Greschalux RWA-Anlage

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
Klausx

Greschalux RWA-Anlage

Beitragvon Klausx » Sa 10.12.2005 11:53

Kann mir jemand sagen, wie Greschalux es mit dem Austausch der Bodentreibsätze und Druckgasgeneratoren etc. handled.

Schreibt Greschalux einen Austausch der og. Teile nach X-Jahren vor ?

So wie ich das bis jetzt mitbekommen habe, wird von den Technikern immer nur die Funktionen der Zentrale geprüft und der Wert des Gesamtwiderstandes im Auslösekreis.

Hat jemand Erfahrung mit den Bodentreibsätzen ob die im Laufe der Jahre ihre Sprengkraft verlieren ?

Gruß Klausx

ibkoeppen

Beitragvon ibkoeppen » Mi 14.12.2005 11:18

Hallo -

bei einem mir bekannten Betrieb hat die RWA-Firma den Austausch von Greschalux-Bodenstücken angemahnt, gemäß Herstellervorgabe nach 10 Jahren.

mfG
M.Koeppen

firefigther

Beitragvon firefigther » Mi 01.11.2006 21:44

Der Austausch ist meines Wissens alle 5 Jahre fällig.

Comet, der Hersteller des "Sprengstoffs" empfiehlt den Austausch von PPyrozndern nach 3 Jahren.
3 Jahre soll die 100% Zündung gewährleistet sein.

Bei Greschalux Rasant-Schnellöffner (so schimpfen sich die Dinger) kann man als Seviceunternehmen aber auch ruhigens Gewissen eine Mehrweganlage anbieten.

Da die Kuppeln nach Jahren den Weichmacher verlieren ist das sowieso eine "Einweg"-Anlage. (Diese schlagen nämlich über, und prallen auf die Dachfläche)

RWA Service Sachsen

GRESCHALUX Fristen

Beitragvon RWA Service Sachsen » Di 17.04.2007 21:37

Greschalux schreibt den Austausch der Bodenstücke aller 5 Jahre, den Austausch von Zündern aller 2 Jahre vor. Der Hersteller der Zünder (Comet) gibt allerdings als Tauschfrist 3 Jahre für sein Produkt an. Wir sind dazu übergegangen, den Tausch der Zünder nur aller 3 Jahre vorzunehmen. Ich habe bisher auch noch nie einen korrekt verbauten Zünder erlebt, der nicht mehr funktioniert hätte. Allerdings sind GRESCHALUX Anlagen vom Instandhaltungsaufwand gesehen, das Teuerste was man sich antuen kann. Da hätte man sich vorher mal ordentlich und vor allem unabhängig beraten lassen sollen. Dass die Kuppeln zerschlagen bei der Auslösung liegt an nicht korrekt justierten oder korrodierten Fangseilen. Hätte der Monteur ordentlich einstellen müssen und bei der jährlichen Wartung mit geprüft werden sollen.
Mathias Weiß
www.RWA-Service-Sachsen.de

Hypercrush

Ammenmärchen Bodenstücke

Beitragvon Hypercrush » Do 28.06.2007 2:41

Finde es immer wieder lustig im Internet herum kursierende Meldungen zu finden, was z.B. den Austausch der Bodenstücke angeht.

Fakt ist, und dies ist sehr leicht über die Servicetelefone, der Comet GmbH in Hamburg oder der Greschalux GmbH in Leopoldshöhe den tatsächlichen Austausch Intervall zu erfahren.

Aber zur allgemeinen Info, dieser beträgt drei Jahre nach Einbau/Herstellungsjahr.

Vorgegeben ist dieser durch den Hersteller "Comet" nicht etwa wie viele meinen, durch die Greschalux GmbH. Hierzu, falls jemand mal Plagiate angeboten bekommt, Infomaterial kann bei Greschalux angefordert werden, der sei hingewiesen, mit Einbau solcher Plagiate erlischt die Zulassung des Rasantöffners, weil mit solchen Plagiaten keine Prüfung erfolgt ist, und somit der Einbau nicht zulässig ist. Zu dem kann hierdurch die Baugenehmigung gefährdet sein - also Vorsicht wer so was beabsichtigt !!!

Das selbige betrifft auch Druckgasgeneratoren durch den selben Hersteller "Comet".

Wer lang genug im Geschäft ist, weiß das diese früher alle 4 Jahre zu tauschen waren. Zu dem verstehe ich den Satz nicht, Zitat :" ... wir sind dazu übergangen, den Tausch der Zünder alle drei Jahre vorzunehmen...." Hallo ?!? das steht sogar auf dem Aufkleber drauf:" Herstellungsdatum 2007 Verfalldatum 2010" !!!

