Hallo,
oh, das Thema Wandhydranten ist nicht einfach, besonders wegen der häufig wechselnden Normen.
Zur Aussage, dass Wandhydranten nicht bei elektrischen Anlagen genutzt werden dürfen:
Diese Aussage kann so pauschal nicht stehen bleiben, das ist immer vom Wandhydrantentyp und dabei besonders vom verwendeten Strahlrohr abhängig, so sind z.B. genormte Feuerwehrstrahlrohre in elektrischen Anlagen nutzbar, aber dabei sind abhängig von Spannung und Strahlform (Vollstrahl/Sprühstrahl) unterschiedliche Sicherheitsabstände einzuhalten.
Zur Beschilderung:
Wenn ein Wandhydrant gebaut wird, muss die Beschilderung im Wandhydrant der jeweils aktuellen Norm entsprechen.
Hier einige Beispiele:
DIN 14461-1 (1986-01): Feuerlösch-Schlauchanschlußeinrichtungen
diese Norm galt für Flachschläche (Ausführung 1) und für formstabile Schläuche (Ausführung 2)
" Wortlaut der Gebrauchsanweisung:
Für Ausführung 1: im Brandfall:
1. Strahlrohr herausnehmen
2. Schlauch von der Haspel vollständig herausnehmen und knickfrei auslegen
3. Ventil mit Handrad linksdrehend öffnen
Für Ausführung 2: im Brandfall:
1. Ventil mit Handrad linksdrehend öffnen
2. Strahlrohr herausnehmen und Schlauch soweit erforderlich abziehen"
DIN 14461-1 (2003-07): Wandhydranten mit formstabilen Schlauch
" Die Bedienungsanleitung ist innerhalb des Haspelfaches gut sichtbar, dauerhaft und gut lesbar anzubringen.
Die Bedienungsanleitung muss folgenden Text enthalten:
Im Brandfall:
1. Ventil mit Handrad linksdrehend öffnen.
2. Strahlrohr herausnehmen und Schlauch so weit wie erforderlich abrollen.
3. Vorsicht bei Anwendung in elektrischen Anlagen, nur bis 1 000 V; Mindestabstand 3 m.
4. Nach Gebrauch Ventil mit Handrad rechtsdrehend schließen.
............"
DIN EN 671-1 (2001-08): Wandhydranten mit formstabilen Schlauch
DIN EN 671-1 (2001-08): Wandhydranten mit Flachschlauch
"Schlauchhaspeln und Zubehörteile müssen mit einer vollständigen Bedienungsanleitung, die zur Befestigung an oder neben der Haspel geeignet ist, geliefert werden"
Hier ist es also dem Hersteller überlassen, was auf dem Schild steht.
Sie sehen also, dass es "den Aufkleber" nicht gibt und es besteht bei bestehenden Anlagen keine Pflicht, die Beschilderung zu ändern.
Viel interessanter für den Betreiber / Eigentümer von Wandhydranten ist die Frage, wie der Wandhydrant geprüft wird, da auch jede der oben beispielhaft aufgeführten Normen unterschiedliche Prüfvorgänge verlangt. Diese Diskussion haben wir hier im Forum bereits geführt.
http://www.brandschutzforum.net/viewtopic.php?t=386
Freundliche Grüße, Holger Nolte