hallo emkay,
die druckknopfmelder dürfen nur rot mit der aufschrift "feuerwehr" sein, wenn sie eine direkte weitermeldung an die feuerwehr bewirken. in der regel kann man von folgendem ausgehen:
blauer druckknopfmelder = (haus)alarmierungsanlage
roter druckknopfmelder = brandmeldeanlage, mit aufschaltung auf feuerwehr
je nach gebäudeart und -nutzung (sonderbaurichtlinien), brandschutzkonzept und/oder baugenehmigung ist entweder eine reine alarmierungsanlage (hausalarm) oder eine brandmelde- und alarmierungsanlage gefordert.
beispiele:
Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen
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8 Alarmierungsanlagen
Schulen müssen Alarmierungsanlagen haben, durch die im Gefahrenfall die Räumung der Schule oder einzelner Schulgebäude eingeleitet werden kann (Hausalarmierung). ...
Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten
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§ 9 Alarmierungseinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Brandfallsteuerung von Aufzügen
(1) Beherbergungsstätten müssen Alarmierungseinrichtungen haben, durch die im Gefahrenfall die Betriebsangehörigen und Gäste gewarnt werden können. Bei Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten müssen sich die Alarmierungseinrichtungen bei Auftreten von Rauch in den notwendigen Fluren auch selbsttätig auslösen.
(2) Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten müssen Brandmeldeanlagen mit automatischen Brandmeldern, die auf die Kenngröße Rauch in den notwendigen Fluren ansprechen, sowie mit nichtautomatischen Brandmeldern (Handfeuermelder) zur unmittelbaren Alarmierung der dafür zuständigen Stelle haben. Die automatischen Brandmeldeanlagen müssen in einer Betriebsart ausgeführt sein, bei der mit technischen Maßnahmen Falschalarme vermeiden werden. Brandmeldungen sind unmittelbar und automatisch zur zuständigen Feuerwehralarmierungsstelle zu übertragen.
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zu finden sind die muster-richtlinien auf der seite
http://is-argebau.de/
dort unter -> Mustervorschriften / Mustererlasse -> Bauaufsicht / Bautechnik
gruß
jela