Alarmierungsschallpegel im Asylbewerberwohnheim
Verfasst: Mi 05.03.2025 18:36
Hallo,
der TÜV - Sachverständige bemängelt den Alarmierungsschalldruckpegel, welcher bei 50db liegt, gibt aber nicht an, welcher erreicht werden müsste und benennt auch keine Bezugsquellen. Könnte mir da jemand auf die Sprünge helfen!
Gruß und einen lieben Dank
H.Becker
der TÜV - Sachverständige bemängelt den Alarmierungsschalldruckpegel, welcher bei 50db liegt, gibt aber nicht an, welcher erreicht werden müsste und benennt auch keine Bezugsquellen. Könnte mir da jemand auf die Sprünge helfen!
Gruß und einen lieben Dank
H.Becker