bei einer Begehung wurden von uns diverse Feuerschutzabschlüsse in einem ungeregelten Sonderbau in Bayern bemängelt. Beobachtungen daran waren wie üblich, dass die Tür nicht richtig oder nicht vollständig schließt oder auch eine unzulässige Offenhaltung.
In unserem Prüfbericht haben wir angegeben, dass die Feuerschutzabschlüsse (in diesem Fall überwiegend feuerhemmend [T30]) auch regelmäßig geprüft und gewartet werden müssen.
2 Monate später kommt eine Rückmeldung, dass für T30-Türen per Gesetz keine jährliche Wartung vorgeschrieben ist.
Gibt es da Unterschiede, welche Feuerschutzabschlüsse regelmäßig gewartet werden müssen, oder ist die Antwort gefährliches Halbwissen?
