Hallo Forumsmitglieder,
wir haben ein Brandschutzkonzept für eine Verkaufsstätte erstellt.
Der Markt ist gesprinklert und benötigt daher nach VkVO erstmal keine automatische BMA. Die Entrauchung des Marktes erfolgt über RWAs in den Lichtkuppeln (ca. eine je 200 m²), da nach Rücksprache mit dem Lüftungstechniker eine Entrauchung über die Lüftungsanlage zu teuer wird.
Die Brandschutzdienststelle wollte dann aber sicher gestellt haben, daß die RWA auch rechtzeitig auslöst. Eine thermische Auslösung über die Sprinkleranlage ist zu spät (Raumhöhe ca. 5,0 m), daher haben wir gesagt, dass wir Rauchmelder jeweils an den Kuppeln installieren.
Problematisch sind zur Zeit die Zuluftöffnungen, da die Brandschutzdienststelle gerne möchte, dass diese unverzüglich geöffnet werden sollen. Das ist im Betrieb eventuell noch gewährleistet, da wir die Notausgangstüren als Zuluft haben, außerhalb der Geschäftszeiten sind jedoch alle Türen erstmal zu. Und eine automatische Öffnung der NA-Türen scheidet ja wohl aus.
Unsere Idee war daher, die Rauchmelder an die BMA anzuschließen, um so eine rechtzeitige Alarmierung der Feuerwehr zu erreichen, die dann über den Generalschlüssel die Zulufttüren öffnen kann. Dabei wiederum ist das Problem die Verhinderung von Fehlalarmen (Zweimelder-Abhängigkeit usw.), die laut Brandschutzdienststelle nur durch eine Ausführung der Meldung nach DIN 14675 gewährleistet ist. Das bedeutet also doch automatische BMA, noch jede Menge zusätzliche Rauchmelder, usw. Nach Angaben des Haustechnikers Mehrkosten von ca. 50.000 Euro.
Leider haben wir die Rettungsweglänge von 25 m in einigen Bereichen auch überschritten und u.a. die RWA als Kompensationsmaßnahme angeführt.
Ich halte die geforderten Maßnahmen aber trotzdem für etwas übertrieben. Und den Ehrgeiz, den sichersten Markt von NRW geplant zu haben, habe ich eigentlich auch nicht.
Für alternative Denkanstöße wäre ich daher sehr dankbar.
Gruß
Auslösung / Zuluft RWA in Verkaufsstätte
Hallo Herr Schmidt,
selbst bei den vorgesehenen Maßnahmen schießen Sie über die Forderungen der Bauordnung deutlich hinaus. Hier wird scheinbar wieder mal aufgrund von möglicherweise geringfügigen Überschreitungen der Rettungsweglänge seitens der Bauaufsicht ein "Wunschkonzert" gespielt. Ich kann dazu nur sagen, besorgen Sie sich einen kompetenten Brandschutzsachverständigen der das Thema mal mit der Bauaufsicht bespricht, aber auch Ihrem Lüftungsplaner und dem Ersteller des Brandschutznachweises erklärt. Denn die haben die VkVO anscheinend auch nicht richtig verstanden, was die Möglichkeiten der Entrauchung angeht. Sie werden für diesen Sachverständigen mit Sicherheit weniger Geld ausgeben als die in Ihrer Fragestellung genannten Errichtungskosten. Und Wartungskosten sparen Sie auch.
P.S.: Entschuldigen Sie die vielleicht etwas harten Worte, es ist nicht böse gemeint.
Gruß,
F. Fleischhauer
selbst bei den vorgesehenen Maßnahmen schießen Sie über die Forderungen der Bauordnung deutlich hinaus. Hier wird scheinbar wieder mal aufgrund von möglicherweise geringfügigen Überschreitungen der Rettungsweglänge seitens der Bauaufsicht ein "Wunschkonzert" gespielt. Ich kann dazu nur sagen, besorgen Sie sich einen kompetenten Brandschutzsachverständigen der das Thema mal mit der Bauaufsicht bespricht, aber auch Ihrem Lüftungsplaner und dem Ersteller des Brandschutznachweises erklärt. Denn die haben die VkVO anscheinend auch nicht richtig verstanden, was die Möglichkeiten der Entrauchung angeht. Sie werden für diesen Sachverständigen mit Sicherheit weniger Geld ausgeben als die in Ihrer Fragestellung genannten Errichtungskosten. Und Wartungskosten sparen Sie auch.
P.S.: Entschuldigen Sie die vielleicht etwas harten Worte, es ist nicht böse gemeint.
Gruß,
F. Fleischhauer
Hallo -
meine Gedanken:
1. Die RWA's wurden für den Personenschutz gefordert.
Nachts sind diese also, etwas schroff gesagt, überflüssig.
