Hallo Falk,
besten Dank für Deine Antwort.
Selbstverständlich kann ich meine Frage etwas konkretisieren.
In der Tat handelt es sich hierbei um ein überdachtes Schwimmbad ;o)...welches zu Hauptzeiten von ca 400-500 Leuten besucht wird.
Nun wurde der Attraktivität wegen ein Anbau geschaffen, welcher eine Rutsche mit 100 m Länge teils im Anbau teils im Aussenbereich "beherbergt". Dieser Anbau verfügt über einen eigenen Lüftungskreislauf. Der zuständige Planer war der Ansicht, dass keine!! Brandschutzklappe benötigt wird. Das ausführende Ingenieurbüro - Klima /Lüftung/Heizung, war anderer Ansicht, hat jedoch nach den Vorgaben gearbeitet. Nun stellt sich in der Tat die Frage, ob dies so zulässig ist.
Zu den Verordnungen, kam auch mir die Versammlungsstättenverordnung in den Sinn.
Es besteht für dieses Objekt keinerlei Feuerwehrplan/Laufkarten, Rettungswegeplan für Gäste.
(Laut Aussage besteht seitens der FW kein Interesse, denke eher das liegt an der mangelnden Zeit und Personal der FW.)
Anmerkung 07.04.05 => Mittlerweile habe ich eine Begehung mit der FW, Bauamt etc. im Mai erreicht und denke, dass sich auf diesem Wege alles klären wird.
Sollte nichts desto trotz noch jemand Bescheid wissen, oder wissen wollen....immer zu
P.S. Peter - ganz lieben Dank nochmals!!