Steht auch bei Dynamit Nobel drauf :lach:

Der Tausch wird nicht zwingend vorgeschrieben, aber angeraten, und warum, wer sich schon mal mit dem Produkthaftungsgesetz auseinander gesetzt hat, weiß an wenn bei einem nicht Austausch die Haftung übergeht, nämlich an den Betreiber. Und egal ob Zünder Bodenstück Akku´s etc. Dazu kann man auch viele schöne Neuerungen in der neuen Industriebaurichtlinie nachlesen.

Zu Thema Fangschnüre, wenn schon Comments dann aber richtig.

Fangschnüre sind nur in den Geräten mit "D-Beschlag zu finden" und zwar wenn das Gerät in einem Profilierten Dach eingesetzt wird z.B. "Hoesch-Profil". Das Fangseil, soll den Aufprall "Abfangen" nicht halten, und im Zweifelsfall wird der Monteur diese schon anpassen, sollten sich dahinter Schrauben befinden. Keine bange, korrodierte Fangseile werden im W-Bericht beanstandet, und der Kunde bekommt ein Angebot, was er macht liegt in seinem ermessen.

Zum zerschlagen der Lichtkuppel, erstmal vielleicht mal die Konstruktion einer Greschalux Lichtkuppel anschauen z.Vgl. andere Hersteller, nicht ohne Grund gibt Greschalux eine Garantie auf die Lichtkuppel das sie in einem Normalen Flachdach "nicht kaputt" geht, dies liegt schon allein an der Bombierung der Lichtkuppel, da sie ein viel größers Luftpolster hat zwischen den Schalenpaketen , und bei Sachverständigenabnahmen ist mir noch keine Untergekommen die kaputt ging.

Okay auflegen auf z.B. PVC-Folien und Bitumenbahnen, werden sie beschädigen, aber da sind die anderen Hersteller auch nicht ausgenommen.

Zum Thema Teuer: Instandhaltungsaufwand ?!?, wegen dem Austausch der Bodenstücke s.o. "Produkthaftungsgesetz", aber da kenne ich andere RWG´s die weit aufwendiger zu warten sind als Rasantöffner.

Zudem möchte ich gerne wissen, warum gerade Generalunternehmer sich in den Auschreibungen für den Rasant entscheiden. Vielleicht mal bei den Referenzkunden schauen bei www. greschalux .de

Greschalux hat auch ganz normale Co2 RWG im Programm.
Aber wer auch im Montagebereich von RWA-Anlagen tätig ist weiß, das der Preis entscheidet in den Vergabeverhandlungen und da ist der Rasant fast Unschlagbar vom Preisgefüge her.

Und nebenbei Bremsbeläge müssen auch regelmäßig getauscht werden. Und selbst dort wird gesagt, man soll "Original-Austauschteile" benützen, aber trotzdem fahren viele zu den besagten drei Buchstaben, und schreiben nachher die Foren voll, wie Sch***e diese sind, nur weil sie 20 Euro sparen wollten.

und PS:

Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von zertifizierten Fachfirmen durchgeführt werden. Dazu gehört die Lieferzusage der Herstellerfirma über Originalersatzteile.

Bei Greschalux Ersatzteilen müßte ich Sie kennen :o)

eine Rauchfreieschicht
wünscht Hypercrush

Hypercrush

Beitragvon Hypercrush » Do 28.06.2007 2:46

firefigther hat geschrieben:Der Austausch ist meines Wissens alle 5 Jahre fällig.

Comet, der Hersteller des "Sprengstoffs" empfiehlt den Austausch von PPyrozndern nach 3 Jahren.
3 Jahre soll die 100% Zündung gewährleistet sein.

Bei Greschalux Rasant-Schnellöffner (so schimpfen sich die Dinger) kann man als Seviceunternehmen aber auch ruhigens Gewissen eine Mehrweganlage anbieten.

Da die Kuppeln nach Jahren den Weichmacher verlieren ist das sowieso eine "Einweg"-Anlage. (Diese schlagen nämlich über, und prallen auf die Dachfläche)


Das machen aber 180° RWG´s von Essmann z.b. aber auch, ist dass dann auch eine Einweganlage ???

eine Rauchfreieschicht
wünscht Hypercrush

Schiggel

Alle Jahre wieder

Beitragvon Schiggel » So 15.07.2007 21:15

Moin!
In prüfpflichtigen Sonderbauten (in Bundesländern mit entsprechender Prüfverordnung) halten diese Zünder maximal 3 Jahre. Dann ist die regelmäßige Prüfung fällig.
Ich kenne Sachverständige, die eine "Trockenauslösung" bevorzugen. Ich selbst habe da so meine Probleme, da ich baurechtlich die Betriebssicherheit und Wirksamkeit dieser Anlagen bescheinigen muß.
Daher lasse ich bei jeder Prüfung die RWA aufschießen.