2. Wenn man denn auf Zuluft unbedingten Wert legt, findet man vielleicht noch ein Stückchen Außenwand, wo man autom. öffnende Zuluftklappen einbauen kann?
mfG
M. Koeppen
Brandschutzfachplaner
meine Gedanken:
1. Die RWA's wurden für den Personenschutz gefordert.
Nachts sind diese also, etwas schroff gesagt, überflüssig.
2. Wenn man denn auf Zuluft unbedingten Wert legt, findet man vielleicht noch ein Stückchen Außenwand, wo man autom. öffnende Zuluftklappen einbauen kann?
mfG
M. Koeppen
Brandschutzfachplaner
Auch wenns wahrscheinlich schon zu spät kommt...
Auf alle Fälle sehe ich dabei die Gefahr der verspäteten Auslösung der Sprinkler durch die Wirkung der RWA, vorausgesetzt die Platzierung der Düsen findet nicht im unmittelbaren Nahbereich der RWA statt. Sollen nämlich die RWA vor der Sprinklerauslösung geöffnet werden, dann wird ja gleichzeitig auch Wärme entzogen, die für die Sprinkleröffnung nötig wäre!
Darum: Wie wurde dieses Problem dann letztendlich gelöst?
Und wäre es vielleicht auch möglich gewesen, die RWA doch an die Sprinkler zu koppeln, wenn die Auslösetemperatur gesenkt worden wäre?
Auf alle Fälle sehe ich dabei die Gefahr der verspäteten Auslösung der Sprinkler durch die Wirkung der RWA, vorausgesetzt die Platzierung der Düsen findet nicht im unmittelbaren Nahbereich der RWA statt. Sollen nämlich die RWA vor der Sprinklerauslösung geöffnet werden, dann wird ja gleichzeitig auch Wärme entzogen, die für die Sprinkleröffnung nötig wäre!
Darum: Wie wurde dieses Problem dann letztendlich gelöst?
Und wäre es vielleicht auch möglich gewesen, die RWA doch an die Sprinkler zu koppeln, wenn die Auslösetemperatur gesenkt worden wäre?
Die Fragestellung der verspäteten Auslösung hat sich als im Prinzip unerheblich herausgestellt. Dieses hat folgende Gründe:
1. Die Sprinkler sitzen deutlich dichter als die NRA-Öffnungen, so dass das Feuer schon direkt unterhalb der Öffnung ausbrechen müsste, damit der Heißgasstrom erst die NRA-Auslösung und dann erst einen Sprinkler erreicht. Bei Ausdehnung des Brandes bzw. der Plume erfolgt dann aber auch die Auslösung der Sprinkler.
2. Bei thermischer Auslöung der NRA braucht auch diese eine gewisse "Heizzeit" bis zur Auslösung, d. h. es bildet sich eine Heißgasschicht, die über die Fläche der NRA hinausgeht.
Dieses ist durch viele Versuche und Simulationsberechnungen, die auch in der Fachliteratur veröffentlicht sind, belegt. Und auch der VDS hat seine frühere Forderung nach niedrigerer Auslösetemperatur der Sprinkleranlage als der NRA entsprechend zwischenzeitig zurückgezogen.
Insofern: Entwarnung
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer
1. Die Sprinkler sitzen deutlich dichter als die NRA-Öffnungen, so dass das Feuer schon direkt unterhalb der Öffnung ausbrechen müsste, damit der Heißgasstrom erst die NRA-Auslösung und dann erst einen Sprinkler erreicht. Bei Ausdehnung des Brandes bzw. der Plume erfolgt dann aber auch die Auslösung der Sprinkler.
2. Bei thermischer Auslöung der NRA braucht auch diese eine gewisse "Heizzeit" bis zur Auslösung, d. h. es bildet sich eine Heißgasschicht, die über die Fläche der NRA hinausgeht.
Dieses ist durch viele Versuche und Simulationsberechnungen, die auch in der Fachliteratur veröffentlicht sind, belegt. Und auch der VDS hat seine frühere Forderung nach niedrigerer Auslösetemperatur der Sprinkleranlage als der NRA entsprechend zwischenzeitig zurückgezogen.
Insofern: Entwarnung
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer
.Und auch der VDS hat seine frühere Forderung nach niedrigerer Auslösetemperatur der Sprinkleranlage als der NRA entsprechend zwischenzeitig zurückgezogen
Find ich ja klasse, jetzt wo ich s endlich geschafft habe alle RWA`s umrüsten zu lassen.
Aber ich gehe mal davon aus dass mir das nicht zum Nachteil werden kann, oder ?
MfG Stefan Huter