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Feuerlöscher statt Wandhydrant?

Verfasst: So 21.01.2024 18:09
von TJentzsch
Hallo,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Parteien, Baujahr 1998. In unserer Tiefgarage befindet sich ein Wandhydrant Typ F von Fa. Gloria, der - soweit ich das beurteilen kann - direkt mit der Kaltwasserleitung verbunden ist.
Nun teilt uns die Hausverwaltung mit, dass der Wandhydrant rückgebaut werden muss, da eine Trennung zum Trinkwasser nicht gegeben ist. Eine Trennstation nach DIN 1988-600 sei aus räumlichen Gründen nicht machbar. Stattdessen soll ein fahrbares Löschgerät angeschafft werden.
Ich bin etwas perplex. Stimmt das so? Gibt es hier keinen Bestandsschutz? Und kann man die ganze Vorrichtung wirklich durch einen fahrbaren Löscher ersetzen?
Gruß

Re: Feuerlöscher statt Wandhydrant?

Verfasst: Mo 22.01.2024 8:58
von THE
Gibt es hier keinen Bestandsschutz?


Im Teil 600 der DIN 1988 Punkt 5 ist festgelegt, dass es keinen Bestandsschutz gibt für Trinkwasserinstallationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, wenn die Anforderungen der Trinkwasserverordnung nicht eingehalten werden. Die Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers sind bei Neuanlagen aber auch bei Anlagen im Bestand zwingend einzuhalten.
https://trinkwasser-braun.de/fileadmin/ ... schutz.pdf
https://www.ikz-select.de/wissen/bei-hy ... ndsschutz/

Und kann man die ganze Vorrichtung wirklich durch einen fahrbaren Löscher ersetzen?

Bei einem Baujahr 1998 könnte es ein Brandschutzkonzept geben - dann wäre der erste Blick dort, was gefordert ist. Wenn konkret die Wandhydranten aufgeführt sind, müsste das Brandschutzkonzept überarbeitet werden.

Ansonsten hilft vllt. ein Blick in die zuständige Garagenverordnung, was (abhängig von der Größe) an Brandschutzmaßnahmen/ Löscheinrichtungen gefordert ist. Ggf wäre es ja auch eine Option, dass die Wandhydranten in eine Steigleitung "trocken" umgebaut werden?

Re: Feuerlöscher statt Wandhydrant?

Verfasst: Mo 22.01.2024 9:11
von clammer
Guten Tag,

maßgebend ist hier allein die Baugenehmigung. Sind in dieser die Wandhydranten gefordert oder genehmigt worden (weil sie zum Beispiel in den Bauvorlagen eingetragen waren), dann ist ein Rückbau bzw. Ersatz nur mit einer neuen Baugenehmigung möglich.

GHruß
C. Lammer