Hypercrush

Prüfpflicht

Beitragvon Hypercrush » Mo 16.07.2007 4:00

1. Comet bescheinigt eine maximale Haltbarkeit und Wirksamkeit des Bodenstücks ab Herstellungsjahr "3 Jahre" danach übernimmt Comet keinerlei Haftung mehr für die Wirksamkeit des Bodenstücks.
Wie in meinem Thread vorher genannt - Produkthaftung. Alles was nach drei Jahren passiert, sprich Kunde will nicht tauschen unterliegt seiner Haftung, die Stillschweigend an Ihn übergeht

Heißt Herstellungsjahr 2007 Verfalldatum 2010 für Elektrozünder gilt das Verfalldatum auf dem Aufkleber am Gummischlauch.
Bodenstück ist Herstellungsjahr einmal innen gestempelt und aussen auf Aufkleber zu sehen.

2. Prüfung einer solchen Anlage, z.b Elektrisch, beinhaltet nur die Prüfung der Elektrischen Zuleitungund zum Druckgasgenerator, Zentrale und wenn vorhanden alle Nebenbedienstellen .

Bei Pneumatischer Auslösung ist der Hammerschlagzylinder am Gerät raus zunehmen (natürlich an allen anderen auch) , und die Anlage entweder mit ner vollen Pulle abzuschießen oder mit Kompressor, min 10 Bar, da der Hammerschlagzylinder erst ab einem Druck von 8 Bar auslöst.

3. In der Verweildauer des Bodenstücks z.B von 2007 - 2010 ist das Bodenstück selber nicht zu Prüfen, da Industriell hergestellt - Haftung bei Versagen liegt bei Comet, danach beim Betreiber.

4. Also, bei einer normalen Prüfung vielmehr Wartung wird nur die Elektrische Zuleitung geprüft, Pneumatisch die Hammerschlagzylinder, den die müssen funktionieren, zu dem Halterung des Rasantöffners, Traversen, Scharniere und Verieglung, LK auf Beschädigungen.

5. Selbst bei Sachverständigenabnahmen, wurde nur ein Gerät pro Gruppe ausgelöst nie die ganze Anlage.

Alles andere ist Dummfug, und unnötig.

Schiggel

Dummfug?

Beitragvon Schiggel » Mo 16.07.2007 22:28

Sie müssen ja auch nichts bescheinigen und haften nicht im Schadensfall.
Dumm ist der, der dummes tut (schreibt).

Die Betriebssicherheit und Wirksamkeit einer RWA-Anlage zu bescheinigen, ohne diese real ausgelöst zu haben, ist aus meiner Sicht nicht möglich.
Das einzige Argument, das dieser Art der Prüfung seitens Betreiber/Wartungsfirma entgegengesetzt wird, sind die Kosten.
In Verbindung mit Sicherheit - gerade im Hinblick auf die Feuerwehr - eine unhaltbare Argumentation!
Oder waren Sie schon mal als Gast in einem Brandhaus zu Besuch?!?

firefigther

Re: Prüfpflicht

Beitragvon firefigther » Mi 18.07.2007 9:34

Hypercrush hat geschrieben:Bei Pneumatischer Auslösung ist der Hammerschlagzylinder am Gerät raus zunehmen (natürlich an allen anderen auch) , und die Anlage entweder mit ner vollen Pulle abzuschießen oder mit Kompressor, min 10 Bar, da der Hammerschlagzylinder erst ab einem Druck von 8 Bar auslöst.

....

4. Also, bei einer normalen Prüfung vielmehr Wartung wird nur die Elektrische Zuleitung geprüft, Pneumatisch die Hammerschlagzylinder, den die müssen funktionieren, zu dem Halterung des Rasantöffners, Traversen, Scharniere und Verieglung, LK auf Beschädigungen.




Du hast ja viele schlaue Dinge geschrieben und manche Argumente waren sicher auch zutreffend aber was ich dann lesen durfte war erschreckend.
Pneumatische RWA Anlagen, welchen Hersteller oder Typ auch immer, mit Druckluft aus einem Kompressor oder gar aus Taucherflaschen zu prüfen ist völlig inakzeptabel.
Bei der Prüfung mit "normaler" Druckluft findest du nicht heraus ob die CO² Menge ausreichend ist, Luft sich anders verhält als CO²

Meines Erachtens ist eine Original-Auslösung bei einer Wartung oder Sachverständigenabnahme unabdingbar. Nur so kann man herausfinden ob alle Komponenten einwandfrei funktionieren.
Eins habe ich aber nicht verstanden. Erst nimmst du bei der Wartung die Hammerschlagzylinder heraus und dann prüfst du sie pneumatisch????

Als Fazit möchte ich Festhalten das, das System Rasant von Greschalux mich trotz der genannten Argumente nicht überzeugt.
Dafür gibt es auf dem Markt zu viele verschiedene bessere Lösungen.
Wie soll ich einem Kunden mit mehr als 10 RWG bei einer 3 Jahre alten Anlage erklären das er jetzt wieder tief in die Tasche greifen muss.