuerbeständige Trennwand einzubauen, das heisst, es sind weitere Abschottungsmaßnahmen zu ergreifen, die Geld kosten. Häufig wird auch eine F 30 Unterdecke im Verkaufsraum gefordert. Da können Sie dann nicht ohne weiteres Lüftungsöffnungen einbringen oder auch nur Lautsprecher einbauen, sonst geht der Feuerschutz verloren. usw.

Sicherlich kann die Trennwand teilweise auch die einfachere Lösung sein. Ist aber jeweils im Einzelfall zu bewerten, und wie Ihre Ladenlokale aussehen, haben Sie nicht beschrieben.

Und zwei Ausgänge aus dem Verkaufsraum benötigen Sie immer. Manche Genehmigungsbehörden schließen dabei die Flucht über das Lager grundsätzlich aus - egal ob mit oder ohne Feuerschutzabschluss.

Schöne Grüße
Alexander Vonhof

Joe

Beitragvon Joe » Fr 07.11.2003 11:04

Aber das würde ja bedeuten, dass man max. 100kg Feuerwerkskörper lagern darf, weil die Lagerung nicht mehr in einem abgetrennten Bereich stattfindet.

Gruß, Joe

Vonhof

Beitragvon Vonhof » Fr 07.11.2003 14:26

Was hat die Lagerung von Gefahrgut mitten in einem Lebensmittel-Lager mit einem abgetrennter Bereich zu tun? Wenn die Lagerfläche des Gefahrgutes nicht bauliche abgetrennt ist, ist sie nicht abgetrennt. Egal, zu welchem Raum mit welcher Nutzung.

Gruß
Alexander Vonhof