Auslösung / Zuluft RWA in Verkaufsstätte
Verfasst: Fr 18.02.2005 12:51
Hallo Forumsmitglieder,
wir haben ein Brandschutzkonzept für eine Verkaufsstätte erstellt.
Der Markt ist gesprinklert und benötigt daher nach VkVO erstmal keine automatische BMA. Die Entrauchung des Marktes erfolgt über RWAs in den Lichtkuppeln (ca. eine je 200 m²), da nach Rücksprache mit dem Lüftungstechniker eine Entrauchung über die Lüftungsanlage zu teuer wird.
Die Brandschutzdienststelle wollte dann aber sicher gestellt haben, daß die RWA auch rechtzeitig auslöst. Eine thermische Auslösung über die Sprinkleranlage ist zu spät (Raumhöhe ca. 5,0 m), daher haben wir gesagt, dass wir Rauchmelder jeweils an den Kuppeln installieren.
Problematisch sind zur Zeit die Zuluftöffnungen, da die Brandschutzdienststelle gerne möchte, dass diese unverzüglich geöffnet werden sollen. Das ist im Betrieb eventuell noch gewährleistet, da wir die Notausgangstüren als Zuluft haben, außerhalb der Geschäftszeiten sind jedoch alle Türen erstmal zu. Und eine automatische Öffnung der NA-Türen scheidet ja wohl aus.
Unsere Idee war daher, die Rauchmelder an die BMA anzuschließen, um so eine rechtzeitige Alarmierung der Feuerwehr zu erreichen, die dann über den Generalschlüssel die Zulufttüren öffnen kann. Dabei wiederum ist das Problem die Verhinderung von Fehlalarmen (Zweimelder-Abhängigkeit usw.), die laut Brandschutzdienststelle nur durch eine Ausführung der Meldung nach DIN 14675 gewährleistet ist. Das bedeutet also doch automatische BMA, noch jede Menge zusätzliche Rauchmelder, usw. Nach Angaben des Haustechnikers Mehrkosten von ca. 50.000 Euro.
Leider haben wir die Rettungsweglänge von 25 m in einigen Bereichen auch überschritten und u.a. die RWA als Kompensationsmaßnahme angeführt.
Ich halte die geforderten Maßnahmen aber trotzdem für etwas übertrieben. Und den Ehrgeiz, den sichersten Markt von NRW geplant zu haben, habe ich eigentlich auch nicht.
Für alternative Denkanstöße wäre ich daher sehr dankbar.
Gruß
wir haben ein Brandschutzkonzept für eine Verkaufsstätte erstellt.
Der Markt ist gesprinklert und benötigt daher nach VkVO erstmal keine automatische BMA. Die Entrauchung des Marktes erfolgt über RWAs in den Lichtkuppeln (ca. eine je 200 m²), da nach Rücksprache mit dem Lüftungstechniker eine Entrauchung über die Lüftungsanlage zu teuer wird.
Die Brandschutzdienststelle wollte dann aber sicher gestellt haben, daß die RWA auch rechtzeitig auslöst. Eine thermische Auslösung über die Sprinkleranlage ist zu spät (Raumhöhe ca. 5,0 m), daher haben wir gesagt, dass wir Rauchmelder jeweils an den Kuppeln installieren.
Problematisch sind zur Zeit die Zuluftöffnungen, da die Brandschutzdienststelle gerne möchte, dass diese unverzüglich geöffnet werden sollen. Das ist im Betrieb eventuell noch gewährleistet, da wir die Notausgangstüren als Zuluft haben, außerhalb der Geschäftszeiten sind jedoch alle Türen erstmal zu. Und eine automatische Öffnung der NA-Türen scheidet ja wohl aus.
Unsere Idee war daher, die Rauchmelder an die BMA anzuschließen, um so eine rechtzeitige Alarmierung der Feuerwehr zu erreichen, die dann über den Generalschlüssel die Zulufttüren öffnen kann. Dabei wiederum ist das Problem die Verhinderung von Fehlalarmen (Zweimelder-Abhängigkeit usw.), die laut Brandschutzdienststelle nur durch eine Ausführung der Meldung nach DIN 14675 gewährleistet ist. Das bedeutet also doch automatische BMA, noch jede Menge zusätzliche Rauchmelder, usw. Nach Angaben des Haustechnikers Mehrkosten von ca. 50.000 Euro.
Leider haben wir die Rettungsweglänge von 25 m in einigen Bereichen auch überschritten und u.a. die RWA als Kompensationsmaßnahme angeführt.
Ich halte die geforderten Maßnahmen aber trotzdem für etwas übertrieben. Und den Ehrgeiz, den sichersten Markt von NRW geplant zu haben, habe ich eigentlich auch nicht.
Für alternative Denkanstöße wäre ich daher sehr dankbar.
Gruß